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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186308044
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630804
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630804
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-08
- Tag1863-08-04
- Monat1863-08
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1863
- Autor
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? > Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des RachS der Stadt Leipzig. M 216. Dienstag de» 4. August. 1863. Leipzig den 2. August. Se. Majestät der König hat den Festausschuß de- dritten deutschen Turnfeste- gestern Abend 8 Uhr 35 Min. durch nachstehende telegraphische Depesche beglückt: Pillnitz. Dem Festausschuß des dritten deutschen LurntageS zu Leipzig. Ich danke für das mir gebrachte Gut Heil! - , Bekanntmachung, das Fahren nach und von dem Festplatze betreffend. Für die Festtage de- III. allgemeinen deutschen Turnfeste-, den 2., 3., 4., 5. August d. I. sind über da- Fahren von und nach dem Festplatze, beziehentlich, was den auswärtigen Fährverkehr angeht, mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft folgende Anordnungen getroffen worden. I) Alles von Leipzig nach Connewitz oder LöSnig und weiter bestimmte oder von jenen Orten nach Leipzig gehende schwere Wirtschaft-- oder Marktfuhrwerk hat den Weg über den Thonberg zu nehmen!, während dem leichten Fährverkehr mit jenen Orten, außer dem Weg über den Thonberg, auch der Weg durch die Linie gestattet wird. 3) Da- auf den Festplatz fahrende WirthschaftSfuhrwerk hat vom äußern Zeitzer Thore an dm am Wagnerischen Grundstück einmündendm Seitenweg einzuschlagen. 3) Die nach dem Festplatze mit Personen fahrenden Wagm, einschließlich der Droschken und Omnibus, nehmen ihren Weg durch die Windmühlenstraße nach dem Bayrischen Platz und von da durch die Sophienstraße; nur bei der Rückfahrt ist der Weg durch die innere Zeitzer Straße gestattet. 4) Auf der äußern Zeitzer Straße und Connewitz« Chaussee haltm sich alle hinausfahrenden Wagm auf der linken Seite, von der Stadt au- gerechnet, währmd die heimkehrmden sich recht« halten. Alle Wagen fahren von der hohen Straße an im Schritt, und habm sowohl bei der Hinaus- als bei der Hereinfahrt streng die Reihenfolge zu beobachten, indem jede- Vorfahren unbedingt untersagt ist. 5) Die nach dem Festplatz bestimmten Geschirre halten, zum AuSsteigen der Personen, au dem mittelsten Eingang de- Fest- platzeS. Die Kutscher dürfen bei dem Halten den Bock nicht verlassen. Die Fahrgäste der Droschken und concessionirten Einspänner haben vor dem AuSsteigen zu bezahlen, indem der Kutscher zur Empfangnahme des Fahrgeldes nicht halten bleiben darf. 6) Sobald die Wagm leer find, haben dieselben in der gleichen Reihenfolge nach dem am Ende de- FefiplatzeS gelegenen Stationsplatz zu fahren und sind, wenn der Kutscher sofort in die Stadt zurückkehren will, über den Platz nach der rechten Seite der Chaussee zu lenken. Wollen die Kutscher auf dem Stationsplatze auffahren, so habm sie die durch Tafeln bezeichnet««, für die Omnibus und für die Droschken und andern Wagm bestimmten gesonderten Halteplätze einzunehmen, und bei der Abfahrt sich ebenfalls nach der rechten Seite der Chaussee zu wenden. 7) Nur auf diesem Station-Platze, nach welchem ein AuSgang aus dem Festplatze führt, ist das Einsteigen der Fahrgäste gestattet: auf der Chaussee ist allen zurückfahrenden Wage» da« Haltm zum Einsteige» von Personen unbedingt verboten. 8) Währmd der Daum der Festzüge sind die Zeitzer Straße und die Connewitzer Chaussee, sowie die sonstigen von den Zügen berührten Straßen der Stadt für allen Fährverkehr gesperrt: die Daun dMGperrung bestimmen die anwesenden AufstchtSbeamten. 9) Jeder Fuhrherr ist für sein Geschirr und seinen Kutscher verantwortlich, und hat Letztem in allen Fällen zu vertreten. 10) Da- Reiten durch die Zeitzer Straße und auf der Connewitz« Chaussee bis zum Festplatz ist verboten. II) Alle« Anordnungen der auf dm Straßen und Station-Plätzen mit dn Aufrechthaltung dn Ordnung beauftragte« städtische« AufstchtSbeamtm ist unbedingte Folge zu leisten. 12) Zuwiderhandlungen gegm vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 10 Thal« odn entsprechender Gefängniß- strafe geahndet. 13) Fußgängern wird empfohlen, bei dem HinauSgehm »ach dem Festplatze die linke Seite, von dn Stadt au- gerechnet, bei dem Hereinkomme« die rechte Seite dn Fußwege zu benutzen. Leipzig, dm 31. Juli 1863. Der -Tat- «ad das Polizeiamt der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Metzler. Schleiß««. Bekanntmachung. Für Kahre« der Kiaeres und eoueesstonirte« Gtufpäuuer au- der Stadt nach dem Lurufestpla-e habm wir von jetzt ab und bi- auf Weitere- die Laxe für 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen auf 5 Ngr. 7»/» Ngr. io Hgr. 12 Ngr. festgesetzt. Für Fuhre» vom Turnfestplatze nach d« Stadt gilt die gleiche Taxe. Bor 6 Uhr Morgen« und »ach 10 Uhr Abmd« ist dn dl^-'" ' ' " ' ' " ' ^ ^ doppelte Betrag zu erheben. — Leipzig, dm 27. Juni 1863. Der -Tat- der Stadt Leipzig. LichoriuS. vr. Haupel. Bekanntmachung. 1 « ß - - § .. § ii k t § Der Berkebr »ach dem Turnfestplatz wird ein so bedeutender werdm, daß vir bemüht sein müsse», jede« Hemmuiß so viel als müglich zu beseitige«. Daher ist namentlich da- Fahre» d« umfänglichm OmnibuSwagm möglichst zu beschränke». E- wird des»
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