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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186506170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-06
- Tag1865-06-17
- Monat1865-06
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1865
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tlpMcr Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 168. Sonnabend dm 17. Juni. 1865. Bekanntmachung, die Bildung der ärztliche« und pharmaeeutifebeu Kreisvereine und die Wahle« außerordentlicher Mit glieder deS LaudeS-Medieiual-GollegtumS betreffend. Da- durch Verordnung vom 12. April 1865 (Gesetz- und Verordnungsblatt für 1865, Seite 115 ff.) errichtete LandeS-Medicival- Collegium hat mit dem 1. Juni diese- Jahre- seine Wirksamkeit eröffnet, und e- ist nunmehr nach Maßgabe de- zu dieser Verordnung gehörigen Regulativ- für den Regierungsbezirk Leipzig ein ärztlicher und ein pharmaceutischer Kreis verein zu bilden, und von den selben zwei nach §. 3 der Verordnung dem LandeS-Medicinal-Collegium zuzuordnende außerordentliche Mitglieder aus der Claffe der praktischen Aerzte beziehendlich ein Apotheker zu wählen. Nach Punct 2 de- Regulativs ist jeder vom Staate als solcher anerkannte, zur Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte in der Gemeinde seine- Wohnorts befähigte, im hiesigen Regierungsbezirke wohnhafte prak tische Arzt erster Claffe, ebenso, unter der nämlichen Voraussetzung, jeder gesetzlich legitimirte Besitzer oder selbstständige Verwalter einer pharmaceutischen Officin zum Beitritt in den zu-bildenden KreiSverein berechtigt. Die Erklärung de- Beitrittes erfolgt nach Punct 35 de- Regulativs zunächst durch die Betheiligung bei der Wahl der außerordentlichen Mitglieder de- LandeS-Mevicinal-CollegiumS. CS werden nun hierdurch alle »ach Obigem berechtigten Herren Aerzte und Apotheker aufgefordert, sich an dieser Wahl der außer ordentlichen Mitglieder de- Medicinal-Collegium- zu beiheiligen, und zwar dergestalt, daß erstere au- der Zahl der Aerzte erster C'affe zwei, letztere aus der Zahl der Apotheker des Regierungsbezirks einen Wahlcandidaten eigenhändig auf einen Zettel schreiben und letzter»^ mit ihrem eignen Bor- und Zunamen unterzeichnet und mit ihrem Privatpetschaft versiegelt mit der Bezeichnung „Wahlzelle!" bis zu« LS. Juli E. frankrrt an die Cavzlei der hiesigen König!. KreiSdirection einsenden. Alle nach diesem Termin eingehenden Stimmzettel sind ungültig. — Leipzig, am 12. Juni 1865. Der «tt dem Wahlgefchäft beauftragte Medieiualbeifitzer der Känigl. KreiSdireetio«. Vr. Wunderlich. — Bekanntmachung. Die im Jahre 1865 fällig werdende» Ziu-eoupon- von bei uu- als Camion uiedergelegten Werthpapiereu können von heute an bei unserer StiftuugSbuchhalterei unter Vorweis de- DepositeuschriuS in de« gewöhnliche» ExpeditionSstunde» in Empfang genommen werden. — Leipzig, den 17. Juni 1865. Der Math der Stadt Leipzig. ^ Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Der im Durchgangshofe de- BurgVellerS befindliche DerLaufSstand Nr. 6 soll vom L. Oktober d. I. ab anderweit gegen einvierteljährliche Kündigung an den Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern Miethlustige auf DonuerStag de« 22. d. MtS. Vormittags LL Uhr sich an Rathsstelle einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die zur angegebenen Zeit beginnende Licitation wird geschloffen, sobald weitere Gebote nicht mehr erfolgen. Die Auswahl unter den Bietern sowie jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die Licitation-- und Miethbedingungen können schon vor dem Termine an Rathsstelle eingesehen werden. Leipzig, den 14. Juni 1865. DeS NathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Die Grd- und Maurer-Arbeiten der Schleußenanlage eine« THeileS der Kohlenftraße sollen auf dem Wege der Sub mission vergeben werden. Diejenigen, welche zur Ausführung dieser Arbeiten geneigt sind, werden aufgefordert, die Anschläge und Bedingung« auf dem RathS-Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis zum 23. Juni d. I. AbeudS 6 Uhr versiegelt daselbst abzugeben. — Leipzig, den 16. Juni 1865. DeS NathS Bau-Deputation. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig de» L«. Juni L8«S. Zu de» vier diesjährige» Exerzierübungm rücke» Montag den 26. Juni da- I. und II Bat. Mittwoch - 28. - - III. -IV- Freitag - 30. - - I. - II. - Montag - 3. Juli - III. - IV. - Mittwoch den 5. Juli da- I. und II. Bat. Freitag - 7. - - III. - IV. » Montag - 10. - - I. - II. » Mittwoch - 12. - - IN. - IV. - an-. Die Mannschaft« Hab« sich hierzu an dies« Tag« Nachmittag- Punct »/«5 Uhr in vorschriftsmäßiger Dienstkleidung, Mütze und weiß« Beinkleide«, ohne vorherige- Dienststynal auf ihren Sammelplätzen eiuzufindev. Sollte da- Exerzier« an einem dieser Tage nicht ftattfinden können, so wird das Signal »Los! * durch die Tamboure gegeb«. DaS Gommaudo der Lommunalgarde. G. F. Wehrhan, Oberl, v. d. A. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber laufender Conto- werden hierdurch veranlaßt, die Declarationen ihrer Lagerbestände bi- 30. Juni LbendS 6 Uhr in der Contobuchhalterei de- unterzeichnet« Haupt-Zollamt- abzugeben. Getroffener Uebereinkunft zufolge sind diese Declarationen dießmal doppelt, sowohl nach d« Sätzen der bisher gültig« Tarife, als auch nach dem neue« allgemeinen Zolltarife abzugeben. Den Beginn der Vorbereitung ihrer Lager für die zollamtliche Revision wollen die Herr« Contist« in der Zeit vom 22. bi- geg« Ende Juni gleichfalls in der Contobuchhalterei avzeigen, damit die vöthige veamtenhülfe bei der Classification der Maaren nach dem neuen Tarife gewährt und periodisch, nach den Lage« entsendet werden könne. Leipzig, den 16. Juni 1865. Kti«tgltcheS Oa«pt-Zoll-A«t. Keßler.
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