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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.06.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186506027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-06
- Tag1865-06-02
- Monat1865-06
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.06.1865
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 153. Krettag den 2. Juni. 1865. Bekanntmachung. Die von uns auf Antrag der unter der Firma Ernst L Korn in Berlin bestehenden GropiuS'sche« Buch- und Kunsthandlung beziehendlich am 18. Juli und 18. August 1862 verfügte provisorische Beschlagnahme folgender Stiche, nämlich: S. Marienkirche auf dem Hartunger Berge 1140—1440. 1. und 2. Dom zu Brandenburg a. d. H. 1170—1377. 1. und 2. in der 176. 177. 178. und 179. Lieferung. Die Klosterkirche zu Jerichow 1147—1240. 1. 2. 3. und 4. in der 180. 181. und 182. Lieferung, von »Denkmale deutscher Baukunst, Bildnerei und Malerei von Einführung des ChristenthumeS bis auf die neueste Zeit. Herausgegeben von Ernst Förster. Leipzig, T. O. Weigel. 1862.- als widerrechtlicher Nachbildung der correspondirenden Stiche in: »Mittelalterliche Backstein-Bauwerke des Preußischen Staates. Gesammelt und herau-gegeben von F. Adler, Baumeister. Berlin 1859. Verlag von Ernst L Korn. Berlin. GropiuS'sche Buch- und Kunsthandlung - so wie die von uns deshalb erlassenen Vertriebsverbote vom 18. Juli und 16. August 1862 werden hierdurch wieder aufgehoben. Leipzig, am 30. Mai 1865. Der SAath der Gtadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beischleußen - Canon an die Stadtcafse zu zahlen haben und damit pr. Ostern 1865 . im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, am 27. Mai 1865. De- SkathS Finanz - Deputation. Bekanntmachung. DaS betheiligte HandelSpublicum wird hierdurch benachrichtigt, daß eine Restitution von Meßunkosten für Propre- und Transits- Güter, die während gegenwärtiger Ostermesse im freien Verkehr hier eingegangen find, «nr dann gewährt werden kann, wenn die hierüber eivzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längstm- den 3. Innk L8SS bis Abends « Uhr allhier abgegeben find. Später angebrachte Reclamationen können unter keinerlei Umständen Berücksichtigung finden. Leipzig, dm 12. Mai 1865. «SuiglicheS Haupt - Zoll - Amt. Wehner, Z. I. i. B. Verschiedener. ) Leipzig, 1. Juni. Prinz Moritz von Altevbmg und der Fürst Reuß begaben sich heute Mittag mit dem 12 Uhr-Bahnzuge zur Beglückwünschung des königl. Hofes nach Dresden. — Mittelst der Thüringer Bahn reiste hmte Nachmittag ^,2 Uhr die Prinzessin Moritz von Altenburg, nachdem dieselbe auf dem Thüringer Bahnhof dinirt. mit Gefolge nach Meiningen. — Abermals haben wir von einem bedauerlichen Ereigniß zu berichten, da- sich hmte Morgen hier zugetragm hat. In der utss«, scheint in letzterer Zeit in häusliche Differenzen gerathen und dadurch zu dem unseligen Schritt veranlaßt worden zu sei». — Im verflossenen Monat Mai wurden im Ganzen 24 nme Dienstmänner und Packträger polizeilich in Pflicht genomme». Davon kommen auf da- Dlmstmann-Institut 5, auf das Pack- Lräger-Institut 6 und auf dm Packträger-Verein 13 Mann. — Ueber die Au-wa»derung nach Amerika, die namentlich in dm Tagen kur» vor Mitte und Ende de- Monat- wegen der zv diesen Zeittenmnm abgehmden Auswandererschiffe besonders zu nimmt, liegm uns bezüglich der letzten 4 Tage bi- mit gestern folgende Notizen vor: Die Magdeburger Bahn beförderte von hier an- in dies« 4 Tagen in Summa 329 Personen, die fämmtlich über Bremen nach Amerika gehen, und zwar am 28. Mar 13 Per son«, am 29. Mai KV Person«, Tag- darauf zwei Parteien zu 65 und 41 Person« und gestern 160 Person«. Die üverwiegeude Mehrzahl dieser Auswanderer warm Böhmen. — Am ehemalig« Dresdner Thore wurde hmte Vormittag eine Fra« au- VolkmarSdors von de« Pferde eine- zu nahe an dm Fußweg heraufahrendm Geschirr- so erheblich auf dm link« Fuß getreten, daß man sie in ein Hau- in der Nähe bring« und ärztlich« Hilfe herbeihol« mußte. Die Fra» wurde später nach Hause-chchren, X In dm Vormittagsstunden de- 31. Mai ist der 13 jährige Herrmann Friedrich au- Großzschocher in den sogenannt« Lehm löchern ertrunken. Wie man vermuthet, hat derselbe sein« jüngeren Bruder, welcher hineingefallen, retten wollen und dabei fern Leb« verlor«. Der jüngere Bruder befindet sich noch am Leben. Leipzig, 1. Juni. (D. Allg. Ztg.) Gestern ward da- neue Gellertdenkmal im Rosmthal aufgerichtet. Seine eigentliche Enthüllung soll, soviel wir vernahm«, bei Gelegenheit der Lehrer- versammluug stattfindeu. Die Statue, von uvserm wackern Knaur aus weißem Marmor gefertigt, ist einfach und charakteristisch. — Da- kgl. Finanzministerium erläßt folgende Bekanntmachung: Der beklageuSwerthe Unfall, welcher am 20. d. MtS. AbmdS m der Nähe von Frankmhausm auf der Sächsisch-Bayerisch« StaatS- Eisenbahn stattgefundm und drei brav« und pflichtgetreum Be amt« der Bahn da- Leb« gekostet, hat — wie die- unter solch« Umständen kaum ander-zu erwart« — zu verschied««, mehr oder minder unbegründet« Gerüchten Anlaß gegeben, welche in der leicht begreiflichen Aufregung de- erst« Augenblicks entstand«, geglaubt und zum Theil von der Presse weiter verbreitet worden sind. Wenn hieran mehrfach die Aufforderung an die competente Behörde geknüpft Word« ist, über die eigentliche Veranlassung jenes Unfall- und namentlich darüber, ob und wem dabei irgend eine Schuld zur Last falle, schleunigst eine öffentliche Bekannt machung zu erlass«, so hat man dabei wohl nicht gehörig bedacht, daß e- zwar sehr leicht ist, eine Privatmeinung in dieser Beziehung zu Hab« und au-zusprech«, daß es aber unverantwortlich von einer Behörde sein würde, wenn sie einen amtlich« Ausspruch darüber thun wollte, ob irgend Jemandem und wem eine Ver schuldung zur Last falle, so lange die darüber eingeleitetm Unter suchung« nicht vollständig beendet sind. Diese Untersuchung« sind aber in vollem und regelmäßigem Gange; da- Finanz- soll ab« nicht gefährlich verletzt sein.
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