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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186502255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-02
- Tag1865-02-25
- Monat1865-02
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1865
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 58. Sonnabend dm 25 Februar. 1865» Bekanntmachung, die Reinhaltung der Straßen betreffend. Wiederholt bei uns angebrachte Beschwerden über Unterlassung der den Grundstücksbesitzern obliegenden Reinhaltung der Straßen veranlassen uns zu folgenden, im Wohlfahrt«- und gesundheit-polizeilichen Interesse nöthigen Anordnungen: 1) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der längs der Straßenfronte seines Grundstücks befindliche Theil der Straße, und zwar bei gepflasterten Straßen bis zu deren Mitte, bei anderen bis mit der Tagerinne an jedem Markttage in den NachunttagSstunden von 2 bis 4 Uhr gekehrt werde. 2) Bei trockner Witterung ist zur Verhütung des Staubes vor dem Kehren die zu reinigende Fläche mit Wasser zu besprengen. 3) Der in den Tagerinnen sich sammelnde Unrath darf nicht in die Einfalllöcher der Nebenschleußen gekehrt werden, sondern ist mit dem Straßenkehricht in Haufen zusammenzubringen; ewaige Verstopfungen der Schleußeneinsalllöcher sind entweder sofort zu beseitigen, oder in der Expedition deS-MarstallS oder auf der Wache unter dem Rathhause anzuzeiaen. 4) Nur an den unter 1. bemerkten Tagen und Stunden dürfen aus den Grundstücken Kehricht, Stroh, Papier, Küchenabfälle und dergleichen auf die Straße geschüttet werden; übrigens ist es zu empfehlen, dergleichen Abgänge in Körben oder Kübeln zur Abfuhre während der ebengedachten Zeit bereit zu halten. 5) Asche, Bauschutt , Scherben, Muschelschalen, Steine und dergleichen dürfen weder zu den Kehrichthaufen auf die Straße gebracht, noch mit dem Hauskehricht vermischt in Körben oder Kübeln zur Abfuhre gegeben werden. 6) Wenn außer der regelmäßigen Kehrzeit beim Auf- und Abladen oder beim AuSpacken von Maaren oder MeubleS aus der Straße Stroh, Heu und dergleichen verstreut worden, so ist Solches sofort nach beendigter Arbeit bei Seite zu schaffen. 7) Schutt-, Sand- und Erdhaufen sind vor Abends zehn Uhr von der Straße wegzubringen. 8) Bei Schneefall und Frost hat jeder Grundstücksbesitzer längs der Straßenfronte seines Areales den Fußweg und die Tageriunen von Schnee und Eis reinigen, den Schnee auf der Fahrbahn aber bis zu deren Mitte zusammenschaufeln und au der nach der Straße zu gelegenen Seite der Tagerinne in Haufen bringen zu lasten, auch bei Matte den Fußweg dnrch Streuen you Sand, Asche oder Sägespähneu gangbar zu erialten; da- vor den HauS-Eingängen oder Einfahrten liegende bosstrte Pflaster ist bei Frostwetter täglich mit Sand oder Asche zu bestreuen. S) Schnee und Ei- dürfen nicht aus dm Grundstücken auf die Straßen geschafft werden. Die vorstehenden Anordnungen gelten ohne Ausnahme für sämmtliche Grundstücksbesitzer, in der inneren Stadt sowohl als in dm Vorstädten, mögm die Straßen zur Unterhaltung auf städtische Kosten übernommen sein oder nicht. Nur rückstchtlich der Kehrlage bewmdet e- bi- auf Weitere- bn unserer Bekanntmachung vom 30. Januar 1860 in Bezug auf die in derselben genannten Straßen. Die Grundstücksbesitzer und deren Stellvertreter haben bei eigener Verantwortung darauf zu sehen, daß auch von ihren Mieth- bewohnern diese Auordnungm streng befolgt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bi- zu 20 Thlr. oder mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrase geahndet werden. Leipzig, am 17. Februar 1865. Der Aath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Hempel. Stadüheater. Vor einem in erfreulichem Maße gefüllten Hause hat am 23. Februar die vielbesprochene Aufführung »Richards II." statt gefunden und wurde damit der in AärSsicht gestellte .Shakespeare- CykluS" auf im Ganzen sehr würdige Weise eröffnet. Die Di rektion war sich der Achtung, welche die Schöpfungen des größten Dramatikers aller Zeiten fordern, wohlbewußt gewesm und docu- mentirte dieselbe in einer durchaus entsprechenden, ja glanzvollen Ausstattung de- Stücks mit neuen Decorationen, historisch getreuen Eostümeu u. f. w. Eben so hatte die Regie in lobenswerthester Weise ihre Pflicht erfüllt; man merkte überall Sorgfalt des Ein- studiereu-, angemessene Verwendung der vorhandmen Mittel und Kräfte, so wie das Bemühen, einen durchgehenden Ton und be stimmten Styl in da- Ensemble zu bringen. Bei Wiederholungen werden sicher auch die wmigm Stellen noch verschwinden, wo ein HerauSfallm au- diesem Ton und Styl fühlbar wurde. Im Mittelpunkt des IntereffeS stand selbstverständlich der Ver treter der Titelrolle, Herr Heinrich GravS vom Weimarer Hos- theater, ein Künstler, der seit Iahrm sich festbegründetm und — wir können wohl auch sagm, verdienten Rufe- in der deutschen Theaterwell erfreut. Ohne im Besitz hervorragender äußerer Be- albungzu sein, hat der Genannte sich durch innere, geistige Mittel seinen Weg gebahnt und eine jedenfalls beachtm-werthe Stufe seiner Kunst erklommen. Wir gewahren an ihm durchgängig das Walten einer sehr verständigen, au-gebildeten, intelligenten Kraft. Nicht geläugnet werde, daß man sich da- Idealbild Richard« H. noch m hinreißenderen Zügm und glänzenderem Eolorit vorstellen kann. Ein Emü Devrient z. B., sür dm wir sonst nicht etwa blind schwärme», dem aber die betreffende Rolle ganz wunderbar gerecht liege» muß, mag wohl noch ern feiner schattirteS, farbmreichere- »ud bezaubernderes Gemälde diese- beredten Phantasten und geist volle» Genußmenschen entrollen, der uns eine wahre Personifikation de- Heme'fchen VerseS: »ein Genie, doch kein Charakter" scheint. In Glanz und Pracht muß Richard Anfang- vor uns stehen, Ge stalt und Wesen voll süßen Zauber-, unt gefälligem Witz, der AuSerwählten Einer, mit allem Reichthum innerer Begabung, ein echter Sohn de- „schwarzen Prinzen", dm die Welt als Blume englischer Ritterschaft preist. War nun auch Herr Gran- nicht ganz ein solcher König, so bot er doch innerhalb der Grenzen seiner Mittel durchaus nicht Unzureichende-, sondern im Gegen- theil sehr Verdienstliche- und wenn nicht die allerhöchsten, so we nigsten- ziemlich hohe Anforderungen und Erwartungen Befrie digendes. Im ersten Act freilich ging er, vielleicht m der Be fangenheit de- Auftretens vor fremdem Publicum oder auch in Folge physischer Indisposition, in zu geringem Maße aus sich heraus; er erschien da zu matt, zu trocken, zu philiströs. Doch später kam bedmtend mehr Schwung, Kraft und Farve in sein Spiel und er verdiente die warme Anerkennung, die seiner höchst correcten, durch künstlerisches Maß und edle Empfindung ausgezeichneten Leistung gespendet wurde. Nebm Herrn Gran- gab unser einheimischer Herr Hauisch den Bolingbroke in dem Gaste völlig ebenbürtiger Weise. Viel leicht hätte im ersten Acte schon der Wolf im Schafspelz etwa mehr durchscheinen können, im weiteren Verlaufe empfingen wir da- durchaus zutreffende Bild des Charakter«: wir sahm, wie da- entschlossene, klug berechnende, da- Interesse de- Ganzen mit dem eigmm Vortheil verbindende Unrecht mit der Gewalt einer Naturnothwevdigkeit über da- geheiligte, aber unwürdig vertretene Recht, über die mi-brauchte, in einm Fluch de- Laude- umge- schlagene Legitimität siegt. Vollständig befriedigte auch, wa- die Herren Deutschinger (Gaunt), Stürmer (Jork), Hock (Mowbray), Golden (Northumberland) boten ; die Uebrigm ge nügten mehr oder weniger. Wa- die Damen betrifft, so hatten
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