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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-02-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186502026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-02
- Tag1865-02-02
- Monat1865-02
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1865
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b. »1. >r. >v. m. ;er »«. rg- gne. van. de- Sieb. !. lgen 814; onal- >red.- 5.10; ^omb. »6.10. »/-. ische bil.- rsv,. ahn- v. - igui- OPfd. o. loco co —, »/r SOPfd. a-Iuni d. Ml. '/-.fest. von 5. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 33. Donnerstag dm 2. Februar. MS. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von §. 115 de- Gewerbegesetzes angeferligte und neuerlich revidirte und ergänzte Liste der für die Gewerbe kammer stimmberechtigten und wählbaren hiesigen Bürger liegt von heute an auf dem Rathhause zu jedes Beiheiligten Einsicht an-. Reclamationen sind daselbst innerhalb drei Wochen, spätestens am 24. Februar d. I., anzubringen. Wegen Auslegung der Liste für die Handelskammer erfolgt besondere Bekanntmachung. Leipzig, den 31. Januar 1865. . Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Mr. > Außerordentliche öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Freitag de« 3. Februar d. I Abends Uhr. Tagesordnung: Fortberathung des Haushaltplans. Bekanntmachung. In Gemäßheit der §. §. 19 und 45 der akademischen Gesetze, nach welchen die Wohnungskarlen der Studirenden allhier alljährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen, werden die Herren Studirenden hiermit unter der in den gedachten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre WohnungSkarten vom L. bis längstens den IS. des Monats Februar dieses Jahres in der Expedition des UniversitätS-GerichtS zu produciren und sich des Umtausche- derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bekannt gemacht, daß vom Fünfzehnten Februar d. I. an die bisher ausgestellten WohnungSkarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art nicht mehr dienen. Endlich werden Diejenigen, welche ihre WohnungSkarten in der obgedachten Zeit nicht umgelauscht haben sollten, darauf aufmerksam gemacht, daß nach Ablauf des 15. Februar das in §. 45 vorgeschriebene Verfahren wider die Säumigen eingeleitet und mit ihrer Vorladung auf ihre Kosten verfahren werden wird. Das VniversitätS-Gericht. Leipzig, am 20. Januar 1865.vr. E. Morgenstern. Univ.-Richter. Zur Aufrechterhaltuug Bekanntmachung. kologuv - der öffentlichen Ordnung bei Gelegenheit des Donnerstag den 2. Februar u. o. im Rötel äv allhier stattfindenden Maskenballes der Gesellschaft „vuuts" so wie zur eigenen Bequemlichkeit der Ballgäste wird hiermit FolgenveS angeordnet: 1) Alle nach dem gedachten Hotel zu gehenden Wagen fahren über den Marktplatz in die Hainstraße und halten sich bi- kurz vor dem Hotel auf der linken Seite der Straße, damit der übrige Thell derselben für die Fuß-Passage frei bleibe. 2) Die Wagen fahren in der Reihenfolge vor den Haupteingang des Hotels, in welcher sie nach einander auf dem Marktplatze angekommen sind; es darf daher kein Wagen den andern überholen oder ausstechen. 3) Die Abfahrt vom Hotel weg geschieht nach dem Brühte zu, wobei sich die Wagen in der Hainstraße wieder auf der linken Seite derselben zu halten haben. 4) Ja der Hainstraße darf nur im Schritt gefahren werden, wie denn die Polizeidiener überhaupt Anweisung erhallen haben, in sämmrlichen Straßen mit verdoppelter Aufmerksamkeit darauf zu sehen, daß den gegen das schnelle Fahred bestehenden Vorschriften nicht entgegengehandelt werde. 5) Für Fuhrwerk, welches nicht zum Maskenballe gehört, bleibt die Passage der Hainstraße von Abends 6i/, bis 9 Uhr gesperrt. 6) Das Stehenbleibeu von Zuschauern vor dem Hotel oder in dessen Nähe kann wegen der daraus entstehenden Verengung der Passage und der in dessen Folge leicht möglichen Unglücksfälle schlechterdings nicht geduldet werden. NebrigeuS werden die Ballgäste dringend ersucht, die Zahlung an die Wagenführer gleich beim Gtustetge« zu leisten, damit kein Aufenthalt beim Verlassen des Wagens stattfiudet. Sechzig, den 31. Januar 1865. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Trinckler, G. Bei dem 1. März Bekanntmachung. Metzler. den Trinckler, Sec. Bekanntmachung. Im Betreff der Post-Expedition Nr. 4. — (Nürnberger Straße, in der Nähe des bayerischen BahnhofeS) — deren Eröffnung am 1. Februar d. 9. erfolgt, ist das betr. Publicum zu benachrichtigen, daß die Nummer des Grundstücke-, m welchem dieseloe sich befindet, in neuerer Zeit von 2 auf 8 abgeändert worden ist. Leipzig, dm 30. Januar 1865. Bekanntmachung. Königliches Ober - Post - Amt. Röntsch. Die Inhaber der verlorenen Pfandscheine Nr. 50088, 51S70, 57989, 59018, 72878, 73615, 82792, 83064, 88385 und 89845 säMMtlich 1, 561, 5731, 9543, 16187, 21272, 23078, 45528, 50529, 54057, 54330, 54904, 55106, 57314, 60357, 63330,66427, «6740, 71217, 71233, 76246 und 76373 sämmtlich v, so wie der Interims-Scheine Nr. 81530, 83014, 83076 und 83241 werden hierdurch aufgefordert, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, üm ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls, der Leihhausordnung gemäß, die Pfänder dm Anzeigern werden au-geliefert werden. Leipzig, 1. Februar 1865. Das Leihhaus zu Leipzig.
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