Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186504055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-04
- Tag1865-04-05
- Monat1865-04
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1865
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. MMM de» ÜSmgl. BezirlriceichlS Md des RachS der Stadt Lcipzi». >' SS. Mittwoch dm 5. April. MS. die Er Stimm! »den Namen Die Abgabe der Bekanntmachung. Aufzeichnung von 20 auS der Wahlliste zu fügung der Nummer der Wahlliste und des angeführten Gewerbes auszufüllen. Wahlzettel erfolgt den S. und v. April d. I. Nachmittags zwischen 3 und 6 Uhr im Wahllocale auf dem hhause entweder persönlich durch den Abstimmenden oder durch Einsendung. Im letzlern Falle bedarf es eines besondern Ueber- uvgSschreibeaS nicht; e- können jedoch nur solche nicht persönlich abgegebene Wahlzettel berücksichtigt werden, welche mit eigen en Unterschrift de- Absenders und Beifügung der Nummer, die er in der Wahlliste hat, versehen oder in ein Couvert eingeschlagen >, auf welche- der Absender seinen Namen und seine Nummer geschrieben hat. Die Uebersendung kann auch in den BormittagS- tdeu der oven angegebenen Wahltage frankirt durch die Post erfolgen. Der Nath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 11. März 1865. vr. Koch. vr. Güntl Günther. Bekanntmachung, Miethveränderungsanzeigen betreffend. Um daS BeneichuiH der nach Maßgabe von H. 3 der auf die Einquartierung tu KriegSzetten bezüglichen Girr- »rtieruugS - Ordnung für die Stadt Leipzig vom 30 Juli 1851 zur Aufnahme von Natural - Einquartierung eigneten Aäurulichkeiteu und deren Inhaber stets in gehörigem Stande und Ordnung zu erhalten, ist eS notwendig, Miethveränderungen nachzutragen, und geben wir den Hausbesitzern und Administratoren hiermit auf, jede in den von besessenen oder verwalteten Hausgrundstücken eingetretene Mieth- resp. ZinSveränderung binnen längstens acht ige« nach deren Eintritt bei unserem Quartieramt, RathhauS erste Etage, schriftlich anznzeigen. Jede Unterlassung oder Versäumniß der vorgeschriebenen Anzeige wird m»t einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet Der Nath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Lamprecht. ». — Leipzig, den 4. April 1865. Bekanntmachung. habe» und damit pr. Weih- Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beifchleusien - Canon an hie Stadtcasse zu zahlen bten 1864 im Rückstände geblieben find, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, am 2. April 1865. Des NathS Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Die Inhaber der abhanden gekommenen Quittungsbücher Nr. 12559 und 35588 werden hierdurch aufgefordert, sich damit binnen knoten und längsten- am S. Juli d. I. bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder die Bücher v Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls die Beträge derselben den Anzeigern, gemäß der Statuten der Sparcasse, werden auS- hlt werde». — Leipzig, 4. April 1865. Die Spareaffe zu Leipzig. Bekanntmachung. Vom 1. Januar bi- 31. März diese- Jahre- gingen bei hiesiger Armenanstalt ein 1. An Vermächtnissen: «L—yk—Legat der am 25. Februar d. I. verstorbenen Frau Johanne Sophie verw. Stichel geb. Nebrich, 6 Monate nach ihrem Ableben zahlbar, von der Universalerbin Frau Christiane Elisabeth verehel. Häußler geb. Legel vor der Berfallzeit gewährt, durch Herrn Adv. v. Franz Frieden«. — Wir können eS uns nicht versagen, hierbei noch eine- edlen Verstorbenen zu gedenken, der seinen hohen Gemeinsinn auch an unfern Armen bethätigt hat. Der am 22. Februar d. I. verstorbene Herr Kramermeister Heinrich Christian Demiani hat der Armenanstalt ein Bermächtniß von 1000 ^, 6 Monate nach seinem Tode zahlbar, auSgesetzt. 2. An Geschenken: von Herrn Güldenpfennig nicht angenommene Zeugengebühren, durch da- Königliche Bezirksgericht, anonym per Stadtpost. deSgl. durch dieselbe. von v. L. zur Genesung seines Enkel-, für die Armen. irschner-Ii 25 - — - L — L 3 - — - - 15 - 1 2 2 3 lio 6 >10 1 1 1 - — - — - 2 - — - — » l25 ----- - 1-—-—- lung der Kürschner-Innung. der Gesell Geschenk der Gesell Geschenk der Gesell - — - — - .anonym per Stadtpost. chaft „Laute* aft .Familien-Verein* ^ bei Gelegenheit ihrer Maskenbälle. »Eintracht* von Fräulein 6. kl. refüfirter Spielgewinn, überwiesene Sachverständigengebühr, durch da- Königl. Bezirksgericht. Zahlung von L. in einer Dienstbotendifferenz, durch da- Polizeiamt. au- der vr. Wirthschen Spende, durch die Kramer-Innung, per Etadtpost wegen eine- gegebenen Den edlm Schenk - und unfern tiefgefühltesten Dank. ^trafgel-erbeträge Haz Versprechen-, htnitzgebern sc s Bermächtnitzgebern sagen wir im Namen der Armen und Hülfsbedürftigen hierdurch Zugleich veröffentlichen wir die der Armencasse gesetzlich verfallenen und zugeflosseuen 3. Strafaeloerbeträae: UN n V i7M°°« KL"" Z "P"«-««-- 1 - 20 - — - »ach H 133 und 138 de- Gesetze- vom 23. August 1862, das Immobiliarbrandver Apr»s ' ^ Leipzig, am 5. April 1865. ImmobiliarbrandversicherungSwesen betreffend. DaS Arme«-Direktorium.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite