133 berger Stöllns in allen Theilen der zusammenhängenden Revier zu treibenden Slollnörter eine wichtige Stelle eingenommen haben. War es der Gnadengroschencasse, vermöge der Höhe ihrer mit der Production der betheiligten Gruben gestiegenen Geldzuflüsse, bis vor Kurzem möglich, außer ordentlich kräftige Unterstützungen der erwähnten Art (bis zu 80, 90, zum Theil sogar 130 bis 150,000 Thlr. jährlich) zu gewähren, so hat doch der Truck, den jene Beitragßleistung auf den Werth des Ausbringens ausübt und die hiermit zusammenhängende Schwächung des Credits der einzelnen Gruben im Jahre 1857 zu dem Beschlüsse geführt, die regulativmäßigen Beiträge von vorher 5 Procent für die Jahre 18^ auf 4 Procent, für 18-H^ auf 2 Procent der Erzbezahlung herabzusetzen und vom Jahre 1868 an ganz in Wegfall zu bringen, so daß von letzterem Zeitpunkte an die Casse nur ncch auf den Fonds an früher gegebenen Vorschüssen und die darauf eingehenden Restitutionen beschränkt sein wird. Die möglichst zweckmäßige Bewirthschaftung dieser, vom Jahre 1868 an eigentlich die Natur einer Stiftung annehmenden Casse und ihrer dann bis auf vielleicht 20,000 Thlr. jährlich herabgeheuden Einkünfte und die richtige Ab wägung der davon an die bedürftigen, nach dem Grade der Sicherheit, der Nähe und der Dringlichkeit der bezweckten Erfolge sehr verschieden rangirenden Gruben zu gewährenden Vorschüsse ist es, die die hauptsächlichste Aufgabe der Verwaltung derselben bildet, eine Aufabe, deren Schwierigkeit und Wichtigkeit durch die Re- duction der disponiblen Mittel nur zunehmen muß. Die vorstehende Schilderung der Zwecke der unter 1—3 genannten An- ' stalten wird es deutlich machen, daß ihre, der Stiftung früherer Zeiten entsprechende > Erhaltung für die Zukunft und die Erreichung ihrer Zwecke nur dann als gesichert » gelten kann, wenn bei den einschlagenden Erwägungen das Urtheil jederzeit durch > einen gehörigen Ueberblick der Gesammtheit der Gruben, durch eine richtige Würdig- l ung ihrer keineswegs nur nach der augenblicklichen Sachlage, sondern wesentlich ) auch nach den Ergebnissen der Vergangenheit und mit Rücksicht auf die geogno- s stischen Verhältnisse für die Zukunft zu bemessenden relativen Wichtigkeit, durch r rechtzeitiges Bemessen der Bedürfnisse der Zukunft, durch die gleichzeitige Berück- s sichtigung der Möglichkeit, noch von andern Seiten (durch Abgabenerlasse oder -j durch Beihilfen aus der Generalschmelzadministration oder andern fiskalischen H Fonds u. s. w.) Unterstützungen zu verschaffen und durch völlige Freiheit von z etwaigen persönlichen Sonderinteressen an einzelnen Gruben geleitet ist. Daß aber diese Voraussetzungen bei den Revierausschüssen, deren Mitglieder ff sich den betreffenden Geschäften selbstverständlich nur beiläufig neben ihrem Haupt- ck berufe und nur zeitweilig für mehr oder weniger lange Wahlperioden widmen 17«