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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186503054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-03
- Tag1865-03-05
- Monat1865-03
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1865
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 64. Sonntag dm 5. März. MS. Bekanntmachung. er Stadt Leipzig. . r. Koch. . vr. Günther. Da- revidirte und ergänzte Berzeichniß der bei der bevorstehenden Wahl der Wahlmänner für die Handelskammer Stimm berechtigten und Wählbaren liegt von heute an für alle Betheiligle zur Einsichtnahme in der ersten Etage de- Rathhause- aus. Reclamationen find bi- zum 28. d. M. bei uns mündlich oder schriftlich anzubringen. Später eingehende Reclamationen bleiben für die bevorstehende Wahl unbeachtet. Äipzig, den 4. März 1865. Der -Rath der Stadt vr. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 8. März L. v. Abends »/,7 Nhr. Lage-ordnnng: 1) Gutachten des VerfassungSauSschuffeS über ») die Interpretation der Mende'schen Stifttmg für Blinde, d) die Gewährung einer Gehaltszulage an die Ordonnanz des Eommunalgarden-Ausschusses. 2) Gutachten des Ausschusses zm Gasanstalt, die Erbauung eines neuen Gasometer- betr. 3) Gutachten de- Finanzausschusses über ») ein mit Herrn Aichmeister Werner verhandelte- Abkommen, . d) die Hundtsteuer-Rechnung auf das Jahr 1864, e) da- Budget des Leihhauses und der Sparcasse, ä) den Betneb von Lombardgefchäften durch die Sparcasse. 4) Gutachten des Ausschusses zum Lagerhofe über ») das Budget der Anstalt, d) die Einrichtung de- Lager- für feuergefährliche Maaren. 5) Gutachten des Ausschusses für Stiftungen, die Anstellung eine- Gärtner- beim neuen Waisenhause betr. 6) Die Aufstellung des Gellerldenkmals im Rosmthale. WM, Zweite Vorlesung -es Herrn vr. Lrückner. Nach der gegenwärtigen Stellung der Kirche richten sich auch ihre Aufgaben. Me Arbeit der Kirche ist im tiefsten Grunde: Selbsterbauung. Wenn fie Seelen gewinnt, so gewinnt sie lebendige Glieder; wenn sie ihre einzelnen Glieder erbaut, dient sie damit zugleich dem Ganzen; wenn sie feindliche Gegensätze überwindet, so hat sie immer selbst den besten Gewinn davon. Alle ihre Thätigkeit ist stet- ein Handeln an ihr selbst und für sie selbst; ihr Säen ist zugleich Ernten, ihre Arbeit zugleich Segen. Zu allen Zeilen war die Arbeit der Kirche wesentlich dieselbe. Sie predigt da- Wort, verwaltet die Gnadenmittel und widmet fich der Pflege und Verbreitung des ChristenthumS. Einzelne Zeile» stellen mdeß ihre besonderen Aufgaben, und so gilt es bald, still da- Errungene verarbeiten, bald, in unruhigem Ringen Reue- zu schaffen. Neue Zeilen stellen neue Aufgaben. So auch unsere Zeit. Was ««nächst das Verhalten der Kirche zu der christlichen Welt betrifft, so hat sie ihr Augenmerk zu richten auf den Ausbau ihre» eigensten Wesen- und auf die Einwirkung auf ihre Glieder. In beiden Richtungen dieser Thätigkeit fühlt sich die Kirche zugleich im Stande der Verteidigung, u»d darin liegt eine besondere Schwierigkeit ihrer gegenwärtigen Lage. Der Ausbau ihre- eigensten Wesen- zerfällt in den Ausbau t) der kirchliche» Lehre, 2) de- CultuS und 3) der Verfassung. Zu 1. Da- Wort Gotte- ist kein System kirchlicher Lehren. Jede-Evangelium vertritt seinen besondern Stavdpunct; da- ver schiedenartige Gepräge der vier Evangelien ist aber derart, daß man fich au- ihnen ein Gesammtbild von Christo zu bilden vermag. Dasselbe gilt von den apostolischen Schriften, welche sehr verschiedene Grundftimmungen aufweisen und zum größten Theil auch nur GelegevheitSschrlst« sind ; aus ihrem Farbenspiele kann und muß die rein« Heilswahrheit herausgeholt werden. Die heilige Schrift ist die ewige Fundgrube der evangelischen Lehre, aber kem System derselbe». Unsere Kirche hat feststehende Bekenntnisse, aber nicht in dem Giuue wie ». B. die Katholik«; bei uns find fie Zeugnisse de- evangelisch« Glaub«-, aber sie verlang« bemessen zu werde» »ach der oberst« Richtschnur alle- evangelisch« Leb«-. Sie geh« « Einheit mit der Schrift, aber fie mach« nicht überflüssig die immerwährende Forschung aus Grund der Schrift. Der BrgnffSapparat, die wissenschaftlichen Mittel, die ganze geistige Atmosphäre unserer Zeit find andere als die zur Zeit der Ab fassung der Bekenntnisse Vorhand««; die Durchdringung der Be kenntnisse mit dem evangelischen Geiste unserer Zeit ist daher un ablässig anzustreben. Freilich gehört dazu äußere Ruhe, und wir — stehen mitten im Kampfe; doch auch dieser wird schließlich zum Seam für die Kirche auSfaüen. Zu 2. Was die kirchliche Wissenschaft forscht und schafft, strömt ununterbrochen der Gemeinde zu, hauptsächlich durch dm CultuS, dieses immerwährende Centrum des kirchlichen Lebens. In ihm offenbaren sich der wahre Charakter, die tiefsten LebenS- mächte, welche in der Kirche walten ; im CultuS schließt sich die Gesammtheit der Gemeinde zusammen, und Jeder giebt und Jeder empfängt. Alle Beziehungen de- kirchlichen Leben- münden im CultuS, darum wird auch jede Entfremdung von der Kirche zu nächst offenbar in der Entfremdung vom Gottesdienst. Manche Gründe dieser Entfremdung liegen in der Entwickelung de- CultuS. In der Liturgie, in der SammUmg der Kirchenlieder, in der Predigt ist häufig gefehlt worden, und e- gilt deshalb: verlorene Schätze wieder aufzusuchen, der Predigt ihre organische Stellung innerhalb de- CultuS anzuweiseu, die Gemeinde im CultuS zu größerer Thätigkeit heranzuziehen. Zu 3. Der Ausbau der kirchlichen Verfassung ist unbedingt nothwendig, aber unsere Zeit gerade erscheint nicht besonders taug lich zur Lösung dieser Aufgabe; denn sie ist eine Zeit großer Be wegung, und so leiden wir unter den Versäumnissen früherer Jahre. Alle- weist auf die Nothwendigkeit engerer Heranziehung der Ge meinde hm: eS gilt eine Organisation der kirchlichen Gemeinde gegenüber der bürgerlichen Gemeinde zu schaffen. Wir bedürfen eine Gemeindevertretung zu Seiten de- geistlichm Amte-, eine Kircheuvertretung gegenüber dem Kirchm- regiment. ES soll fich dabei nicht handeln um einen Aufbau der kirchlich« Verfassung au- der Gemeinde, sondern um Einglie derung der Gemeinde in den Bau der Verfassung. E» soll nicht ein kirchlicher Constitutionali-mu- erstrebt werden, sonder» ledig lich eine Heranziehung der Gemeinde zur Hilfsleistung. Eine solche Organisation wird ohne Zweifel Gefahren mit fich bring«; aber besser ist'- immer, die öffentliche Memung macht sich durch geordnete Organe Luft, al» da- Gegentheil. Nicht sine Herrschaft der Majorität soll erstrebt werden — de»« ein Be- stiuuum de» Glaub«» durch Mehrheitsbeschlüsse wäre die ärgste Tyrannei der Gewiss« — sonder» e- handelt fich zuuächst um
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