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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307314
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-31
- Monat1863-07
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1863
- Autor
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m. se. «. US tst- H. ab. on. rg mg sie. ere. r »rg. »g, sfie. hier l a. l a. ition ni. Wen. Hof. Hof. adon Kat- sterr. tord- — ck »std. L.40; 5pa». l-/.; Wrm kredtt «ische Mts. »Pfd. 47'/. 5 nach . bez., ugust- tt. — lh ve» e)-- i. von L. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 212. Freitag den 31. Juli. 1863. An unsere Mitbürger! Das dritte allgemeine deutsche Turnsest naht heran und unserer Stadt ist die Ghre befchieden, bei demselben die Pflichten der Gastfreundschaft gegen die ihr aus allen Theilen des deutschen Vaterlandes zuströmeuden Gäste zu üben. Unter diesen Pflichten ist aber die für die ungetrübte Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung nicht die geringste, und jedes Glied unserer Gemeinde must sich derselben um so völliger und klarer bewustt werden, als eS ohnedies den in gewöhnlichen Zeiten damit beauftragten Behörden in den Tagen des Festes geradezu unmöglich sein würde, den deshalb an sie zu stellenden An forderungen zu genügen. Je reger aber die Theilnahme unserer Stadtgemetnde in ihrer Gesammtheit wie in ihren einzelnen Gliedern an diesem Feste sich, wie wir mit hoher Befriedigung und aufrichtiger Dankbarkeit hiermit anerkennen, bisher schon bethätigt hat, um so zuversichtlicher und vertrauens voller hegen wir die Ueberzeugung, dast unsere Mitbürger wie Ein Mann für die Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Tagen des Festes einstehen und unsere Stadt in Stand setzen werden, auch ohne Mitwirkung unserer AufstchtSbeamten den Erwartungen zu entsprechen, welche unsere hochwillkom menen Gäste an uns zu machen berechtigt find. Gin freundliches, an die Ghre Leipzigs mahnendes Wort wird genügen, um selbst da, wo die Wogen der zusammenströmenden Massen bewegter werden sollten, dem Feste einen durch nichts getrübten, wahrhaft gastlichen Verlauf zu sichern! Mit diesem festen Vertrauen auf die Mithülfe unserer Mitbürger in der Ausübung unserer öffent liche« Pflichte« sehen wir diesem nationalen Feste mit der frohesten Erwartung entgegen. Leipzig, den 2S. Juli 1863. Der Rath und das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. I»*. Koch. Metzler. Schleistner. Bekanntmachung. Die Expeditionen de- Königlichen Bezirksgerichtes und deffen gerichtsamtlicher Abtheilungen werden der bevorstehenden Festlich keiten halber am 3. und 4. August RachmtttagS, so wie am 3. August Vormittags geschlossen. Gerichtliche oder staatSanwaltschaftliche Angelegenheiten, welche durchaus keinen Verzug leiden, find in der 2. Etage des Gericht-Hause-, Zimmer Nr. 49 (Eingang durch die HauSthüre Nr. III.) anzubringen. Leipzig, am 27. Juli 1863. Das Direktorium des Königlichen Bezirksgerichtes. Vr. L_ueiuS. Bekanntmachung. Der Verkehr «ach dem Turnfestplatze wird ein so bedeutender werden, daß wir bemüht sein müssen, jedes Hemmniß so viel als möglich zu beseitigen. Daher ist namentlich das Fahren der umfänglichen OmvibuSwagen möglichst zu beschränken. ES wird des halb für die Tage des 2. 3. 4. 5. August nur den Omnibuswagen des Fiacre-Vereins und der Leipziger Omnibus-Gesellschaft gestattet sein, von und nach dem Festplatze zu fahren und den Stationsplatz zu benutzen, indem nur diese Gesellschaften zur Ver mittelung des Verkehrs in der Stadt schon zeither Erlaubaiß haben. Leipzig, dm 30. Juli 1863. Der Rath und das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Koch. Metzler. Schleißner. Bekanntmachung. Während de- Turnfestes wird in den gewöhnlichen Stunden das Museum unentgeltlich geöffnet sein, jedoch mit Ausnahme des Montags (3. August), an welchem dasselbe ganz geschloffen bleibt. Leipzig, am 28. Äuli 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Auf Anordnung der Königlichen Ober-Post-Direktion tritt während der Dauer des bevorstehenden Turnfestes und zwar vom 1. bis 5. August d. 3. auf dem Turnfestplatze eine Postexpedition, welche sich im nördlichen Flügel der Festhalle befindet, in Wirksamkeit. Diese Postexpeditton ist für das Publicum während dieser Tage von 8 Uhr früh bis 7 Uhr Abends ununterbrochen geöffnet und außerdem mit einem zu jeder Zeit zugänglichen Briefkasten versehen, deffen letztmalige Leerung allabendlich 8»/« Uhr erfolgt und ist dieselbe zur Annahme gewöhnlicher und recommandirter Briefe so wie zum Verkaufe von Fraukomarken und Couverts aller Gattungen bestimmt. Bei dieser Postexpedition sind ferner alle, während dieser Tage mit der Bezeichnung: „Fest- oder Turnplatz Hierselbst eingehenden oder zur Aufgabe gelangenden gewöhnlichen oder recommandirten Briefe von den Adressaten in Empfang zu nehmm, wogegen alle avkommenden Gelder- und Fahrpostfevdungen, auch wenn sie mit der vorgedachten Bezeichnung versehen sind, iugleichm diejenigen Briefe, welche den blosen Vermerk: „Leipzig tragen, ausschließlich nur in den Sladtpoft- Abtheiluuaen des Ober-Post-Amts zur Ausgabe gelangen. Briefe mit der Bezeichnung „Fest- oder Turnplatz oder mit einem dieser Bezeichnung gleichzuachtenden Vormerke, welche bis zum 5. August d. I. Abend- bei der Postexpedition de- Festplatzes nicht zur Abforderuag gelangen, werden sodann der hiesigen Stadtpost-Expedition überwiese» und gehen, dafern sie auch hier unabverlangt bleiben, mit Ablauf der bei po»tv ro-Uwls-Briefen festgestellte» AufbewahrungSzeit von 3 Monaten, nach ihren Aufgabeorten zurück. Leipzig, am 29. Juli 1863. Königliches Ober - Post - A«t. S. V. Keßler, Poftinfpeclor.
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