Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186502147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-02
- Tag1865-02-14
- Monat1865-02
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1865
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 4S. Dienstag den 14. Febmar. Bekanntmachung. Da- 2. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 3. Gesetz, die Beschlußfassung gewisser juristischer Personen betreffend, vom 27. Januar 1865; - 4. Decret, die Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für die Berichtigung des HeinerSdorser Baches I. zu Heinersdorf betreffend, vom 7. Januar 1865; - 5. Verordnung, die Claffen- und Censurtabellen bei den Elementar-Volksschulen betreffend, vom 10. Januar 1865; - 6. Verordnung, die Aufhebung einer den QuittungSstempel betreffenden Bestimmung der Stempeltaxe betreffend, vom 10. Januar 1865; - 7. Verordnung, den EmeritirungSfondS für die evangelisch-lutherischen Geistlichen betreffend, vom 12. Januar 1865; - 8. Bekanntmachung, die der Sparcasse zu Effenberg mit Moritzbura bewilligte Stempelbefreiung betr., vom 16. Jan. 1865; - 9. Verordnung, die Publication eines Gesetzes, die in den deutschen Bundesstaaten in bürgerlichen RechtSftreitigkeiten gegenseitig zu gewährende Rechtshülfe betreffend, vom 16. Januar 1865; - 1V. Bekanntmachung, den zwischen der Königlich Sächsischen und Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Regierung über den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von VoiterSreuth nach Eger abgeschlossenen Staatsvertrag vom 30 Novbr. 1864 betreffend, vom 21. Januar 1865, ist bei un- eingegangen und wird bis zu Ende d. M. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig, am 13. Februar 1866. Der Grat- oer Stadt Leipzig. vr. Koch. Thorbeck. Bekanntmachung. Der am I Februar d. I. fällige erste Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 23. August v. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 24. August desselben Jahres mit drei Pfennige« von der Steuer»Einheit zu entrichten und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtifchen Gefällen an I,i Pf. von -er Steuer-Einheit rinverweilt an die Stadt-Steuereinnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf der gesetzlichen Frist executivische Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, dm 11. Februar 1865. Der -tat- der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung, die Anmeldung zur l. und LI. Armenfchule für Ostern 1863 betreffend. Ungeachtet unserer dem hiesigen Tageblatt vom 16., 24. und 30. October vorigen Jahres inserirten Aufforderung, die Gesuche um Aufnahme in die I. und II. Armenschule bis zum SO. November vorigen Jahres anzubringen, erfolgen noch fort während neue Anmeldungen. Um weiterer Verzögerung solcher Aufnahmegesuche vorzubeugen, werden alle Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welche für Kinder, die za Ostern diese- Jahres schulpflichtig werden, allhier Um Armenschulunterricht nachsuchen wollen, hierdurch noch mal- aufgefordert, sich nunmehr ungesäumt unter Vorstellung der Kinder bet den betreffenden Herren Armenpflegern zu melden. Die Bestimmung darüber, welche der beiden hiesigen Armertschulen jedes der auszuttehmenden Kinder zu besuchen haben werde, bleibt Vorbehalten. — Leipzig, den 9. Februar 1865. DaS Armen - Direktorium. Bekanntmachung. Die durch Abgang de- zum Director des hiesigen Waisenhause- erwählten Herrn vr. msä. Schloßhauer erledigte Armenarzt stelle beim hiesigen Aiehkinderinstttut haben wir dem zeithengin Armenarzt Herrn Vr. msä. Hermann Haake (Königsstraße Nr. 21) vom 15. dieses Monat- ab auf 3 Jahre übertragen. . Die hierdurch sich erledigende Stelle eines Armenarztes für den 10. und 14. Armenbistriet Hierselbst haben wir Herrn vr. weck.' Georg Friedrich Louis Thomas, derzeit noch Assistenzarzt im JacobShoSpitale, aus 3 Jahre zu übertragen beschlossen. Es wird jedoch derselbe bis zum 1. April dieses Jahre-, wo er aus seiner dermaligen Stellung ausscheidet, noch durch den bisherigen DistrictSarzt Herrn vr. Haa?e vertreten werden. Leipzig am 11. Februar 1865. DaS Armen-Direktorium. Vie sächsische Heute«-Versicherung--Anstalt betreffend. Von verschiedenen Seiten dazu aufgefordert, als Agent der obengenannten Anstalt, einmal ein klare- und möglichst kurze- Bild der hauptsächlichsten inuern Einrichtungen und Wirksamkeit der sächsischen Renten-Versicherung--Anstalt zu geben, glaube ich diesem Ansinnen auf diesem Wege um so mehr Nachkommen zu dürfen, als die Sache selbst wohl da- allgemeine Interesse in An spruch nimmt. Obgleich vorauszusetzen ist, daß der Zweck und die Bestrebungen der Anstalt wohl hinlänglich bekannt find, so sei doch hier kurz erwähnt, daß diese letzlern vorzugsweise dahin gehen: das Wa den» Menschen meistentheil- mit dem Alter an ferner Erwerbs fähigkeil und wiederum dadurch an pecuniärem Einkommen ver loren geht, durch Zuschüsse, in Gestalt von jährlichen, auf seine Lebensdauer ihm zufließenden Renten zu ersetzen. Dadurch wird den Sorgen in alten Tagen vorgebeugt und, wie wir weiter unten sehen werden, in wohlberechneter Weise dem mit dem allmäligen Schwinden der Kräfte zum Erwerb etwa ebenso eintretenden Mangel durch die mit dem zunehmenden Alter zugleich auch zu nehmenden Renten nicht allem entsprechend abgeholfen, sondern unter Umständen ein Wohlstand geschaffen, der es möglich macht, davon sogar zu sparen und Anderen abzugeben. Ist nun der Zweck der Anstalt hauptsächlich der der Alters versorgung: so erreicht sie ihn auf folgende einfache Weise. Sie bildet aus allen ihr in einem Kalenderjahre beitretettdert Personen eine sogenannte Jahresgesellschaft, welche sie in 11 Klaffen (Alters klassen) theilt, derart, daß Individuen von 1 — 5 Jahren in die erste, von 6—10 Jahren in die zweite und nach dieser Abstufung von 5 zu 5 Jahren so fort in die höheren Klaffen, Personen von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite