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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630721
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630721
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-21
- Monat1863-07
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1863
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Anzeiger AmMatt des Kmgl. BrMignichts und dki Ralhi dkl Stadl Schiia. M L«2. Dieußtag den 21. Juli. 1863. Bekanntmachung. In die Aste der Stimmberechtigten und Wählbaren für die Landtag-Wahl au- dem Handels - oder Fabrikstande ist nach §.41 de- Gesetze- vom 19. Oktober 1861, wenn mehrere öffentlich angezeigte Tbeilhaber bei einem Geschäfte vorhanden sind, und der auf ihren GefchästSantheil fallende Theil der gemeinsamen Gewerbesteuer den WahlcensuS nicht erreicht, nur Einer aufzunehmen. Nach §. 16 desselben Gesetzes steht, wenn die persönlich dazu Befähigten nicht eine Vereinbarung getroffen und angezeigt, dem ältesten unter ihnen die Stimmderechtiguvg und Wählbarkeit zu, und soll bei Gleichheit de- Alters daS LooS entscheiden. Da nun die Revision der Wahlliste in Kurzem beendigt sein wird, so weisen wir auf die erwähnte Gesetzesbestimmung hiermit besonder- hin und fordern die Betheiligten hiermit auf, die dieSfallsigen Anzeigen über etwa getroffene Vereinbarungen baldigst an un- gelangen zu lasten. — Leipzig, den 18. Juli 1863. " Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die obrigkeitliche Aufsicht über die FiaerrS und coneefsionirten Gtnfpänner wird vom 1. August diese- Jahre- bi- auf Weiteres vom Polizeiamte übernommen. Der Rath behält sich nur die Entschließung über die Zahl der Wagen, die Taxe und die Station-Plätze, so wie, beziehentlich auf Antrag des Polizeiamts, über Ertheilung und Entziehung der Concession vor. Es sind jedoch vom gedachten Tage an alle hierauf bezüglichen Anträge, Gesuche und Beschwerden bei dem Polizeiamte anzubringen, welches sich »ach Befinden mit dem Rathe in Vernehmen setzen wird. Uebrigeu- sind die AufsichtSdeamten des Raths angewiesen, die FiacreS und coneessionirtea Einspänner mit zu überwachen und e- ist daher selbstverständlich auch deren Anordnungen nachzugehen. Leipzig, de» 20. Juli 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. Da» Poltzeiawrt der Stadt Leipzig. vr. Koch. Metzler. Schleißner. Bekanntmachung. Die obrigkeitliche Aufsicht über die PaSträger wird vom 1. August diese- Jahre- an bi- auf Weiteres vom Polizeiamte übernommen, während der Rath sich nur die Bestimmung der Station-Plätze vorbehält. ES sind daher von gedachtem Tage an alle Anträge, Gesuche und Beschwerden, welche sich auf das Institut der Packlräger beziehen, bei dem Polizeiamte anzubringen. UebrigenS sind die AufsichtSdeamten des RathS angewiesen, den durch die Packträger vermittelten Verkehr mit zu überwachen und eS ist daher selbstverständlich auch deren Anordnungen nachzugehen. Leipzig, den 20. Juli 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. DaS Polizeiarert der Stadt Leipzig. vr. Koch. Metzler. Schleißner. Bekanntmachung. An der Heiligen - Brücke vor dem Frankfurter Thore sollen Mittwoch den 2L. Juli Rachmittag» S Uhr einige alte Brückenbauhölzer gegen Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, den 20. Juli 1863. De» RathS der Stadt Leipzig Forft- n«d Oe-onomie-Deputation. Frauen und — Telegraphie! Da- Tageblatt brachte vor Kurzem einen Aufsatz: »lieber die Stellung der Frauen zur Industrie. Von Professor H. Schwarz in Bre-lau." Am Schlüsse desselben kommt der Verfasser auch dahin, diejenigen Beschäftigungen besonders anzudeuten, welche »ach seiner Meinung vorzugsweise geeignet sind, den Frauen an- gewiese» zu werden, und er verweilt hier mit sichtlicher Vorliebe bei der Telegraphie. Die Art und Weise aber, wie er diesen „Arbeit-zweig" zur Darstellung bringt, verräth eine vollständige Unkenntniß sowohl von dem Wese» der Telegraphie überhaupt, wie insbesondere von der technischen Handhabung derselben, und sie ist ganz geeignet, im Publicum eine irrige Ansicht von der Stellung und Beschäf tigung eine- Telegraphen-Beamten zu verbreite«. ES dürfte daher gerechtfertigt erscheinen, hier einige Worte zur Berichtigung zu sagen. — Zunächst muß der i» gedachtem Artikel enthaltenen Behaup tung widersprochen werde», daß man »bei uns die Gelegenheit, welche die Staat-- und Eisenbahn-Telegraphen darzeboten, aufs Eifrigste benutzt habe, um eine Anzahl ausgedienter, cioilversor- guug-berechligter Militair- uuterzubringen *; denn, soviel un- be kannt, berechtigt in allen dem Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen vereine angehöri-e» Staaten nur die Befähigung zum Eintritt i» de» Telegraphen-Dienst und e- mag als eine nach dieser Rich tung hi» besonder- bezeichnende Thatsache angeführt sein, daß — emen größeren deutschen Staat ausgenommen — nicht „ausge diente Militair-", sondern beinahe ausschließlich und nur mit wenig Ausnahmen junge Männer au- dem Civilstande zum Telearaphen- Dienste herangebildet werde». Daß die Regierungen die Wichtig keit der Stellung eine- Telegraphen-Beamten nicht unterschätzen, geht daraus hervor, daß in den meisten Staaten die Anstellung derselben abhängig gemacht wird zuvörderst von einer Prüfung über den allgemeinen Bildungsgrad — in Bayern wird sogar technische Bildung erfordert — sodann aber speeiell über die Kennt- aiß mehrerer lebender Sprachen, der Physik, insoweit sie die Tele graphie berüht, Geographie u. s. w. und erst nach bestandenem Examen erfolgt in einem mehrmonatlichen CursuS die praktische Anleruuna de- Aspiranten. Wäre die, gelinde gesagt, sehr — naive Ansicht de- Verfasser- richtig, »daß du ganze Arbeit de- Telegraphisten im Wesentlichen darin bestände, eine Taste bald in langsamerem, bald in schnellerem Tempo niederzudrücken" und hinge also die Befähigung dazu nur von der physischen Kraft, den Taster zu regieren, ab, so müßte man sich billig fragen, warum man da- Eontingent für da- Tele graphen-Personal nicht au- Kreisen recrutirt, bei denen wohl die körperliche Kraft, einen Taster zu drücken, zu präsumiren, jene andere Kraft aber, die man der körperlichen entgegeazustellen pflegt, in verschwindend geringem Maße wahrzunehmen ist. Wenn der Verfasser die Verwendung der Frauen bei der Tele graphie i» Ea-land betont, so soll allerdina- zugegeben werden, daß «an vor mehrere« Jahren versuchsweise Frauen beim Tele«
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