— 17 — Auch hier muß der Grundsatz Geltung finden: Gehalt und Ruhegehalt sind nicht nur eine Vergütung für geleistete Dienste, sondern sind auch eine Versorgung des Staats dieners und seiner Angehörigen. Darum müssen sie unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit abgestuft werden. Bekommt die infolge des Krieges notwendig werdende Neuordnung des öffentlichen Vermögenswesens auch dieses Geschenk, dann dürfen wir wahrlich sagen: Aber der Krieg hat auch feine Ehre, Der Beweger des Menschengeschicks.