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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630716
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630716
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-16
- Monat1863-07
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1863
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Md TagMM Anzeiger. Amtsblatt -cd König!. Bezirksgerichts und des Naths der Stadt Leipzig. M 197. Donnerstag den 16. Juli. 1863. Bekanntmachung. Die Maurerarbeiten für Beschleußung der Mittel- und Eisenbahrrftraße sollen auf dem Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche zur Ausführung dieser Arbeiten geneigt sind, werden aufgefordert, die Anschläge und Bedin gungen auf dem Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis zum 22. Juli d. I. versiegelt abzugeben. Leipzig, den 14. Juli 1863. DeS Naths Bau-Deputation. Wünsche und Meinungen uon Subskribenten über unsere Armenanstalt, gesammelt von Carl Güttuer. Willig unterzog ich mich dem Austrage Subscriptionen für die Armenanstalt zu sammeln. Außer dem Namenverzeichnisse der Hausbewohner empfing ich noch eine Instruction, worin mir eins ziemlich bedenklich vorkam. Danach sollte ich*zuerst um Gewährung einer Armenunter stützung bitten und möglichst dahin zu trachten suchen, daß die selbe bedeutender wie die letztbewilligte ausfiele. Wenn nun aber mein Gesuch erfolglos bliebe, hieß eS weiter, dann dürfe ich den sich Weigernden erklären: Wenn sie nicht frei willig zu einer entsprechenden Beisteuer sich herbeiließen, dann könnten sie nach dem Gesetz dazu gezwungen werden. Offen gestanden, diese Belgabe, sonst Zwang, wenn nicht freiwillig, wirkte entmuthigend auf mich ein. Die Worte gesetzlicher Zwang wagte ich kaum auszusprechen, nachdem ich mich erst als Bittender eingeführt, aus Scheu einer Täuschung geziehen werden. Vielerlei Ansichten, Meinungen und Wünsche habe ich bei diesem Umgänge gehört und ich erlaube mir einiges davon mitzutheilen. So meinte man z. B.: ES wäre doch viel einfacher, die der Armenanstalt nöthige Summe direct aus der Stadtcasse zu zahlen, denn die Erhebung der Subscription, bisher 18,300 Thlr., koste eine zu unverhältnißmäßtg große Summe. Man versuchte mir dies aus dem jüngsten Anzeiger der Armenanstalt selbst durch Zahlen zu beweisen; Seite 22 liest man: II. Verwaltuugskosten. 1569 Thlr. 20 Ngr. Besoldung des Archivars, SubscriptionSbuch- halterS, AufwärterS und des Boten. Man nahm nun an: Gehalt des Boten und des AufwärterS in Summa 400 Thlr. — so blieben für die beiden andern Beamten 1169 Thlr. — wovon wohl die Hälfte erspart werden könne, wenn man die bisherige Erhebungsweise in die oben erwähnte umändere. Man rechnete weiter: Nach ohngefährer Schätzung sei 15 Ngr. wohl der DurchschnittSbeitag für den Termin, und könne man die Zahl der Subscribeuten auf etwa 18,000 Personen annehmeu. Danach müßten vom Buchhalter eben so viel Conti geführt werden und da zwei Termine im Jahre sind, 36,000 Quittungen geschrie ben und eben so viele Eintragungen gemacht werden. Das Müh seligste, das Eincassiren selbst, geschehe zwar kostenfrei (das Ein- treiben der Reste ausgenommen s. Seite 22. d. Anzeigers) aber 40,000 Wege mindestens müßten in einem Jahre deshalb gemacht werde«. Wie Viele trifft man nicht zu Hause und muß wieder kommen, gerade in den oberen Wohnungen, deren Inhaber mehr außer dem Hause ihren Unterhalt verdienen. Man rechne nur 5 Minute» für jede Eincasfiruug und über 3000 Stunden Zeit gehören dazu. Dieser ganze Verlust an Zeit und Geld ließ sich vermeiden, wenn die Stadtcasse das ganze Fehlende deckte, da sie ja jetzt schon 3000 Thlr. jährlichen Zuschuß giebt. Es würde dann ohngefähr ein halbes Simplum Zuschlag zur städtischen Steuer betragen. ES ist keine neue, keine erhöhte Abgabe, sondern wird dann nur eine gerechter vertheilte werden. Andere meinten, eS gäbe noch einen Ausweg, die Ausgaben der Armeucmstalt um ein Bedeutende- zu vermindern. „Die Stadt möge nur die Volksschule, für welche die Anstalt die Ausgaben bestreitet, eben so wie die übrigen öffentlichen Schulen in eigne Verwaltung nehmen." Es sei ganz ungerecht und eine unverdiente Demüthigung sowohl für Aeltern als Kinder, eine Schule, welche sich nicht selbst trüge und deshalb hergebrachter Weise von der Commun durch die Armen- anftalt Zuschuß erhielt, deshalb „Armenschule" zu nennen. Man solle doch zuerst diesen nur gleichsam vom Cassirer abgeleiteten Namen abschaffen. Meine Gegenbemerkungen widerlegte man mir aus dem Bericht der Armenanftalt Seite 22, III. etwa folgendermaßen: dort siebt 17650a^23^5><Z. Ausgaben für die Schule vom 1. Juli I86l bis 30. Juni 1862, davon sind abzurechnen 943 - 26 - 2 - Unkosten durch den Hrgelschlag verursacht, bleibt 16706^27^3^. Ferner davon ab: 944 - 7 - 5 - Vergütung des Stadtraths für hier nicht hei- mathberechtigte Zöglinge, bleibt 15762^19^8^. Ferner ab 570 - 15 - 5 - Legat-Zinsen und einige andere Einnahmen. 151924^3-<A sind demnach die Ausgaben gewesen, welche die Schule der Anstalt selbst verursachte. Die Zahl der Schüler betrug 2012 — eS kam also auf jeden Zögling 8 Thlr. — da man die 944 Thlr. directen Zuschuß vom Stadtrath mit als Ausgabe stellen muß. Man ging nun zum Budget unserer anderen öffentlichen Schulen über und fand da folgende UnterstützungS- oder Zuschußziffern für daS Jahr 1863 6117 20 A? 6^Z. für die Thomasschule, 5877 - 18 - 3 - - - Nicolaischule, 5786 - 20 - 6 - - - I. Bürgerschule, 8924 - — - — - - - II. Bürgerschule, 10257 - — - — - - - III. Bürgerschule, 7121 - — - — - - -IV. Bürgerschule, 5480 ----- - - Raths- und Wendlersche 600 - — - — - Freischule, dem Oberturnlehrer. 50163 29 Ikk L^z. in Summa. Dieser Betrag ist ohngefähr gleich ein und ein halbe- Simplum k 33,000 Thlr. directe Abgabe unter dem Namen Communalanlage und Bürgerfchoß im städtischen HauShaltplan a. e. aufgeführt. Man hatte nur Gelegenheit gehabt die Schülerzahl der I. und H. Bürgerschule zu erfahren, woraus sich ergab, daß der Zuschuß für den Zögling bei der I. 5 Thlr., bei der II. 5»/, Thlr. betrug. Man kommt wohl der Wahrheit ziemlich nahe, wenn man an nimmt , daß die- 5 Thlr. jährlich pr. Schüler betragen mag. Da hiernach feststeht, daß die Schulen eine verschieden hohe Unter stützung erfordern, so darf man sie doch deshalb nicht in verschie dene mit besondern Namen benannte Kategorien officiell stellen. Folgerecht muß man dann alle unterstützte Schulen „Armen schulen" nennen oder keine. Vielfach hörte man den Wunsch aussprechen, daß bald eine zeitgemäße Aenderuvg hierbei eintreten möge, und hielt man dies um so mehr gerechtfertigt, da ja auch die Armenanftalt ein wenn auch'geringe- Schulgeld eingesührt hat. Mau glaubte durch diese Namensänderung der Schule allein schon könne man vorläufig 2000 Kinder von dem unpassenden
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