Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-11
- Monat1863-07
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
!« l'e. a, g- ol. u< s-. v. rre. um g- ur. »ra. »an. iire. n m. liner rinz. au<. berg. Pol. -i,re. >urg. auw. lLat- sterr. tord- sterd! »80; nobll. --0; schl's. Pfund 4?r/, Qual. tember hechte- i. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 1SL. Sonnabend den 11. Juli. 1863. Bekanntmachung. Dem Handarbeiter Johann Louis Knorr in Stötteritz ist in Anerkennung der von ihm bei Rettung eines Kinde- vom Tode de- Ertrinken- bewiesenen Entschlossenheit eine Belohnung bewilligt worden. Leipzig, am 24. Juni 1863. Königliche Kreis - Direetto«. — —— v. Burgsdorff. Bekanntmachung. Die Zinsen der vom Herrn Kammerrath, Comlhur und Ritter rc. Christian Gottlob Frage gegründeten Stiftung rur Belohnung ausgezeichneter, treuer und völlig unbescholtener Dienstboten, welche min destens 2V Jahre hindurch bet einer oder doch nur bei zwei Herrschaften in hiesiger Stadt gedient haben, kommen, getroffener Anordnung des Stifters gemäß an Seinem Todestage, den 30. August, zur Vertheilung. Wir fordern daher alle Diejenigen, welche einen begründeten Anspruch auf die von uns zu vertheilenden, nicht unter Zehn Thaler betragenden Belohnungen zu haben glauben, ingleichen die, welche würdige, obiger Bestimmung entsprechende Dienstboten zu solcher Belohnung empfehlen wollen, hiermit auf, bis zum 2V. August d. I. sich, bez. die zu Empfehlenden unter genauer Angabe der Bor- und Zunamen, sowie des dermaligen Aufenthalts der Bewerber, ingleichen unter Beifügung der Zeugnisse ihrer Dienstherr schaften, bei unserer Rathsstube anzumelden und sich darauf unserer Entschließung zu gewärtigen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Leipzig am 9. Juli 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. - , EichoriuS. Thorbeck. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen haben wir da- Regulativ für den Spe- dttiouShaudel vom 20 Oktober 1837 aufgehoben. Leipzig am 9. Juli 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. CichoriuS. Schleißner. Bekanntmachung. Wegdn Erhöhung der Heiligen Brücke und Erneuerung der Brücken über die sogenannte Panitzschlache in der Connewi-er Linie wird von Montag den 13. d. M. ab bi- aus weitere Bekanntmachung die Heilige Brücke für alle« Verkehr, die Connewitzer Linie für Fuhrwerk und Reiter gesperrt. , Leipzig am 9. Juni 1863. . Der Rath der Stadt Leipzig. ' CichoriuS. Schleißner. Bekanntmachung. Die Lieferung von ca. 10,000 Scheffel Weißkalk in der Zeit vom 1. August 1833 bis 31. Juli 183Ü für die hiesige Gasanstalt soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Bedingungen sind im Locale der Gasanstalt einzuseheu und die Preisforderungen bi- züm 2V. diese- Monat- schriftlich und versiegelt an Herrn Direktor Westerholz hier einzusendeu. Leipzig, den 4. Juli 1863. DeS Rath- der Stadt Leipzig Deputation zur Gasanstalt. Sehandlung Mvereinslkindischer Erzeugnisse bei ihrer Einfuhr in Belgien und belgischer nach dem Zollverein bestimmter Erzeugnisse. i. Nachdem der Austausch der Ratifications-Urkunden über die am 28. März d. I. zwischen Preußen und Belgien abgeschlossenen Verträge stattgefunden hat, werden in Belgien zollverein-ländische Erzeugniffe bei ihrer Einfuhr und belgische nach dem Zollverein bestimmte Erzeugnisse, mit Ausnahme der Lumpen, bei ihrer Aus fuhr vom 1. k. M. ab gleich den aus Großbritannien herkommen- den oder dorthin bestimmten Maaren behandelt werden. Das Nähere über diese Behandlung ergiebt die in Nr. 20 des Preußi schen Handelsarchivs abgedruckte Zusammenstellung. Die aus derselben ersichtlichen vertragsmäßigen Zollsätze kommen, so lange der allgemeine belgische Zolltarif noch in Kraft steht, dan« nicht in Anwendung, wen« bei der Einfuhr in Belgien die Abfertignng nach dem allgemeinen Zolltarife in der Zolldeklaration verlangt wird. Wird die Abfertigung nach den vertragsmäßigen Zollsätzen in Anspruch genommen, so muß bei der Einfuhr dem belgischen Zollamte deren Ursprung nachgewiesen werden »tld zwar durch Vorlegung einer vor einer Behörde am Orte der Ver sendung abgegebenen Erklärung oder einer von dem Vorstände der zuständigen Zoll- oder Steuerbehörde auSgefertigten Bescheini gung, oder einer von dem in dem VerfendungSoxte oder Ver schiffungshafen residirenden belgischen Eonsul oder Cousular- Agenten auSgeferngte« Bescheinigung. Die von den Zoll- und Steuerbehörden zu ertheilenden Ursprungszeugnisse sind nach dem Formular au-zustellen. Die zuständige Zoll- oder Steuerbe hörde ist dasjenige Zoll- oder Steueramt (Hauptamt, Nebenzoll amt, Unter-Steueramt), au- dessen Bezirk die Versendung erfolgt. Bon den bet der Einfuhr in Belgien zu beobachtenden Be stimmungen sind sämmtliche Handelskammern und kaufmännische Corporation«« in Kenntniß gefetzt. Zur Belehrung der Bethei ligle«, soweit sie etwa in einzelne« Fällen erforderlich sei« möchte, bemerke ich Folgende-: Die Zolldeklarationen für die Einfuhr in Belgien müssen alle zur Zollerhebung erforderlichen Angaben enthalten. Sie müsse» daher sowohl die Beschaffenheit, die Gattung, die Qualität, die Herkunft und die Bestimmung der Waare, als auch, je »ach de« zur Anwendung kommenden Verzollung--Maßstabe, da- Gewicht, die Stückzahl, da- Maß oder den Werth derselbe» angeben. Bei
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite