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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.04.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186504049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650404
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650404
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-04
- Tag1865-04-04
- Monat1865-04
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.04.1865
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Anzeiger. AmlSdlaü der üliigl. BczirlSgcrichtS iwd des Rathr der Stadt Lchtzig. M S4. Dienstag den 4. April. 1865. »wert. lest»« cha. wan. de». Riesa. äh, er bl irattoa Hahn. a< Plav >urg. H, t. Rieft nburg. t. de de», g. und . de ner Bar » Sied. Rürnl nd »r Hof. staurat a tschau, l de Pot te und Bork, grüner tel garni. Schwan, -ner Pal, ttags vßl! . 4 u. b. Bekanntmachung. DaS 4. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 26. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Zwönitz, vom 11. Februar 1865; Nr. 27. Decret wegen Bestätigung der Statuten der Mobiliar-BrandversicherungSgesellschaft zu Langenleuba - Obnhain, vom 24. Februar 1865; Nr. 28. Verordnung, die Publication der mit dem Gesammthause Schönburg wegen der in den Schönburgischen Receß- herrschaften noch nicht zur Ausführung gelangten Gesetze unterm 22. August 1862 abgeschlossenen Uebereinkunft betreffend, vom 1. März 1865; Nr. 29. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Zöpen und Umgegend, vom 27. Februar 1865; Nr. 30. Bekanntmachung, den PenfionSverein für Witwen und Waisen aller Stände betreffend, vom 3. März 1865; Nr. 31. Verordnung, das Verfahren bei Weiterbeförderung ständiger Lehrer an organistrten öffentlichen Elementar- VolkSschulen betreffend, vom 6. März 1865; Nr. 32. Bekanntmachung, die Abgrenzung der Laudbaubezirke betreffend, vom 8. März 1865; Nr. 33. Verordnung, dle Bekanntmachung einer mit der Königlich Bayerischen Regierung bezüglich des TrauungSrecht- bei Eingehung von Ehen zwischen Sächsischen und Bayerischen Unleithay?n getroffene Uebereinkunft betreffend, vom 15. März 1865; ^ Nr. 34. Verordnung, daS Verbot bleihaltiger Folien zur Verpackung von Schnupftabak betreffend, vom 15. März 1865; Nr. 35. Verordnung, die Brennfrist in Branntweinbrennereien betreffend, vom 16. März 1865; Nr. 36. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Spar- und Vorschußvereins zu Dresden, vom 16. März 1865; Lei uns eingeganaen und wird bis zum 18. d. MtS. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kennmißnahme öffentlich auShLngen. Leipzig am 1. April 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Thorbeck. Bekanntmachung. DaS Kahren und Reiten auf dem König-- und Roßplatze außerhalb der angewiesenen Fahrwege ist rholter Bekanntmachungen verboten. Es hat aber dieses Verbot seit einiger Zeit so wenig Beachtung gefunden, daß wiederholter Bekanntmachungen verboten. Es hat aber dieses Verbot seit einiger Zeit so wenig Beachtung gefunden, daß wir N veranlaßt sehen, es aufs Strengste und unter Androhung unnachfichtlicher Strafe für jeden ferneren ContraventionSfall hiermit tschärfeu. — Leipzig, den 30. März 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Vr. Hempel. Bekanntmachung. In dem Communhause Kchnlgaffe Rr. 1V soll das aus 1 Stube, 1 Kammer und Zubehör bestehende Parterre-Logt- ^t- vom Eingang und das au« 2 Stuben und Zubehör bestehende LogiS im ober» Gestoek links von Johannis d. I. auf 8 Jahre an die Meistbietenden vermiedet werden. Miethlustige haben sich Mittwoch den 12. April d. I. Vormittag- 11 Uhr an Rathsstelle einzufinden, auf Verlangen ihre ZahluuaSfähigkeit auSzuweiseu und in dem sodann beginnenden LicitationStermine ihre Gebote zu thun. Die beiden LogiS werden erst einzeln und dann noch einmal zusammen ausgeboten werden und schließt jedeSmal die Licitation, ld kein weitere- Gebot erfolgt. Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung wirb dem Rathe Vorbehalten. Die Licitation-- und Miethbedingungen so wie daS Inventar der zu vermiethenden Logis können schon vor dem Termine an h-stelle eingesehen werden. Leipzig, den 3. April 1865. De- RatheS der Stadt Leipzig Finanz-Deputattorr. Bekanntmachung. Vom 1. April d. I. an befindet sich die Ho-pitalschretberet nicht mehr im Parterre de- Rathhauses, sondern im Jacob-- »-vitale selbst, wo demnach von diesem Tage an ausschließlich alle Gesuche um Aufnahme von Kranken anzubringen, so wie Lnr- und BerpfleaungSkofien zu entrichten sind. Leipzig, den 30. März 1865. Die Deputation zum Jaeob-ho-pitale. -^Bekanntmachung. Lei der am 31. März l. I. zum Besten de- TheaterpensionSfond- gegebenen Vorstellung ist die ansehnliche Einnahme von Leipzig, den S. April 1865. Der Ausschuß zur Verwaltung de- TheaterpeusionSsondS. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete DarlehnS-Lasse bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß. daß sie bereit ist, die au-geloosteu pr. 1. Juli d. IS. zahlbaren Königl. Sächs. 4v,'o Staat-papiere, einschließlich der Sächs. Schlesischen Eisenbahn - Actieu und LandeScultur-Rentenscheine, r Kürzung der aLchnligm Zinsen aus Wunsch der Inhaber schon von jetzt ab zu bezahlen. Leipzig, de» 1. April 1865 Königliche Lotterte-Darlehu-easse. Ludwig Müller. Marschalk
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