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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-11
- Monat1863-07
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1863
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3778 d« »«a^l ung der ikattpn W bi- zu« Ortß M de» Werthe zollpflichtiaeu Wapre» wird «u Orte de- Ursprung- oder der iqwrechnnvg der zur Lmbringnvg nach Belgien Elugan a-abfertigu»g erforderlichen TranSport- BerKchaHugS-- »d EommisstouSkoste» zu Grunde gelegt. Dieser Zollwerkh muß in der Declaration angegeben und e- muß der selben eine von dem Fabrikanten oder Bemaus« herrührende Factura beigefügt werden, welche den wirklichen Preis enthält. Befindet sich am Orte der Versendung ein belgischer Eonsul oder Consular- Agent, so ist demselben diese Factura zur Vistrung vorzulegen. Wenn die königlich belgische Zollbehörde den declarirte» Werth für unzulänglich erachtet, so ist sie berechtigt, die PZaareu zu be halten gegen Zahlung de- declarirten Preise- mit einem Zuschläge von Fünf von Hundert an denjenigen, welcher dieselben emgeführt hat, oder die Abschätzung durch Sachverständige zu verlangen. Diese Befugniß steht auch dem Einbringer zu, wenn die Zollbe hörde da- Vorkaufsrecht auSüben will Da- alsdann zu beob achtende Verfahren ist speciell vorgeschrieben. Ist der von dev Sachverständigen ermittelte Werth um Zehn vom Hundert höher, als der declarirte, so tritt zur Strafe eine Erhöhung des Ein- gavg-zoll- um die Hälfte des Betrages ein. Ew. Hochwohlgeboren veranlasse ich, die Zoll- und Steuer ämter Ihre- VeövaltungSbereichS schleunigst mit der geeigneten Anweisung zu versehen. Berlin, den 2V. Juni 1863. Der Finauzminister von Bodelschwingh. II. In Verfolg meines Erlasses vom 2. April d. I. benachrichtige ich den Handelsstand, daß der Austausch der RatificationS - Ur kunden der zwischen Preußen und Belgien am 28. März d. I. abgeschlossenen Verträge heute stattgefunden hat. In Folge dessen werden in Belgien vereinSländische Erzeugnisse bei ihrer Einfuhr und belgische nach dem Zollverein bestimmte Erzeugnisse, mit Aus nahme von Lumpen, bei ihrer Ausfuhr vom 1. Juli d. I. ad leich den aus Großbritannien herkommenden oder dorthin be stimmten Maaren behandelt werden. Das Nähere über diese Behandlung «Hiebt die meinem er wähnten Erlasse beigefügte, inzwischen auch m Nr. 20 des Preu ßischen Handels-Archiv- abgedruckte Zusammenstellung. Die aus derselben ersichtlichen vertragsmäßigen Zollsätze kommen indessen, wie ich ausdrücklich bemerke, so lange der allgemeine belgische Zoll tarif noch in Kraft steht, dann nicht in Anwendung, wenn bei der Einfuhr in Belgien die Abfertigung der Waare nach dem all gemeinen Zolltarif in der Zolldeclaration verlangt wird. Hinsichtlich derjenigen Maaren, für welche die Abfertigung nach den vertragsmäßigen Zollsätzen in Anspruch genommen wird, gelten folgende Bestimmungen: 1) Bei der Einfuhr muß dem belgischen Zollamte ihr Ursprung nachgewiesen werden und zwar durch Vorlegung einer von einer Behörde am Orte der Versendung abgegebenen. Erklä rung, oder einer von dem Vorstande der zuständigen Zoll oder Steuerbehörde ausgefertigten Bescheinigung, oder einer von dem in dem Versendungsorte oder Verschiffungshafen residirendeu belgischen Consul oder Consular-Agenten auS- gefertigten Bescheinigung. Wegen Aufnahme der Hernach erforderlichen Erklärungen und Ausstellung der Bescheinigungen werden die Polizei-, beziehungsweise Zoll- und Steuerbehörden mit Weisung versehen. 2) Die Zolldeclarationen müssen alle für die Zollerhebung er forderlichen Angaben enthalten. Sie müssen daher sowohl die Beschaffenheit, die Gattung, die Qualität, die Herkunft und die Bestimmung der Waare. als auch, je nach dem zur Anwendung kommenden VerzollungS-Maßstabe, das Ge wicht, die Stückzahl, das Maß oder den Werth derselben angeben. Zst der Declarant ausnahmsweise nicht in der Lage, die zollpflichtige Menge anzugeben, so kann ihm die Zollverwaltung gestatten, Gewicht, Maß oder Stückzahl in emer von ihr bezeichneten Räumlichkeit auf seine Kosten selbst festzustellen. Ber der Verzollung der nach dem Werthe belegten Maaren wird der Zollerhebung der Werth am Orte des Ursprung- öder der Fabrikation mit Hinzurechnung der zur Einbrin gung nach Belgien bis zum Orte der Eingangsabfertigung erforderlichen Transport-Versicherung-- und CommissionS- kosten zu Grunde gelegt. Dieser Zollwerth muß in der Declaration angegeben und eS muß derselben eine von dem Fabrikanten oder Verkäufer herrührevde Factur beigefügt werden, welche den wirklichen Preis enthält. Befindet sich am Orte der Versendung ein belgischer Eousul oder Consular- Agent, so ist demselben diese Factur zur Vistrung vorzulegen. Wenn die Zollbehörde de» declarirten Werth für unzulänglich erachtet, so tritt dasjenige Verfahren ein, welche- in der abschrift lich anliegenden Verfügung de- königlich belgischen Finanzminist«- vom 28. Mai 1861 näher bezeichnet ist. Berlin, de» 20. Iu»i 1863. Der Minist« für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 3) s eri ch t üb« die Wirksamkeit der Müschen Anstalt für LrbeitSnachweisung im verflossenen Monat Imü.. UniverfitätsftraHe Nr. V (Gewandhaus 1 Treppe). Tägliche Expeditionsstunden vom 1. April bis 3V. September 1863 . Vorm, von 7 bi- 12*/, und NachmitwgS von 2 bis 7 Uhr. 1868. Neuangemel- dete Arbeiter Gesammt- summe von Nachfragen nach Arbeit Gesuche nach Arbeitern AuSaeführte ArveitS- bestellungen mäuul. »etbl. mäuul. «eibl. mäuul. wetbl. mäuul. »eibl. Vom 1. Jan. bis 31. Mai. . 16 52 1460^ 2316 391 1727 389 1719 Vom 1. bi- bis 30. Juni . 2 10 237 487 63 306 60 305 18 62 1697 2803 454 2033 > 449 2024 80 4500 2487 2478 . Die im Monat Juni verschaffte Arbeit erhielten folgende Personen: Männliche Personen. 2 Deckenausklopfer. 3 Flickschneider. 1 Gartenarbeiter. 6 Handarbeiter. 5 Holzträg«. 4 Lausburschen. 4 LogiSräumer. 17 Raddreher. 2 Schreiber. 16' Trag«. 4 Aufwäscherinnen. 2 Aufwartefrauen. 19 Aufwartemädchen. 1 Ausbesserin. 5 Gartenarbeiterinnen. 2 Kehrfrauen. 11 Kinderwärterinnen. 3 Krankenwärterinnen. L. Weibliche Personen. 2 Plätterinnen. 2 Rolldreherinnen. 2 Roßhaarzupferinnen. 156 Scheuerfrauen. 2 Schneiderinnen. 2 SchoteuauSkerneriunen. 80 Waschfrauen. 3 Wasserträgerinnen. 2 Wochenwarterinven. 3 Logisräumerinnen. 4 Näherinnen. Resultat der Dienstboten-Rachweisung. 1868 Nachfragen nach Dienstboten Zum Dienst angemeldrt Erhaltene Dienste mäuul. »eibl. mäuul. weibl. mäuul. »eibl. Voml'.Jan. bis 31. Mai 10 163 40 330 10 102 Vom 1. bis 38. Juni 1 33 7 66 1 18 11 196 47 396 120 207 443 13t') *) Dienstboten, welche bei ihrem Umzüge aus einem Dienst in den andern ihre Effecten tragen lassen wollen, haben dafür nur 5 Ngr. zu zahlen. Zur Theatrrfrage.*) -s--j- Hannibal vor den Thoren! wird jetzt jeder Freund der Natur und all« Derjenigen rufen, welchen d« Genuß des Theaters aus Mangel au Mitteln verschlossen ist, die deshalb auf den Genuß der Natur um so mehr angewiesen sind — für sich und die Ihrigen in ungemein vielen Fällen der einzige kostenfreie Genuß am äußerlich Schönen, durch welchen die Zartheit dn Empfindung, das Gemüth am innigsten, am reinsten, wirksamsten angnegt wird. Und wie höchst gering ist die Zahl d« Theater- besuch« im Vergleich zu der enormen, welche theilS aus Mangel an Mitteln, sehr vielfach auch an- andnen persönlichen und nicht- persönlichen Gründen davon ausgeschlossen sind? Daß sich ein architektonisch schönes Theater aus dem Schneckenberge am besten ausnchmen würde, ist selbstverständlich, bedurfte keines Ausspruches von Garten- und Baukünstlern. Der Schwerpunkt der Frage liegt aber wo anders. So unbestreitbar es ist, daß Rath und Stadtverordnete da- verfassungsmäßige Recht haben, schließlich die Entscheidung auszusprechen, so ist doch in diesem Falle zu be denken, dass die Mehrzahl dnselben zu denjenigen KÄsen gehört, welchen die Verhältnisse gestatten, da- Theater auch zu besuchen. Sie find also jener ungleich größneu Mehrzahl von Nichtbesuch«» gegenüb« in einer eigeuthümliche» Stellung. Fern« ist eS bekannt, wie man, so oft e- sich darum handelt, für ein größere- öffentliche- Gebäude eine» geeigneten Platz aus findig zu machen, sich in großer Verlegenheit sieht. Absolut un geeignet für da- Theater ist der jetzige Platz erwiesen« Maßen nicht. Wem « zu abgelegen ist, kann deshalb von der unbe- theiligteu Mehrzahl nicht begehren, daß »an eine», wenn viel leicht auch d« Mehrzahl der besuchenden Minderheit bequem« ge legene» dem allgemeinen Interesse opfere.- Nun soll gar der ') Wir wehren auch dieser Stimme nicht. Die Ked.
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