Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 175. Sonnabend den 24. Juni. 186). Ioyaniuslied. Heut', wo wir zu Gräbern wallen, Blumenspenden tiefbewegt In deS Todes Tempelhallen Unsre Liebe niederlegt; Wo eS wie von Jordansfluten Durch Gefild' und Herzen rauscht, Seid, ihr Wunden, die noch bluten, Seid mit sel'gem Glück vertauscht! Schmerz und Sehnsucht stillt der Glaube, Der aus Nacht zum Licht erhebt ... Ueber Todtenhügeln schwebt Der Verheißung Friedenstaube. Heilig, heilig ist der Schlummer In dem letzten engen HauS! Darum drängt zurück den Kummer, Weint Euch nur verstohlen auS! Daß nicht Eure Thränen lasten Schwer und glühend auf der Gruft, DrauS die Geister der Erblaßten Grüßen heut' durch Blumendust. Schmerz und Sehnsucht stillt der Glaube, Der aus Nacht zum Licht erhebt ... Ueber Todtenhügeln schwebt Der Verklärung Friedenstaube. Unruhvolles Sehnen, Bangen Ist allein der Menschen LooS: Alle, die das Grab umfangen, Schlummern in dem treusten Schooß. In der mütterlichen Erde Ruht deS neuen Lebens Saat, Bis das große Schöpfer-Werde Eines ewgen Frühlings naht. Schmerz und Sehnsucht stillt der Glaube, Der auS Nacht zum Licht erhebt ... Ueber Todtenhügeln schwebt Der Erfüllung Friedenstaube. Sduard Kauffer. Bekanntmachung. Indem wir die für die Ausführung von Wafferrohrleitungen und Wasseranlagen in Privatgrundstücken erlassene Instruction hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir diejenigen Techniker, welche sich um die Erlaubniß zur Herstellung derartiger Arbeiten bewerben wolle», auf, ihre Gesuche baldigst bei uns einzureichen. Leipzig, den 15. Juni 1865. Der Skat- der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Lcmdgraff. Instruction für dic Ausführung vvu Wafferrvhrlkitungen und Wafferanlagen in Prtvatgrundstnckcn.. §. 1. Erfordernisse. Die Techniker, welche die Ausführung von Wafferrohrleitungen und Wafferanlagen in Privatgrundstücken übernehmen wollen, müssen im Besitze der erforderlichen Fähigkeit und Geschicklichkeit, der nöthigen Werkzeuge und Gerätschaften (namentlich einer Pumpe mit Manometer zum Probiren der Bleiröhren) und eines größeren BorrathS von den zu Wafferrohrleitungen und Wafferanlagen gehörenden Materialien sein. Sie haben beim Rath um Erlaubniß nachzusuchen und dürfen Aufträge erst dann übernehmen, wenn die Erlheilung der Erlaubniß an sie im Amtsblatt de- Rath- bekannt gemacht ist. §. 2. Umfang der Anlage«. Diese Wasserrohrleitunaen und Wafferanlagen umfassen sämmtliche zur Benutzung der Wasserkunst erforderlichen Vorrichtungen innerhalb der Privatgrundstücke und werden an denjenigen Theil der Privatableitung angebunden, welcher von der Wasserkunst in der öffentlichen Straße und vom Abschlußhahne ab noch vier Ellen in da- Privatgrundstück hinein hergestellt worden ist. §. 3. Weite dev Röhren. Die ZuleituugSröhren müssen so lange, als Nebenleitungen von denselben abgezweigt werden, eine lichte Weite von 1 Zoll haben. §. 4. Die Nebenleituvgen (z. B. die in Wasch- und andere Küchen und Bäder führenden) müssen mindestens eine lichte Weite von Zoll im Erdgeschoß, */, - im Zwischengeschoß, */« - im 1. Stock, »/« - im 2. Stock, 1 - im 3. Stock. 1 - im 4. Stock haben. 8. 5. Engere Nebenleitungen find gestattet für Waschtische und alle solche Ausflüsse, welche täglich höchsten- einen Cubikfuß Wasser verbrauchen. 8. 6. Beschaffenheit der Röhren. Die zur Verwendung kommenden Bleiröhren müssen inwendig mit Schwefelblei über zogen und so stark sein, daß sie den Druck einer Wassersäule von 600 Fuß auf die Dauer auShalten. Ihr Mindestgewicht soll für die laufende Elle 5»/, Pfund bei 1 Zoll lichter Weite, 4 , « - - 2»/, - betragen. 8- 7. Zapfhähne. Die Zapfhähne, bei welchen nach dem auf sie wirkenden Drucke eine lichte Weite nöthig ist, die de» Ausfluß von ungefähr »/» Cubikfuß Wasser in der Minute ermöglicht, müffeu ein« LuSflußöffnung von */» Zoll Durchmesser im Erdgeschoß, '/« - - - Zwischengeschoß, */» - » - 1. Stock, >/« - » - 2. */, » - » 3. V.-'/. Zoll - - 4. s s s haben.