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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-11-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186411284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-11
- Tag1864-11-28
- Monat1864-11
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1864
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hren- eine- dem richen l864. n. > aus cfuß Anzeiger Amtsblatt des König!. BeMgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 333. Montag dm 28. November. 1861. ine. S- tel de Löln. of. Lebe'- Bekanntmachung. in.. i des n Stadt . und cliner 1854 Lahn »tat. mo- 5pa- ats- tien plie- -Mai 8 ldert. Auf Grund der Verordnung vom 1. October dieses Jahres ist im Königreiche Sachsen am 3. Deeember dieses Jahre» wiederum eine Volkszählung zu veranstalten. ES werden deshalb die in hiesiger Stadt zu dieser Zählung erforderlichen Formulare vom 28. dieses Monats ab mittelst Patent- in die Häuser vertheilt werden und haben die Herren Hausbesitzer oder deren Stellvertreter für gehörige Inempfangnahme derselben Sorge zu tragen. — Leipzig, den 25. November 1864. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Kurzwelly, Act. Bekanntmachung. Die z. Z. leerstehenden Räumlichkeiten im Erdgeschoß und ersten Gestoök des CommunhauseS Magazingaffe Nr. 2, und zwar entweder das Erdgeschoß in zwei Abthellungen und das erste Gestock einzeln oder je eine Abtheilung des Erdgeschosses und des ersten Stockes zusammen, sollen von Weihnachten d. I. ab, nach Wunsch auch schon früher, auf sechs Jahre an die Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern zahlungsfähige Miethluftige auf, Dienstag den 20. dieses Monats Vormittags 10 Uhr an Rachsstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung wird dem Rache Vorbehalten. Die LicitationS - und VermiethungSbedingungen so wie die Beschreibung der zu vermachenden Räumlichkeiten können schon vor dem Termine an Rathsstelle eingesehen werden, wo auch jede sonst etwa gewünschte Auskunft erlheilt wird. Leipzig, den 17. November 1864. DeS RatheS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 2. November 1864. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Die Berathung wurde durch Herrn GüUner eröffnet, dieser fand eS auffällig, daß man einen hinlänglich empfohlenen, verheiratheten paffenden Turnlehrer und Oekonomen nicht habe antreffen können und nach einem Unbekannten gegriffen habe. Herr vr. Heyner jedoch rühmte dem vom Rache gewählten, ihm wohl bekannten Lehrer besondere Tüchtigkeit nach. Herr Näser: Wie der Rath das Budget des Waisenhauses selbst nur als ein vorläufiges bezeichne, so habe auch dle Deputation Ihnen die Annahme dessel ben nur mit Rücksicht hieraus empfohlen, da die Erfahrung erst die Lehrerin sein werde für das, was etwa zu ändern, hinzuzufügen oder wegzulaffen sei. Zwei Sachen jedoch seien es, die uns hierbei aufs Neue in Erinnerung treten und Belege für früher oft schon Ausgesprochenes böten. Das Erste sei die Wahrnehmung, daß wir ein großes Unrecht begingen, als wir uns seinerzeit dem Rache fügten, der von einem ConcurrenzauSschreiben behufs des Baues des Waisenhauses nichts wissen wollte und aus mancherlei Gründen darauf gekommen war den Plan vön einer Landesautorität fertigen zu lassen. Es hieß, wir hätten nicht mehr so viel Zeit zu verlieren, als eine Covcur- renz bedinge, und siehe, daS Haus ist heute noch nicht bezogen. Und dabei lehrt ein Blick in das Gebäude selbst, daß auch in technischer Hinsicht man die Anlage keine gelungene nennen darf. Da haben Wände weggenommen, dort welche emgezogen werden müssen; da seien Kammern, Kämmerchen und Winkel im Ueber- fluß, aber wenig nutzbare Räume. Eine Wohnstube für 40 Kin der! Und dabet ist das ganze HauS, mit Ausnahme des kleinen TheileS für die Bienersche Stiftung, vollständig besetzt. — Wo wären wohl die 200 Waisen hingebracht worden, wenn die ganze Raths-, und Wendler'sche Freischule in das Gebäude verlegt wor den wären? Die zweite sich un- wiederum aufdringende Wahrnehmung sei, daß die Erziehung der Waisen nach dem Casernensystem nicht b eine minder ersprießliche, sondern auch eine weit kostspieligere die Erziehung m Familien ist. DaS Collegium habe schon Jahren sich wiederholt für das Letztere ausgesprochen, ohne daß der Rath entsprechende Versuche dazu gemacht hätte. Denn das in dieser Beziehung Gethane habe erfolglos bleiben müssen, weil der Rath nur eine spottgerivge Summe (28 Thlr. jährlich) dazu verwilligt. Jetzt kostet die Erziehung eine- Waisen, wenn Alle-, Baucapital u. deral. gerechnet werde, jährlich 150 Thlr und hätte man nur die Hälfte dieser Summe, oder auch nur soviel, als man dem Pestalozzistifte (50 Thlr.) zahlt, auSgegeben, so hätte man gute, anständige Familien genug zur Uebernahme von Waisen kindern gefunden und wir hätten für das Mende'sche Legat nur ein HauS zu erbauen brauchen, daS groß genug war, die Waisen aufzunehmen, die sich zur Unterbringung in Familien nicht eigneten, iermit wäre der Stadtkaffe und den Waisen ungleich mehr und effer gedient gewesen, als es nun der Fall ist. Im Uebrigen beantragte Herr Näser: Den Rath um baldige Mittheilungen über die künftige Ver wendung des GeorgenhauseS zu ersuchen. Vorsteher vr. Joseph bemerkte dazu, daß der Rath solche Mittheilung nach Ueberstedelung der Waisen in das neue Waisen haus bereit- in Aussicht gestellt habe. Der Näser'sche Antrag ward unterstützt. Herr vr. Stephani schloß sich den Bemerkungen Herrn Näser'S bezüglich des Hauses und der Vortheile der schon vor Jahren beantragten Familienunterbringung der Waisen allenthalben an, fügte aber hinzu, daß seines Wissens ungefähr 200 Waisen im Waisenhaus- befindlich seien. Diesen anscheinenden Widerspruch mit den Angaben des Raths fand Herr Näser nur dadurch erklärlich, daß außer den vom Rath auf 40 berechneten vier Abheilungen die kleineren, die fünfte Abteilung bildenden Kinder ebenfalls aus ungefähr 40 Köpfen bestehen müßten, was aber im RathSschreiben nicht direct gesagt sei. Darauf wurden alle Anträge des Ausschusses ebenso, wie der obige Antrag einstimmig angenommen. Hieran schloß sich 3. da- Gutachten desselben Ausschusses, Die Heizbarmachung der Nikolaikirche nach Wagnerschem System betr. Referent: Herr vr. Kollmann. Der Rath ist bei seinem Beschlüsse, da- erwähnte System statt deS vom Collegium empfohlenen Boyerschen Systems in Anwen dung zu bringen, stehen geblieben und hat in der Angelegenheit ein Gutachten des Herrn Prof. vr. Hantel eingeholt. In diesem Gutachten heißt es u. A.: Es dürste wohl selbstverständlich sein, daß die Boyersche Heizung durch Caloriseren einer viel ausgedehnteren Anwendung fähig ist, als daS Wagnersche System, dessen Herstellung unter mancherlei Umständen völlig unmöglich werden kann, und die- selbst in Kir chen, wenn unterirdische Gewölbe die Anlegung der Canäle im
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