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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186412184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Image: 9-12 neue Zählung : extra Beilage
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-12
- Tag1864-12-18
- Monat1864-12
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1864
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- 8 Anzeiger, Amtsblatt dcs König!. BtjirkSgtrichtS und des Raths der Stadt Leipzig. ' "-V. . - » > M 353. Sonntag den 18. December. >884. Bekanntmachung, die Anmeldung zur theologische» EandidatenPrnsung bctr. Diejenigen Studirenden der Theologie, welche gesonnen sind, sich vor Eintritt der Osterferien 1865 dem Lrnw«» pro vr»aä»g»tur» zu unterziehen, werden hiermit unter Verweisung auf §. 9 des Prüfungsregulativs veranlaßt, ihre Anmeldungsgesuche nebst den erforderlichen Unterlagen bis zum 1V. Janus»' 18VS m der Canzlei der Königlichen KreiSdirection allhier (Postgebäude) abzugeben, oder so viel dies auswärts sich Aufhaltende betrifft, unter der Adresse der Könial. PrüfungS-Commission für Theologen portofrei anher einzuseuden. Königliche PrüfungS - Vommifstou für Theologen. Leipzig, den 15. December 1864. von BurgSdorsf. Martens. Aufforderung. Um die durch das Gesetz vom 24. December 1845 und Ergänz.-Gesetz vom 23. April 1850 angeordnete Anstellung der Gewerbe- und Perfonalsteuer - Kataster auf das Jahr 1883 bewirken zu können, bedürfen wir zur Vervollständigung der bereit» angegangenen Hauslisten genauer Verzeichnisse über das Einkommen der angestellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, überhaupt aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. Es werden daher die fämmtlichen hiesige« Königlichen, Universität-- und anderen Behörden veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen: > ^ 1) die Hausnummer der Wohnung des Angestellten, 2) die vollständigen Tauf- und Geschlechtsnamen derselben, 3) deren festes Einkommen nach dem Betrage, welchen es am Schluffe dieses Jahres erreichen wird, 4) die lsteigenden und fallenden Emolumente nach dem Bettage, wie solche in den Anstellung--Decreten oder sonst Seiten der Anstellungsbehörden berechnet sind, in Ermangelung derartiger Angaben aber nach Höhe der Summe des letzten Jahre», 5) die darunter befindlichen Ortszulagen resp. der etwa bewilligte Dienstaufwand, aenau anruaeben. insbesondere aueb 6) die Zeit -e» Antritts der Reuangestellten d. Js. bewerVlich zu «ache« ist, an die Stadt-Steuer-Sinnahme spätestens bis zu« S. Januar L88S abgeben zu lassen. SpÄere Avgaben können bei der bevorstehenden Katastration nicht berücksichtigt werden, und haben daher die betreffenden Behörden die durch die verzögerte Einreichung derselben in den Katastern herbeigeführten Unrichtigkeiten zu vertreten. Leidig, de» 14. December 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. vr. Koch. Taube. Wir bringen in Erinnerung, daß bei Fünf Thaler Strafe für jeden Contraventionsfall Schnee und GtS aus de» Grundstücken auf die Straßen oder öffentlichen Plätze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind zur Ab lagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt: 1) der Platz um den Kanonenteich auf der Seite der Gärten und der Waisenhausstraße, - 2) das Parthenufer vom Gerberthore an bis zur Pfaffendorfrr Brücke, 3) die Spitze der Wiese vor dem Frankfurter Thore, welche am Wege nach der verschlossenen Brücke hinter der Thoraufseher wohnung liegt, 4) der südlichste Theil des FloßplatzeS an der Böschung deS Müllerschen Grundstücks. Gleichzeitig werden die Grundstücksbesitzer, beziehentlich deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung: durch Bahnfchaufeln bei Schneefall und durch Streuen von Tand, Asche oder Sägefpähnen bei Glätte unverzüglich für Herstellung eines sicher gangbaren Fußweges längs der Straßenfronte ihrer Grundstücke zu sorgen, mit der Bedeutung aufmerksam gemacht, daß wegen jeder Vernachlässigung dieser im öffentlichen Interesse dringend gebotenen Vor schriften der Schuldige Fünf bis Zwanzig Thaler Geldstrafe oder nach Befinden verhältnißmäßige Gefängnißfirafe zu erwarten hat. Leipzig, den 16. December 1864. Der Math der Stadt Leipzig. ' - vr. Koch. vr. Hempel. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen KreiSdirection wird da- Oeffnen der Ver-aufSstätten und der Handelsbetrieb am Sonntage den 18. diese- Monat- von beendigtem VormittagSgotteSdienste an gestattet. Leipzig am 10. December 1864. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Mechler. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 21. Decbr. n. v. Abends «/,7 Uhr. Tagesordnung: 1) Antrag de- Herrn Stadtverordneten Götz, die städtischen Licitationen betr. Bericht über die vorgeschlagene Reorganisation de- Polizeiamt-. Erweit - - - - - 2) Theilweiser 3) Gutachten über Erweiterung und Umgestaltung des Löschwesen-. Bekanntmachung. Eine Anzahl Rehe soll Dienstag den SV. d. von Nachmittags 2 Uhr an im Gewandhause gegen baare Zahlung Des RathS der Stadt Leipzig Forst-Deputation» ver steigert werden. — Leipzig, den 17. December 1864.
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