Anzeiger UmIMaü dir Simgl. Nejiikitmchtr md der Nach- d« Sladt SchM. M 3l4. Mittwoch dm 9. November. 1884. Blkaimtmachmg, Maßre-rlu W Bcihüluug drr Emschleppmz dn Widaft- ktt., vom 2. November 1864. Mit Rücksicht auf den bereits mittels Bekanntmachung vom 17. vorigen Monats zur öffentlichen Kenntniß gebrachten neuerlichen Wiederausbruch der Rinderpest in Böhmen findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, die durch die Bekanntmachung vom 25. Juli d. I. teilweise aufgehobenen Bestimmungen der in Bezug auf die wegen der Rinderpest getroffenen Sperrmaaßregeln erlas- galizischem Rindvieh) auS Böhmen ist verboten, unern auf etwaige- Ansuchen Ausnahmen durch insoweit nicht in einzelnen ganz unbedenklichen Fällen von dem Ministerium des I besondere Verordnung gestattet werden. 2) Rindvieh des böhmischen Landschlages darf im Großhandel und mittels der Eisenbahn über die Grenze nur dann eingelaffen werden, wenn durch beigebrachte ort-obrigkeitliche Certificate nachgewiesen ist, daß die nach Stückzahl und sonst näher zu bezeichnenden Thiere aus Böhmen stammen oder wenigstens sich schon seit vier Wochen daselbst befunden haben. glerunaSbezirks Budissin zur Zeit noch in -rast bleibt. Auf Grund der allerhöchsten Verordnung vom 1b. Januar 1860 wird die- unter Verweisung auf die in tz. 3 derselben enthal tenen Strafbestimmungen andurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Alle Zeitschriften der 8. 21 deS PreßgesetzeS vom 14. März 1851 gedachte» Art haben vorstehende Bekanntmachung nach Maaß- gabe tz. 14 »ab d der Ausführungsverordnung zu elfterem zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 2. November 1864. Ministerin« de» Inner«. Frhr. von Beust. Schmiedel. Bekanntmachung. DaS 14. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 116. Verordnung, die Verbreiterung eines TracteS der Chemnitz - Anuaberger Staats »Eisenbahn betreffend, vom 11. October 1864; - 117. Verordnung, die Einträge von DarlehnSforderungen der Leipziger Hypothekenbank in die Grund- und i Hypothekenvücher betreffend, vom 14. October 1864; - 118. Bekanntmachung, die im Jahre 1847 angeordnete, nunmehr für erledigt zu achtende Affervirung von L Millionen Thalern in StaatSeffecten betreffend, vom 15. October 1864; - 119. Verordnung, den Ausbruch der Rinderpest im Königreiche Böhmen betreffend, vom 17. October 1864; - 120. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Gewerbeverein- zu Wechselburg, vom 18. October 1864, ist bei uns eingegaugen und wird bi» Ende dieses Monats auf hiesigem RathhauSfaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig, am 8. November 1864. Der Math der Stadt Leidig, l ^ ^ vr. Koch. Thorbeck. Bekanntmachung. Die zeither in der Schulgaffe statiouirte vierte Feuerwache befindet sich vom 10. dies, an im Hause Rr. 1 der Magaziugaffe. Leipzig, am 8. November 1864. Der -Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. SchleVßr UI' mer. i.. > Bekanntmachung. - Die dem JohanuiShoSvitale gehörigen, vor de« neue« Friedhof gelegene» beide» Feldstücken haben wir zur Anlegung von Garte« bestimmt und soll diese- Gartenland in LS eiuzüne Parzellen von 6—19 Gartrnruthen Flächeninhalt ringetheiu an die Meistbietenden verpachtet werden. Wir fordern zu dem Zwecke Pachtlustige auf sich Donnerstag de« LS. November Vormittag» LS Uhr an Raths stelle eiuzustnden und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung wird dem Rath Vorbehalten.'. , , ' Die Versteigerung-- und Pachtbedinguugen so wie ein Plan der zu verpachtenden Garteuabtheilungen liegen an RathSstelle zur Einsicht an- ; auch werden einige Tage vor dem Termine die einzelnen Parzellen abgesteckt sein. Leipzig den 26. October 1864. DeS NathS der Stadt Leipzig Deputation zu« HohamubsdoSpttal. ) 4 von Freitag de« LL. d. M. Vormittag» LS «Gr soll das am 8 Ellen Länge und 1«/i Ellen Durchmesser, gegen sofmrtige Zahlung und Leipzig, den 9. November 1864. Bekanntmachung. Me Pappelholz ^ darunter ein Nutzstück re versteigert werden. Die Deputatio« de» Nath» zu de» Einlage«.