Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.10.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-10-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186410245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641024
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641024
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-10
- Tag1864-10-24
- Monat1864-10
- Jahr1864
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.10.1864
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November I. bei der OrtSbehörde anzumelden haben, sodann aber dieselben, mit Ausnahme der als Familienernährer zeitlich befreiten und der Dienstreserve-Mannschaften, der ärztlichen Untersuchung halber an den nachgenannten Tagen von früh 8 Uhr an, und zwar den 7. Deeember d. I. zu Leipzig in der alten Waage die Schüler der Kunstacademie, der Thomas-, Nicolai- und Handelsschule, ingleichen die auf der Universität zu Leipzig Studirenden, den 8., S., LS., 12., irr., 14. und IS. Deeember d. I. daselbst aus der Stadt Leipzig und zwar an jedem Tage eine verhältnismäßige Anzahl derselben fich vor der Königl. AuShebungS-Commission persönlich zu gestellt» haben und daß der ReclamationStag auf den IS. Deeember dieses JahreS festgesetzt worden ist, bis zu welchem Tage diejenigen Mannschaften, welche aus irgend einem Grunde auf eine Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die dieSfallstgen Reclamationen bis Mittags 12 Ubr bei der Königl. Ln-hebungS-Commission, die sich ^u dieser Zeit in Leipzig befindet, einzureichen haben, indem später eingebrachte Reclamationen nicht berücksichtigt werden können. — Leipzig, den 24. October 1864. Königliche AmtShauptmannfchaft. vr. Platz mann. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift deS Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, im Jahre 1844 geborenen Mannschaften, welche bei uns al- Stadtobrigkeit sich ainumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt morden find, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Dienstag den 1. November d. I. vor unserm Deputirten auf dem Rathhause 1 Treppe hoch bei Vermeidung des im tz 103 ff. de- eingang-gedachten Gesetze- angeordneten Verfahrens sich zu stellen. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen, durch Laufzeuanifse wegen ihre- Alter- zu leguimiren. Dafern sich Personen au- früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten,. welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben fich dieselben Mittwoch den 2. November d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 17. October 1864. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Bollsack. Lamprecht. Bekanntmachung, die bei der Neerutirung im Jahre 1862 und 1863 tu die Dienstreserve gesetzten Mannschaften betr. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom 1. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz über Er füllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Recrutirung, also im Jahre 1862 und 1863 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Recrutirungen 1858, 1859, 1860, 1861, 1862 und 1863 in die Clafse der Ernährer unter Controle gestellten Mannschaften hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Dienstag den 1. November d. I. vor unserm Deputirten, auf dem Rathhause 1 Treppe hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Gestellscheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, am 17. October 1864. Der Math der Stadt Leipzig. — Vr. Bollsack. Lamprecht. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig, de« 22. October 1864. Vom 1. Novbr. d. I. Mittag- 12 Uhr an hat da- 1 und II. Bcüaillon den Feuerdienst und zwar sammelt sich auf Feuer« allar« da- II. Bataillon sofort an der Brandstätte, da- I. Bataillon dagegen auf dem Naschmartte, wo e- al-Reserve stcheu bleibt. Da- III. und IV. Bataillon sammelt sich al- zweite Reserve erst dann auf den Sammelplätzen, wenn nach dem Au-rücken der im Feuerdienst stehenden Bataillone Appell geschlagen werden sollte. Äu Bezug auf die E-cadron und sonst verbleibt e- bei den bisherigen Anordnungen. Da» Lommando der Lommuualgarde. — F. M. Wein old 1, R. d. K. S. B. O., Bice-Eommandant. Bekanntmachung, die Anmeldungen zur I. und II. Armenfchule für Ostern 186S betreffend. Diejenigen Aeltern, PflegeLltern und Vormünder, welche für Kinder, die zu Ostern künftigen Jahre- schulpflichtig werden (da heißt bis Johanni- künftigen Jahre- da- 6. Lebensjahr vollenden), allhier «m Armenschnlnuterricht nachsuchen wollen, haben sich deshalb von jetzt an bi- spätesten- de« SV. November 1864 unter Vorstellung der Kinder bei den betreffenden Herren Armenpsteaern zu melden. Die Bestimmung darüber, welche der beiden hiesigen Armenschulen jede- der aufzunehmenden Kinder zu besuchen haben werde, bleibt Vorbehalte». — Leipzig den 13. October 1864. Da» Arme«»Direktorium.
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