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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.10.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-10-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186410135
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641013
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-10
- Tag1864-10-13
- Monat1864-10
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.10.1864
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AmMKIl dki RmA MMinichL wd da Aatzi dir Stadl SchM. M 287. Donnerstag bm 13. Oktober. 1864. Bekanntmachung. In den Monaten August und September d. I. sind von uns wegen nachfolgender Contraventionen Strafen und Bedeutungen auSzusprechen gewesen. — Leipzig, am 8. October 1864. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Act. 1) Straßenveruizreimgungen, unterlassenes Kehren 29. 2) Versperrung, Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoirs re 27. 3) Begehen der Trottoir- mit umfangreichen Gegenständen IS. 4) Ordnungswidrige- Stehenlaffen von Wagen, Karren,'Kisten 72. 5) Unbefugtes Standmachen z. 6) Contraventionen in Betreff des Reitens und Fahrens in den Straßen der Stadt und deren Umgebung 14. 7) Unterlassene Versteuerung von Hunden so wie HermUlaufenlassen derselben ohne Beißkörbe ... 72. 8) Feuerpolizeiliche Contraventionen 25. S) Medicinalpolizeiliche Contraventionen 10. 10) Überschreitung der Tanzmusikerlaubniß 18. 11) Gesetzwidrige Verzögerung der Taufe neugeborner Kinder 4. 12) Beschädigung der Promenaden-Anlagen 10. 13) Feilhalten mit zu leichter Butler . 19. 14) Hinterziehung des Standgeldes und der Wegeabgabe . . 8. 15) Sabbathstörung 6. 16) Rechnen nach Courantgroschen 1. 17) Maß- und Gewicht-contraventionen 2. 1s) Vorzeitige- AuSpacken in der Messe 3. 18) Bauconiraventionen 6. 20) Arbeitseinstellung der GewerbSgehülfen ohne vorherige Kündigung 14. 21) Unbefugter Gewerbebetrieb 6. 22) Abfahren von Dünger bei Tageszeit 11. 23) Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Contraventionen 21. Summa 392. Bekanntmachung. ' Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beuschl-usteN - Canon an die Stadtcasse zu zahlen haben und damit pr. Michaelis d. I. im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sHorliger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, am 12. October 1864. DeS STathS Finanz-Deprrtatio». sie Lmancipatton des Weibes zur Selbst ständigkeit durch Ergreifung bürgerlicher BerusSzweige. (Fortsetzung.) Ist eS nicht wahrhaft lächerlich, wenn ja einmal ein Mädchen aus gutem Stande, die Tochter eines Fabrikanten, eines Kauf mann-, eine- Professors, eine- Beamten, wohl gar eine- RatheS, sei e- au- eignem, freien Antriebe, aus Lust zu nützlieber Tätig keit, sei eS unter dem eisernen Gebote zwingender Nothwendigkeit, sich entschließt, die Stelle einer Gesellschafterin, Wirtschaften«, Lehrerin oder eine ähnliche anzunehmen, ja schon, wenn sie etwa nur für Magazine oder Handlungen stickt oder andere Arbeiten liefert: wie man da von Seilen ihrer Angehörigen sich bemüht, die Sache auf alle Weise zu bemänteln und zu beschönigen, sie durch eine unwiderstehliche Vorliebe für die erwählte Beschäftigung, durch besondere Verhältnisse und Umstände, durch Rücksichten auf zu beachtende Wünsche entfernter Verwandten zu erklären und zu ver sichern, daß e- nur einstweilen und aus kurze Zeit geschehe. Und doch ist das wahre Berhältniß in der Regel für Niemanden ein Geheimniß. kann es nicht sein und braucht e- nicht zu sein, weil Gleiches sich fast täglich wiederholt. Ware eS nicht viA ehrlicher und vernünftiger und namentlich auch für da- junge Mädchen förderlicher und erhebender, wen« man offen und mit gerechter Genugtuung eS au-spräche: Unsere Tochter, für die wir im Hause keinen Raum und keine Mittel mehr haben, ist verständig, gebildet und sittlich-kräftig genug, um der Obhut de- AelternhauseS nicht mehr zu bedürfen, um selbstständig in- Leben hinauszutreten und dadurch uns um eine Last und eine Sorge zu erleichtern. In andern Ländern hat Man dies langst gethan. In Nord amerika, wo bekanntlich alle Frauen sich einer ganz besonderen Beachtung, Rücksichtnahme und Verehrung erfreuen, giebt es wohl kein Gewerbe, keine Beschäftigung, die nicht auch von Frauen be trieben würde; dort finden sich weibliche Professoren in allen Fä chern der Wissenschaft und weibliche Aerzte in großer Zahl, die eine au-gebreitete und lohnende Praxis haben, wie andrerseit- Töckter der angesehensten Bürger sich nicht scheuen, in Fabriken, z. B. in den Baumwollenwaaren - und Teppichfabriken zu Lowell m MassachnssetS, zu arbeiten und bei den dortigen guten Löhnen sich eine größere oder kleinere Summe zu ihrer Ausstattung zu ersparen. In Frankreich sind die Töchter und Frauen der Kaufleute und Gewerbireibenden mit der Buch- und Caffenführung beschäf tigt, und auf allen Comptoiren find jüngere und ältere Damen in vollkommener THLtiakeit. In England besteht mindesten- die Hälfte des gesammten Telegraphenpersonals aus Frauen. Ebenso nehmen in Belgien in den Bürkaux der Eisenbahnen, wie in denen der größten Geschäftshäuser zahlreiche Comptomstinnen eine sehr geachtete Stellung ein. In Genf und Lachaux de Fond bei der UhrenfabrikatioN, in Bern bei der Bereitung mikroskopischer Ap parate leisten die geschickten Hände, die Sauberkeit und Genauigkeit gebildeter Frauen und Mädchen die trefflichsten, gut bezahlten Dienste. Auch bei uns in Deutschland wird und muß es anders werden. Daß eS auch den deutschen Frauen nicht an Geschick und Anstelligkeit fehlt, beweisen die theilweise bedeutenden Geschäfte» denen Frauen vorstehen, die viele» Tapisserie-, Putz-, Weißzeug-
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