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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-11-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186411018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-11
- Tag1864-11-01
- Monat1864-11
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1864
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Anzeiger / Amtsblatt des Kvmgl. Bezirksgerichts uud des Aachs der Stadt Leipzig. M 306» Dienstag den 1. November. 1864» Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift des Gesetze- über Erfüllung der Militairpflicht vom L. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, im Jahre 1844 geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, inaleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen* noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untaualichkeit zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Dienstag den 1. November o. I. vor unserm Deputirten auf dem Rathhagse 1 Treppe hoch bei Vermeidung de- im § 103 fs. de- eingang-gedachten Gesetze- angeordneten Verfahren- sich zu stellen. Die im Inlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im Au-lande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen, durch Taufzeugnisse wegen ihre- Alter- zu legitimiren. Dafern sich Personen au- früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Mittwoch den 2. November d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 17. October 1864. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Voll sack. Lamprecht. Bekanntmachung, die bei der Neeruttrung im Jahre 1862 und 1863 in die Dienstreferve gefetzten Mannschaften betr. Ik Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom 1. September 1858 zu dem unter demseloen Tage erlassenen Gesetz über Er füllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Recrutirung, also im Jahre 1862 und 1863 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Recrutirungen 1858, 1859, 1860, 1861, 1862 und 1863 in die Claffe der Ernährer unter Controle gestellten Mannschaften hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Dienstag den 1. November d. I. vor unserm Deputirten, auf dem Rathhause 1 Treppe hoch, unter Einreichung ihrer Geburt-- und Gestellscheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lasten. Leipzig, am 17. October 1864. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Bollsack. Lcvmprecht. Bekanntmachung. Der am 1. November d. IS. fällige vierte Lermin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 23. August diese- Jahre- erlassenen A«-führungS-Berordnung vom 24. August d. I-. mit zwei Pfennigen von der Steuereinheit zu entrichten und werden die'hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuer-Beiträge nebst den städtischen Gefällen an 0,825 Pf. von der Steuereinheit von diesem Tage au und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist executorische Maßregeln gegen die Restanten eintreteu müssen. — Leipzig, den 29. October 1864. Der Nath der Stadt Leipzig. v. Bollsack. Laube. Bekanntmachung. Die an der Schletterstraste zwischen der 5. Bürgerschule und dem Schreber'schen und Krappe'schen Grundstücke gelegenen drei Parzellen sollen an die Meistbietenden versteigert werden. Wir fordern die Kauflustigen hiermit auf, sich Dienstag den IS. November d. I., Vormittags 16 Uhr, an Rathsstelle einzufinden und ihre Gebote zu thun, worauf sie sich weiterer Beschlußfassung de- Rache-, welchem die Auswahl unter den Bietern, sowie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, zu gewär tigen haben. Die VersteigerungSb^dingungen und der ParzellirungSplan liegen im Bauamte zu beliebiger Kenntnisnahme aus. Leipzig, am 19. October 1864. Der Nath der Stadt Leipzig. ' vr. Koch. . Cerutti. Bekanntmachung. Der als Turufestplatz benutzte, 21 Acker 166 lüN. enthaltende Feldplan an der Eonvewitzer Chaussee (die dem Johanni-ho-pital gehörigen Parzellen Nr. 2507. 2508. 2509. de- Flurbuchs für Leipzig) soll auf die siebe« Jahre 186S bis mit 1871 an den Meistbietenden verpachtet werden. Pachtlustige wollen sich Donnerstag de« 3. November d. I. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle einfinden und ihre Gebote eröffnen. Die Auswahl unter den Licitanten so wie jede sonstige Entschließung wird dem Rathe Vorbehalten. — Die Versteigerung-- und Pachtbedingungen liegen an RathSstelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 17. October 1864 Des NathS der Stadt Leipzig Deputatio« zum Joha«rriShoSpitale. Per Uectorwechsel. * Leipzig. 31. Octbr. Heute Vormittag 11 Uhr fand die altherkömmliche Feier de- Rectorwechsel- an der hiesigen Universität in der Aula de- Augusteum- statt. Der abgehende Rector Magnificu-, Hofrath Prof. vr. Ruete, «öffnete seinen Vortrag mit einigen gewichtigen allgemeinen Be trachtungen über die gerichtliche Continuität, welche m so hervor ragender Weise durch die deutschen Hochschulen dargestellt werde. Dieser dankbare Empfang de- von der Vorzeit Überlieferten und diese- sorgfältige Pflegen de- also Erhaltenen zu Nutz und From men späterer Geschlechter, da- sei so recht eine Satzung der sitt lichen Weltordnuna und ein Verstoß gegen diese würde sich gewiß schwer rächen. Selbst eine — gar nicht als möglich anzunehmende — allgemeine Uebereinstimmung aller gegenwärtig Lebenden würde nicht hinreichen, auf eigene Frust jene sittliche Weltordnung um zustoßen, sondern auch m diesem Falle würden die Ueberlieferungen der Vergangenheit und die Sorge für die Zukunft und deren Rechte maßgebend bleiben müssen. Unsere Weltanschauung erlaube uns nicht, gleich den Orientalen, alle bestehenden Verhältnisse als ein unwiderrufliches Berhängniß anzusehen, aber auch nicht gleich den alten Griechen, alle- Vorhandene nur wie weiches Wach- zu
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