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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-02-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186502277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-02
- Tag1865-02-27
- Monat1865-02
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1865
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daß -s.' rfen gen, ttag de- ation Bav. »aum. H. g. lln. lsfie. rg, u. )wan Anzeiger. MM Amtsblatt des Köuigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 58. Montag den 27. Februar. Bekanntmachung. 18K5. Die Abfuhre de- SlraßenkehrichtS in vier Districten der Vorstädte soll au Privatunternehmer vergeben werden. Etwaige Offerten sind schriftlich und versiegelt auf der Expedition des MarstallS, woselbst auch die Instruction einzusehen ist, bi- zum 1. März diese- Jahres abzugeben. Der -Rath der Stadt Aeipzta. Leipzig, am 16. Februar 1865. vr. Koch. Schleitzner. garni. berg. 8av. mb. ngen .803; ional- Cred.- l4.85; Lomb. 93.85. llien. abtt- »0/4. »ahn- S. — 7.SS, »0 Pfd. d. loco >co —, 13 ;en pr. Mai- pr. d. 11 "/»4 Ueber Sterbecassen-Vereine. Die Nr. 24 dieses Blattes brachte auf Grund eines im zwei ten Januarhefte der hier erscheinenden „Rundschau der Versiche rungen" enthaltenen Berichts über einen neubegründeten Sterbe geld - VerstcherungSverein in Gotha einen Artikel, der in der Absicht einer warmen und dringenden Empfehlung dieses Vereins weit über daS beabsichtigte Ziel hinauSschreßt und, weil er zu verschie denen Mißverständnissen, möglicherweise auch zu wenn auch nicht beabsichtigten Verdächtigungen Veranlassung geben kann, einiger Ergänzungen resp. Berichtigungen bedarf. Der Verfasser des Artikels leitet denselben mit folgender Betrachtung ein: „Die hier erscheinende „Rundschau der Versicherungen" berichtet über die Gründung eines neuen Versicherungsvereins, auf welchen die all gemeinste Aufmerksamkeit gelenkt werden muß, da unsere- Be- und ähnlichen Cassen, die zwar alle den sehr löblichen Zweck ver folgen, ihren Mitgliedern beim Eintritt eines bestimmten Todesfalles sofort ein „Sterbegeld" zu bezahlen, mittels dessen die Begräbniß- und anderen Kosten bestritten werden können, die aber andererseits in ihrer Mehrzahl so irrationell und in vieler Beziehung unzweck mäßig eingerichtet sind, daß sich bei Betrachtung derselben jedem einigermaßen mit Nationalökonomie vertrauten Menschen das Herz im Leibe umwendet, wie denn auch notorisch eine nicht geringe Zahl solcher Vereine oder Gesellschaften, zum großen Nachtheil der an ihnen Betheiligten, schmählichen Schissbruch gelitten hat. Jetzt nun ist in Gotha, und zwar im innigsten Anschluß an die älteste und berühmteste deutsche LebenSversicherungS-Anstalt. die „LebenS- verstcherungSbank für Deutschland *, daselbst ein Sterbegeld- BersicherungSverein begründet worden, welcher den Zweck hat, beim Ableven seiner Mitglieder „deren Angehörigen ein aus reichendes Begräbnißgeld zu sichern". Wir besitzen allerdings in Deutschland noch eine große Anzahl von sogenannten Local-Sterbecassen, deren Einrichtung zumeist eine durchaus fehlerhafte ist und die deshalb ihren Mitgliedern nicht die erforderliche Sicherheit gewähren, weil z. B., um von den verschiedenen Fehlern nur einige namhaft zu machen, bei ihnen die allgemeinen Gesetze der Sterblichkeit unberücksichtigt geblieben, weil eine rationelle Ansammlung und Anlegung der benöthigten Reser ven außer Acht gelassen u. s. w. Früher war die Zahl dieser Localcassen eine noch weit größere; viele derselben sind jedoch an ihrer irrationellen Einrichtung bereits vor längerer Zeit unterge- aangen, andere haben sich m richtiger Erkennung ihrer Mängel schon vor Jahren rechtzeitig an LebenSverstcherungS-Anstalten an gelehnt oder sind in den von diesen begründeten allgemeinen Sterbecassen aufgeaangen. Der hier in Rede stehende Artikel macht jedoch zwischen diesen weit von einander verschiedenen Localcassen Gotha ein Sterbegeld-VerstcherungSverein begründet worden u. s. w." Er will damit dem Gothaer Verein eine Bedeutung und außerdem ein Verdienst vor allen übrigen Sterbecaffen-Bereinen vindiciren, welche Eigenschaften derselbe, wie wir nachzuweisen leichte Mühe haben werden, nicht besitzen, auch jedenfalls nach unserm Dafür halten nicht in Anspruch nehmen dürste. Wir gehen zu diesem Zwecke ein wenig näher auf die Be stimmungen der Gothaer Vereins ein und vergleichen dieselben mit den Bestimmungen der von verschiedenen Versicherungsanstalten gegründeten Sterbegeld-Vereine. In den Gothaer Verein können Personen beiderlei Geschlechts ausgenommen werden, welche im Besitz normaler Gesundheirsver- hältniffe, über 15 und unter 60 Jahr alt sind und sich überdem eines unbescholtenen Rufes erfreuen. Dasselbe verlangen im all gemeinen die Statuten der längst bestehenden Sterbegeld-Vereine der LebenSversicherungS-Anstalten auch, nur mit dem Unterschiede, daß einige von ihnen auch Personen unter 15 Jahren zulassen. Der Gothaer Verein bestimmt ferner, daß durch ihn Sterbe gelder im Betrage von 100, 200, 300, 400 und 500 Thlr. ver sichert werden rönnen. Dies gestatten die Bestimmungen der Sterbecaffen-Vereine der genannten Gesellschaften*) gleichfalls, nur mit der Weiterung, daß auch kleinere Summen als 100 Thlr. bis zu 25'Thlr. herav bei ihnen versichert werden können, damit auch dem Aermsten, dem selbst der jährliche Beitrag für 100 Thlr. Versicherungssumme schwer fallen dürste, der Beitritt zu einem Vereine ermöglicht wird. In der Art und Weise der Anmeldung zum Beitritt und der Aufnahme in den Gothaer Verein ist nichts wesentlich Abweichendes von den dieSfallsigen Bestimmungen anderer Gesellschaften, noch weniger aber VortheilhaftereS zu entdecken. Im Gegentheil dürfte sich der von einigen Gesellschaften eingeschlagene Weg der Bildung besonderer für sich abgeschlossener Local-Vereine unter von den Mitgliedern selbst gewählten Vorständen als viel praktischer, weit einfacher, empfehlen. Nach dieser Einrichtung hat der Vorstand des Vereins die An meldung neuer Mitglieder zu machen, hat die Eincassirung der Beiträge zu besorgen oder zu veranlassen und selbige an die Anstalt selbst abzuführen und hat endlich von dieser wiederum die fälligen Sterbegelder in Empfang zu nehmen und an die Hinterlassenen abzuliefern, so daß die Anstalt somit, statt mit vielen Hunderten und Taufenden Mitgliedern eines Vereins, stets nur mit Einem u verhandeln hat. Bei der „Allgemeinen Renten-, Capital- und ZebenSversicherungSbank Teutonia" hat diese Einrichtung noch einen andern Vortheil für die Versicherten, dessen Wichtigkeit hervorzu heben ist. Genannte Bank hat nach dem Vorgänge englischer und französischer LebenSverstcherungS-Anstalten zuerst in Deutschland in ihre Statuten die Bestimmungen mit ausgenommen, daß sie bei ihr versicherte Capitale auch dann ohne allen Abzug auSzahtt, wenn der Versicherte durch Selbstmord, Duell, richterlichen Ausspruch oder in irgend wie sonst verfrühter Weise feinen Tod findet, wenn nur auf dem Versicherungsschein eine bestimmte nicht zu den Noth erben des Versicherten gehörende Person als Zahlungsempfänger angegeben und seit Abschluß der Versicherung mindestens Cm Jahr vergangen ist. Da nun der Vorstand eines solchen Vereins als Versicherer der Mitglieder desselben betrachtet wird und als solcher dem verwandtschaftlichen Verhältniß eines Nocherben zu den in Versicherten nicht steht, so folgt daraus, daß die Teutonia-Bank fällige Sterbegelder stets auszahlt, wenn der Tod auch durch Selbst mord rc. erfolgt ist, sobald nur die Versicherung mindestens ein Jahr besteht. — Die Bestimmungen über rechtzeitige Ablieferung der Prämien auf Gefahr des Erlöschens der Versicherungen und über alsbaldige Bezahlung fälliger Sterbegelder sind ^ ^" selben w die bet dem Gothaer Verein wie bei den Sterbecässen-Vereinen der andern Gesellschaften. Allgemeine Affecrrranz in Triest, Iduna in Halle, Thuringia, Ger mania, Magdeburger Lebensversicherungs-Anstalt, Berliner Aiseubahnver- ficherungS-Gesellschast, Kosmos, Teutonia.
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