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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-25
- Monat1863-07
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1863
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t. li. st. -g' ib. »e- Anzeiger Amtsblatt beb Köaizl. BeMzmcht» md des Aalhi da Stadt Ächziz. 208. Sonnabend den 25. Juli. 1863. g- tdr- H. Pol. lgde, Bekanntmachung. I« tz. 5 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Wahlen der Abgeordneten beider Kammern der Ständeversammlung betreffend vom 19. October 1861, ist bestimmt, daß von mehreren gleichberechtigten Vertretern einer juristischen Person nur einer daö Stimmrecht auSzuüben und über besten Person die Gesammtheit der Vertreter zu entscheiden hat, auch die getroff-ne Bestimmung den mit Führung der Wahllisten beauftragten Obrigkeiten rechtzeitig anzuzeigen und von ihnen in die Liste einzutragen ist. Da nun die Revision der Wahlliste der Angehörigen des FabrikftandeS im Gemeindebezirke der Stadt Leipzig in Kurzem beendigt sein wird, so fordern wir die Vertreter der juristischen Personen, welche dem Fabrikstande angehören, hiermit auf, dasjenige Mitglied, welches in die Wahlliste eingetragen werden soll, baldigst uns anzuzeigen. Leipzig dm 21. Juli 1863. " Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßner. rden. auw. astle, irre. -alle, onpr. stusfie. st. H. jarnl. uffe. mb. H. arg. st de« Amstd. l12.50; 48. ist- —. t mobil. 5; 5«/. berschks. lost Pfd. » Pfund 0. 48»/,, öfd. loco loco — Suli 13»/.. - August« ,066 Qu. 6-L. und vo» lhme.) — >lleu. lg- vo» i ». 5. Lebensversicherung. ii. In einem kürzlich in diesem Blatte veröffentlichten Aufsatze wurde bereits darauf hingewiesen, daß die Lebensversicherung für alle Stande, für den Bemittelten wie für den Unbemittelteren nützlich und nothwendig sei. Die Benutzung derselben hat auch in den letzten Jahren einen sehr erfreulichen Aufschwung genommen und wird sich immer mehr auSdehnen, jemehr einerseits darauf hinaewirkt wird, daß die Grundlagen, auf welchen dergleichen Anstalten beruhen, mehr und mehr zur allgemeinsten Kenntniß ge langen und dadurch das Vertrauen zu ihnen auch mehr und mehr befestigt wird, je mehr andererseits die LebenSverstcherungS-Anstalten bestrebt sind, ihre Einrichtungen den Verhältnissen des Einzelnen und den Bedürfnissen des praktischen Lebens anzupaffen. Ja bei derlei Beziehung giebt der kürzlich veröffentlichte, in dem früheren Aufsatze bereit- erwähnte Geschäftsbericht der „Lebensver sicherungs-Gesellschaft zu Leipzig" ein günstige-Aeug- niß für das Bestreben dieser Anstalt. Dieselbe ist, wie sie in ihrem Berichte selbst hervorhebt, bei einer im vorigen Jahre vor genommenen Erweiterung der Gesellschaft-- Staturen bemüht ge wesen, „die Gemeinnützigkeit des Institut- zu erhöhen, dessen Be nutzung zu erleichtern und überhaupt in richtiger Erkenntmß eine- wesenmchen Vorzugs der Gegenseitigkeit ihren versicherten Mitgliedern reden Vortheil zufließen zu lassen, der sich mit der Sicherheit des Ganzen vereinigen läßt." Während früher der Beitritt nur gegen Zahlung eines vollen jährlichen Beitrags zulässig war, kann derselbe jetzt auch gegen halb- und vierteljährliche Ratenzahlungen erfolgen. Es ist dies eine sehr wesentliche Erleichterung, denn um z. B. 1000 Thlr. zu versichern, ist für die jüngeren und mittleren AlterSclaffen eine jährliche Einzahlung von 25 bis 30 Thlr. erforderlich, die nicht gleich Jeder bereit liegen hat oder auf einmal aufbringe» kann, die aber Viele ohne allzugroße Einschränkungen zu leisten vermö gen, wenn eS in Raten von 6 bis 8 Thlr. gestattet ist. Bisher hatte die Lebensversicherung- - Gesellschaft zu Leipzig das 85. Lebensjahr al« äußerste Grenze der Verstcherungsdauer bezeich net, bei dessen Erfüllung keine weiteren Jahresbeiträge zu leisten waren und die Versicherungssumme baar auSgezahlt wurde. Wenn gleich diese- Verhältniß günstiger ist, als bei den meisten anderen LebenSverstcherungS-Anstalten, die erst bei Erfüllung des 90. AlterS- jahreS die Befreiung von der BeitragSpflichtigkeit und die Aus zahlung de- versicherten CapitaleS eiutreten lasten, so dürfte doch die von gedachter Gesellschaft jetzt gebotene Gelegenheit, diese Aus zahlung außer bei etwaigem früher« Tode mit Erreichung eines früher«, und zwar jede- beliebigen AlterSjahreS gegen eine ent sprechende mäßige Zusatzprämie erlangen zu können, von Vielen gern benutzt werden. Denn sie setzt z. B. den Beamten, den Geistlichen oder Lehrer in den Stand, sich im Voraus für die Zeit der Pensionirung oder Emeritirung den Genuß de- versicherten Capital- zu sichern, und sie bietet namentlich auch Gelegenheit, sür die Versorgung der Kinder eine den Verhältnissen angemessene, zur Niederlassung, Ausstattung rc. derselben benöthigte Summe durch ein geringe- jährliches Opfer bereit zu stellen und dadurch mit dem Zwecke der Lebensversicherung denjenigen der Kinderver- sorgungScaffen zu verbinden. Ein 35 jähriger Mann hat z. B. um bei seinem Tode oder spätestens bei Erfüllung seines 60. Lebens jahres die Auszahlung einer Summe von 2000 Thlr. zu ver sichern, eine Zusatzprämie von 24 Thlr. 8 Ngr. zu entrichten. Rechnet man hierzu den regelmäßigen Beitrag abzüglich der Divi dende nach dem Durchschnitt der letzten Jahre, so hat derselbe im äußersten Falle 1770 Thlr. 27 Ngr. 2 Pf. einzuzahlen, wofür er 2000 Thlr. empfängt, während die Einzahlungen nach Verhältniß weniger betragen, wenn der Tod früher eintreten sollte und die Gesellschaft also in die Nothwendigkeit kommen kann, bereit- nach einer einmaligen Zahlung von 83 Thlr. 20 Ngr. die volle Summe von 2000 Thlr. auszahlen zu wüsten. Viele lasten sich von der Versicherung ihre- Lebens durch die Befürchtung abhalten, später die nöthigen Beiträge nicht aufbringen und das bereits Eingezahlte zum größten Theile verlieren zu wüsten. Diese Befürchtung ist künftig bei der Lebensversicherungs-Gesell schaft zu Leipzig dadurch völlig beseitigt, daß dieselbe unter An rechnung der vollen für die betreffende Versicherung angesammelten Reserve eine anderweite beitragsfreie Versicherung gewährt, auf welche nach fünf Jahren die entfallende Dividende alljährlich baar zurückvergütet wird. Die Höhe der neuen Versicherung ent spricht in der Regel unter Berücksichtigung der zurückgewährten und noch zur Rückvergütung gelangenden Dividende der Gesammt- summe der eingezahlten Beitrage, so daß selbst in diesem Falle ein Verlust an den eingezahlten Beiträgen nicht eintritt; ja es wird selbst wenn der Eintritt in den jünger« Jahren erfolgt ist, noch mehr zurückgewährt als eingezahlt worden ist. So beträgt ». B. nach 20 Jahren die Reserve oder der Werth einer mit 35 Jahren ab geschlossenen Versicherung von 1000 Thlr., für welche al-dann unter Berücksichtigung der Dividende nach deren jetziger Höhe etwa 475 Thlr. eingezahlt sein würden, 321 Thlr.*), wofür gegen eine Baarzulage von noch ca. 10 Thlr. eine ausgesteuerte Police über 500 Thlr. gewährt wird, auf welche nach 5 Jahren noch alljährlich eine Dividende von ungefähr 8 Thlr. baar rückvergütet wird. Alle Lebensversicherungsanstalten haben zu ihrer Sicherheit die Ungiltigkeit de- Versicherungsvertrag- für gewisse Fälle aussprechen müssen und dieses ist auch von der Lebensversicherungs-Gesellschaft ru Leipzig geschehen. Dieselbe hat aber diese Fälle so weit be schränkt, als eS die Gleichberechtigung ihrer Mitglieder und die *) Der mehrerwähnte Jahresbericht enthält eine ausführliche Erläu terung über diesen Punct und eine Tabelle über die Vermehrung der Re serve bei einfachen Versicherungen auf Lebenszeit, woraus z. B. ersichtlich ist, daß für eine im Alter von 35 Jahren abgeschlossene derartige Ver sicherung von lONTHlrn. nach 10 Jahren 14,«74, nach 20 Jahren 32,,47, »ach 30 Jahren 51,,50, nach 40 Jahren 74,459, nach 50 Jahren, wo der Versicherte 85 Jahre alt sein würde, 100 Thlr. beträgt. Wie die Tabelle zeigt, tritt der Fall, daß die Reserve der Versicherungssumme gleich kommt, bei Verficheiungen auf Lebensdauer unabhängig von dem Eintrittsalter stets bei erfülltem 85. Lebensjahre ein, weil die Auszahlung des ver sicherten CapitaleS dann erfolgen muß und die Gesellschaft weitere Bei träge für diese Versicherung nicht mehr zu empfangen hat.
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