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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-13
- Monat1863-07
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1863
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Md » ! Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. tt W 194. Montag dm 13. Juli. 1863. Bekanntmachung, die Gerichtsferien betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministern der Justiz vom 10. März 1859 beginnen die Gerichtsferien alljährlich ane 2L. Juli und enden mit dem 31. Angusi CS wird solches mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß sonach wah rend dieser Zeit sowohl bei dem Bezirksgerichte, als auch bei dessen gerichtsamtlichen Abtheilungen die Erledigung aller, ihrer -Be schaffenheit nach nicht zu den dringlichen zu rechnenden Sachen in Bezug sowohl auf die Leitung des ProceßverfahrenS und die Ab haltung der Termine, als auch auf die Abfassung von Entscheidungen, ruht, und daher auch mündliche Anbringen in nicht dringlichen Angelegenheiten, sie mögen streitige, oder freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen, nicht angenommen werden können. Leipzig, am 11. Juli 1868. DaS Direktorium des Königlichen Bezirksgerichtes. vr. Lucius. Bekanntmachung, die Abhaltung des dritten deutsche« Turnfestes in Leipzig betr. In Betreff derjenigen Theilnehmer an dem bevorstehenden deutschen Turnfeste, welchen von dem Festausschüsse ein Unterkommen vermittelt worden ist, bedarf eS weder einer polizeilichen Anmeldung, noch für den Fall eines über drei Tage währenden Auf enthalte- der Auswirkung einer Aufenthaltskarte. In soweit die Festtheilnehmer aber ohne Concurrenz des Festausschusses in Gasthöfen ihren Aufenthalt nehmen, bewendet es zwar bei der durch die Gastwirthe zu bewirkenden vorschriftsmäßigen Anmeldung, es soll jedoch auch in diesem Falle, wenn der Auf enthalt sich auch Über drei Tage erstrecken sollte, von der Verbindlichkeit der Lösung einer Aufenthalt-karte abgesehen werden. Leipzig, den 11. Juli 1863. D»S Polizei-Amt der Stadt Leipzig. . - . Metzler. Bekanntmachung. Ilrtbemittelteu, in hiesiger Stadt wohnenden Personen jeden Alters wird die unentgeltliche Impfung auch in diesem Jahre angeboren und soll dieselbe während der Zeit vom 3. dieses MtS. bis zum 29. Juli o. jedeSmal Mittwochs -tachmtttagS von 3 Uhr an in der II. Etage der alten Waage stattfinden. Leipzig, den 1. Juni 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. vr. Hempel. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen haben wir das Regulativ für de« Spe- ber 183' ' " " ditionShandel vom 20. Oktober 1837 aufgehoben. Leipzig am 9. Juli 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. CichoriuS. Schleißner. Bekanntmachung. Nachdem Herr Jonathan Pugo Luder die ihm unter dem 5. Januar d. I. erlheilte Agenturconeession freiwillig wieder aufgegeben hat, so bringen wir solche- hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den 9. Juli 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. , CichoriuS. Günther. Leipziger Skizzen. »«m Kaffee. Kürzlich hörte ich eine Dame die Aeußerung thun: wie sie eS i« einer Zeit, wo man fast täglich neue Denkmäler für zuweilen gar nicht allzuberühmte Männer entstehen sieht, ganz unbegreiflich finde, daß man den so Überaus würdigen Entdecker oder Erfinder de- Kaffee- noch nicht auf eine gleiche Weise geehrt habe. »Wahrscheinlich ist daran blo- der Name jenes edlen Mannes schuld*, entgegnet« ich. „ES wäre in der Thal doch ziemlich un bequem, wenn man allemal auf eine Frage nach dem Namen des Denkmalmannes die lange Antwort zu geben hätte: die- ist Gemal Eddin Abu Abdallah Mrchawmed Bensaid Aldhabani! Denn die- ist der Name de- braven Mufti zu Aden, der schon vor vier hundert Jahren auf den kluge« Einfall gerieth, au- den Kaffee bohnen ei« ermunternde- Getränk zu bereiten. * „Einen so schönen und kurzen Name» wie GambrinuS haben freilich nicht alle WohlthLter der Menschheit*, warf hierauf ziemlich empfindlich die Dame ein, welche in meiner Bemerkung etwa- von Spott zu finde« glaubte. „Die Verehrung jener beiden Berühmtheiten ist im Grunde genommen eine gleich große*, sprach ich, um die gereizte Dame zu versöhnen. „ Der Trank de- erhabenen Mufti^ beherrscht die erste Hälfte des Tage-, den Morgen, ausschließlich, auch einige Stunden des Nachmittages gehören ihm; allein schon am Vor mittag drängt sich hier und da GambrinuS ein, bis er endlich am Abend siegreich den unendlichen Kampfplatz für sich ganz allein behauptet; jedoch nur um. denselben ohne Groll schon in den ersten Morgenstunden seinem Nebenbuhler wieder zu überlasten.* „Sie widerlegen damit meine Behauptung von der Undank barkeit der Welt durchaus nicht*, ergriff die Dame wiederum da- Wort, „denn unzählige Male finden Sie Ihren Freund Gam- brinu« in Bild, Stein, Holz und Erz verewigt, während man den Entdecker des Kaffees undankbar übersieht. Das kommt jedoch wieder nur daher, well sich da- starke Geschlecht so angelegentlich für da- abscheuliche bittere Bier interesstrt. Die Frauen als Ver ehrerinnen de- woblthätigen Kaffees würde allseitiger Spott treffen, wenn sie allen Ernstes von der Errichtung jenes Denkmale sprechen wollten. ES bleibt uns also weiter nicht- übrig, als unsere stille Verehrung für den Edlen im Herzen zu tragen." O
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