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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-03-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186503288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650328
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650328
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-03
- Tag1865-03-28
- Monat1865-03
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1865
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Amtsblatt des Siwigl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W 87.Dienstag dm 28. März. 1865. Nachruf. Wiederum hat der Tod Einen unserer treuesten Arbeiter im Berufe von uns gefordert. Heute starb Herr Otto Buluheim, Director der ersten Bürgerschule allhier. Fast ein Vierteljahrhunderl ist Derselbe au unseren Schulen in den verschiedensten Stellungen thätig gewesen, und stets hat Er Sich den Ruf eines gewissenhaften, pflichttreuen und selten begabten Schulmannes zu erwerben und zu erhalten gewußt. Wer Seinen mit der sinnigsten Milde gepaarten Ernst, wer die Ergebnisse Seiner reich gesegneten Arbeit kennen gelernt, wer Ihn jemals im Verkehre mit der Ihm anvertrauten, in innigster Liebe Ihm zugethanen Jugend zu beobachten Gelegenheit gehabt hat, der wird die Größe des Verlustes ermessen, welchen mit Seinem Tode unser Schulwesen erleidet! In den Herzen Seiner Zöglmge hat Er Sich ein bleibendes Denkmal errichtet und diese werden das lebendigste Zeugniß für Ihn ablegen. Wir aber rufen Ihm unsere vollste und dankbarste Anerkennung hierdurch öffentlich nach. Leipzig, den 26. März 1865. - Dev Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachuna, die Vorstelluna für den Theater - Pensionsfonds betreffend. ttgl. sächsischen Hofschauspielerm Fräulem Gutnanv im Vereine mit unseren hiesigen Künstlern zu erfreuen und vermögen daher ein eben so interessantes als reichhaltiges Programm dem Publicum in Folgendem darzubieten: Bürgerlich und romantisch, Lustspiel in vier Acten von Bauernfeld. Rosamunde — Fräulein Guinand. Baron Ringelstern — Herr Friedrich Devrient. Badecommissar Sittig — Herr Jauner. Hierauf: Ouvertüre. Große Arie aus Figaro S Hochzeit von Mozart, gesungen von Frau Jauner-Kral!. Coneert für Violoncello, componirt und vorgetragen von Herrn Lübeck. Arte, gesungen von Herrn Schild. Drei Lieder, componirt und vorgetragen von Herrn Hölzel. Sowohl die hiermit in Aussicht gestellten Kunstgenüsse als auch der gute Zweck, den wir anstreben, giebt un- die Gewißheit eine- zahlreichen Besuchs dieser Pensions-Vorstellung; auch wird die Erhebung erhöhter, d. h. üblicher Meßpreise allseitig für gerechtfertigt erachtet werden. Leipzig, den 27. März 1865. Der VerwaltungSanSschnß des Theater« PerrfiorrS-Fonds. vr. Kock. Vors. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Locale bleiben für Mittwoch den 2S. ds. MtS. die Geschäfte des Leihhauses und der Sparcaffe auSgesetzt. — Leipzig 24. März 1865. Des Raths Deputation zum Leihhaufe und zur Spareaffe. Holz - Auktion. Mittwoch den 2S. d. M. sollen von S Uhr Vormittags ab auf dem diesjährigen Gehau im Gonnewitzer Revier, an-der weißen Brücke in de» Probsteien, ca. 3VV Lang- und Abraumhaufen, so wie Nachmittags von 2 Uhr an mehrere Hundert Stockholzhaufe« gegen Anzahlung von 10 Ngr. für jeden Haufen und unter den übrigen an Ort und Stelle durch öffentlichen Anschlag bekannt gemachten Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, am 18. Marz 1865. DeS Raths Forst-Deputation. Geffentiiche Gerichtssitzung. Leipzig, 27. März. Wenn bei Brandstiftungen, zumal Seilen jugendlicher Angeklagter weiblichen Geschlechts, häufig als Motiv die damtt beabsichtigte Lösung eines ihnen lästigen Dienstverhält nisses angegeben wird, so mag dieser Aussage unter Berücksichtigung der geistigen Beschränktheit der Betreffenden einiger Anspruch auf Wahrscheinlichkeit nickt abaesprocheu werden; wenn aber ein An geklagter, wie heute Carl Friedrich Remde, 29 Jahre alt und aus Paunsdorf gebürtig, mit der Behauptung austritt, er habe die ih» beigemessene That nur um deswillen verübt, um seinen Ver wandten, welche ihn wegen seines Aufenthalts im Armenhause zu Taucha mit Verachtung gestraft, durch eine ihm wegen Brand stiftung zuzuerkennende längere Freiheitsstrafe aus den Augen zu kommen, — so möchte doch wohl mit Rücksicht auf die jedem vernünftigen Menschen innewohnende Liebe zur Freiheit — selbst in den drückendsten Verhältnissen — ein leiser Zweifel in die Wahrheit einer solchen Angabe zu setzen erlaubt sein. Wir glauben der eigentlichen Sachlage näher zu kommen, wenn wir annehmen, daß nur eine feige Rache der That zu Grunde gelegen hat; dafür steht unserer Ansicht nach die ganze Vergangenheit des Angeklagten zur Sette. Remde gehört zu derjenigen Claffe von Menschen, welchen trotz ihrer körperlichen Befähigung nicht die mindeste Lust zu einer andauernden Beschäftigung innewohnt. Betteln und zweckloses Umhertreiben sind ihnen die angenehmste Arbeit. Seit, wenn wir nicht irren, Februar v. I. im Bezirksarmenhause zu Taucha auf hältlich, war ihm auch das dortige Leben mit der Zeit unerträglich geworden; er verließ deßhalb seinen Aufenthalt heimlich zu wieder holten Malen, um seiner Neigung zum Vagabundiren zu stöhnen. Ein Gleiches that er am Morgen des 13. Januar d. I. in der 5. Stunde. Er wandte sich zunächst nach Schladitz und fragte bei einem dortigen Gutsbesitzer nach Beschäftigung. Diese wurde ihm auch versuchsweise und unter der Bedingung gewährt, daß er baldigst seine Legitimationspapiere beibringen solle. Am Mittag des nächsten Tages — eines Sonnabends — nachdem Remde wegen seiner Unzuverlässigkeit in der ihm übertragenen Arbeit verschiedene Zurechtweisungen erhalten, verschwand er plötzlich, ohne daß man wußte, wohin er seinen Weg genommen. Zwei Tage später, am Nachmittage des 16. Januars d. I., brannte ein mit 280 Thlr. versicherter Schuppen desselben Gutsbesitzers ab, wodurch diesem nach seiner eidlichen Versicherung wegen des Unter gangs der dort aufgespeicherten Borräthe an Hafer, Heu rc. ein Schaden von mindestens 450 erwuchs. Der Verdacht der ab sichtlichen Brandstiftung fiel auf den mehrgenannten Remde, welcher denn auch noch deffelbigen Nachmittags auf dem Wege nach Wiederitzsch festgehalten wmde. Er räumte auf Vorhalt die That unumwunden er» und gab, wie auch heute bei der Verhandlung, obigen Beweggrund an. Nachdem er ausgesagt, daß er vom Sonnabend Mittag bi-
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