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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186410255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-10
- Tag1864-10-25
- Monat1864-10
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1864
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l » » * » l. ... * '7.' ^ Anzeiger. AmMlatt >xr SmA BtMjtiichli md di« NaP dn SM LchM. M 289. Dienstag dm 25. Oktober. 1864. Bekanntmachung. «lchr eiten r. lnerz- Lheil- umen ihrem n für ttuhe- ün !. H H- - türnb. bäum. . New. - H g- kfurt. Plusse. Vtvttt» ne. abanm ibanm. Vruffr sie. Lh«ing» Hotel tr au«. » H-f. tzamburg. e Ba»ürr r. -rank- DaS 13. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 107. Decret wegen Concessionirung der Greiz-Brunner Eisenbahn, vom 22. August 1864; - 108. Verordnung, die Expropriation von Eigenthum für Erweiterung des Bahnhofs der Sächsisch-Bayerischen StaatSeisendahn in Werdau betreffend, vom 19. September 1864; - 109. Verordnung, die analoge Anwendung des Strafgesetzbuches und der Strafproceßordnung auf Polizeistrafsachen betreffend, vom 29. September 1864: - 110. Bekanntmachung, die Eröffnung der Telegraphenstalionen Saalfeld und Pößneck betr., vom 1. October 1864 ; - 111. Verordnung, die Zählung der Bevölkerung, ingleichen die Aufnahme einer Viehzählung betr., vom 1. October 1864; - 112. Gesetz, die Abänderung der Bestimmung im § 101, Abs. 3 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 betr., vom 3. October 1864; - 113. Verordnung, die unentgeltliche Aushändigung specieller Verzeichnisse der Gerichtskosten und die kostenfreie Erledigung der über zu hohes Liquidiren erhobenen Beschwerden betreffend, vom 7. October 1864; - 114. Gesetz, die von dem Regalbergbaue zu erhebenden Steuern betreffend, vom 10. October 1864; - 115. Verordnung, die Erweiterung gewisser Bestimmungen der Notariatsordnung vom 3. Zuni 1859 betreffend, vom 10. October 1864, ist bei uns eingegangen und wird bis zürn 14. November d. I. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. — Sechzig, am 24. October 1864. Der Math ver Stadt Leipzig. vr. Koch. Lhorbeck. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Verordnung vom 19. September d. I. ist die Vatholische Kirchenanlage ans das Jahr 1864 »ach den durch die Verordnung vom 12. October 1841 §§. 7, 8, 10 und 11 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die in 8. 7 sud d, e und ä bestimmten Sätze auch für diesmal auf drei Vieriheile, mithin auf resp. t/«, */» und i/,« des von den betreffenden Parochianen zu entrichtenden Gewerbe- und PersonalfteuersatzeS herabgesetzt sind, ausgeschrieben worden und somit fällig. Die hiesigen katholischen Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die auf sie fallenden Beiträge bis zum IS. Nov. dieses JahreS an hlesijje Stadtsteuereinnahme, RathhauS 2. Gtage, nnerinnert abzuführen. Düpzig, de» 5. October 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung, die Bezahlung der Jmmobiliar-Brandcaffen-Beiträge betr. Nachdem daS von der Königlichen BrandverficherungS - Commission approbirte Brandversicherungskataster für die Stadt Leipzig nebst Nachträgen eingegangen ist, werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge nach §. 49. de- Gesetze- vom 23. August 1862 mit 2 Pfennigen pro Termin April und 1 Pfennig pro Termin Oktober d. IS. von der Beitrags-Einheit längstens binnen 14 Tagen bei der Brandcassenaelder-Einnahme allhier (RathhauS 2. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist executivische Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, den 17. October 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Rothe. Bekanntmachung. Der als Turnsestplatz benutzte. 21 Acker 166 OR. enthaltende Feldplan an der Connewitzer Chaussee (die dem Iohanni-ho-pital gehörigen Parzellen Nr. 2507. 2508. 2509. de- Flurbuchs für Leipzig) soll auf die sieben Jahre L86S bis «it 1871 an den Meistbietenden verpachtet werden. Pachtlustige wollen sich Donnerstag den 3. November d. I. Vormittags II Uhr an Rathsstelle einfinden und ihre Gebote eröffnen. Die Auswahl unter den Licitanten so wie jede sonstige Entschließung wird dem Rathe Vorbehalten. — Die Versteigerung-- und Pachtbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 17. October 1864. DeS Raths der Stadt Leipzig Deputation zum JohanniShoSpitale. Bekanntmachung. In den Fleisch Hallen der Georgenhalle sollen die Abtheilungen Nr. 26, 36, 48, SS nebst zugehörigen Keller- Abtheilungen anderweit und zwar Nr. 29 vom 16. Novembers - 55 - 28. - 39 - 3. December - 48 - 23. - . an die Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern Miethlustige auf, sich Dienstag de« 2S. dS. Mon. Vormittags LI Uhr an RathSstelle einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die LicitationS- und BermiethungSbedingungen liegen an RathSstelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 8. October 1864. DeS RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation«
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