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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186507055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650705
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; S. 4093-4094 fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-07
- Tag1865-07-05
- Monat1865-07
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1865
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 18«. Mittwoch den 5. Juli. 1885. Bekanntmachung. Herr Paul Kamprath beabsichtigt in dem Herrn Vorige gehörigen Grundstück — alter AmtShof Nr. 11 — eine Parfümerie- und Toiletteseifen-Fabrik zu errichten. Indem wir die« hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir, daß etwaige Ein wendungen hiergegen, innerhalb einer für alle nicht auf PrivatrechtStitelu beruhenden Einsprüche, präclustven Frist von 4 Wochen, und spätesten- bis zum 12. Juli d. I. bei uns anzubriugen sind. reipzig, am 10. Juni 1865. Der SAath der Stadt Leipzig. vr. Koch. v. Günther. Bekanntmachung. Vom 1. April bi- 30. Juni d. I. gingen bei hiesiger Armen-Anstalt ein An Vermächtnissen: 1000^-Legat des am 22. Februar d. I. verstorbenen Herrn Kramermeisters Heinrich Christian Demiani, 6 Monate nach seinem Ableben zahlbar, von den Hinterbliebenen vor der Fälligkeit gewährt. 1000 - — - - - Legat einer nach getroffener Bestimmung hier ungenannt bleibenden Wohltäterin der Armm, 3 Monate nach ihrem Tode mit 750 baar und mit 250 ^ in dem Schuldschein Nr. 80 der unverzinslichen Anleihe der Armen- Anstalt vom 1. August 1853 zahlbar und von den Hinterbliebenen vor der Fälligkeit gewährt. ^ 200 - — - — - Legat der am 11. September 1864 verstorbene« Frau Johanne Emilie verehelichte Viceprästdent v. Schreckenberger, ein Jahr nach ihrem Tode zahlbar, durch ihren Ehegatten Herrn AppellationSgerichtS-Vicepräsident a. D. Comthur rc. v. Schreckenberger schon vor der Verfallzeit gezahlt. 500 - — - — - Legat des am 22. Mai d. I. verstorbenen Herrn BicebürgermeisterS a. D. Paul Theodor CichoriuS, Ehrenbürger- hiesiger Stadt, mit der Bestimmung, daß die Zinsen davon für arme Rächerinnen ebenso verwendet werden sollen, wie die Zinsen eines gleichen von der Mutter des Erblasser- gestifteten Legats. Ferner 1000 Marken der städtischen Speiseanstalt für den 21. April d. I. zu Speisung der bedürftigsten hiesigen Armen mit je V, Pfund Fleisch mit Gemüse und '/, Pfund Brod auf jede Marke zufolge Stiftung des Herrn Johann Friedrich August Prüfer, welcher, außer dem am 1. Juli v. I. veröffentlichten Legat von 200 auch diese Speisung verordnet und hierzu 600 Marken bestimmt hat, deren Anzahl von den Erben freiwillig auf 1000 erhöht wurde. » An Geschenken: 82 2Al 5 von Herrn Theaterdirector von Witte für die Armen bestimmter Ertrag der am 27. Mai d. I. zur Feier der Geburt eines Sächsischen Thronerben veranstaltete» Festvorstelluna im Stadttheater, von dem Schenkgeber an den Herrn Kreisdirector Ritter rc. von BurgSdorff zur Bestimmung über die Vertheilung übersendet und der hiernach getroffenen Bestimmung gemäß vertheilt. 10 ----- von Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen Reuß für die Loge Nr. 128 im Monat März laut erfolgter Abrechnung zu viel gezahlter, der Armen-Anstalt hier cedirter und vom Herrn Theaterdirector von Witte restituirter Betrag, durch Herrn Bürgermeister Ritter rc. v. Koch. 101 - 16 - — - halber Ertrag des ConcertS im Gewandhause zum Besten der Armen. 1 - 29 - 7 - am 22. April vor den Thüren der Georgenkirche gesammelt. 2 - 8 - 5 - Rest eines zu WohlthätigkeitSzwecken verwendeten Privatfonds, durch Herrn I. Schomburgk, derz. Eassirer der Armen-Anstalt. 5 - — - - - wegen Cefsion eine- Gruftavtheils, V. Ll. gez» 5 - — - — - von einem Fremden, durch Herrn Karl Frauke. 6 ----- in S. Wild Malbranche, von ersterem überlassene Vergleichssumme, durch das Königliche Handelsgericht. 5 ----- für eine rechtschaffene arme, durch Krankheit heimgesuchte Familie als Dank gegen Gott für gnädige GebetSerhörung, ohne Namensnennung (entsprechend verwendet). 1 ----- aus Freude und Dank bei Erneuerung des IohanniSthalgarteu-PachtcontractS, von C. M. 3 - 12 - 5 - vorgefunde« in der Büchse auf der Handelsbörse, durch Herrn Jul. Wilh. Schmidt. 4 - 12 - 2 - Antheil eines Mitglieds einer Spielgesellschast beim Austritt aus derselben. 25 ----- aus der äs 8sri»'scheu Spende durch die Kramer-Innung. 3 - 15 - 5 - Erlös einer Versteigerung v. K. B. V. An G1raftzelderb«trägen: k - 20 - - - der Armencaffe zukommender Antheil an der von C. E. R. wegen Zuwiderhandlung gegen § 13»/« de- Gesetzes vom 23. August 1862 gezahlten Geldstrafe, durch den Stadtrath. — - 10 - — - Geldstrafe von Ehr. A. T. aus Eythra wegen doppelter Annahme von Miethgeld erlegt, durch das Polizei-Amt. Solche- bringen wir, mit dem innigsten Dank gegen die edlen Vermächtniß- und Schenkgeber, zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den 1. Juli 1865. Da» Arrwerr - Directoriu«. Lachsen und Italien. * Leipzig, 4. Juli. Die AugSb. »Allg. Ztg." bringt so eben eine Analyse der königs. sächsischen Depesche vom 20. Juni über einen Handelsvertrag mit Italien, welcher wir in möglichst gedrängtem Auszug Folgendes entnehmen. Danach erkennt die dieSsertige Regierung die Wichtigkeit der zollverein-ländischen Handelsbeziehungen zu Italien so wie die Nothwendigkeit an, die verein-ländische Einfuhr nicht vom dortigen Markte verdrängen zu lassen. Doch finde hier nicht ein einseitige- Bedürfniß de- Zoll verein- allein, sondern vielmehr ein gegenseitige- statt. Für den Zollverein würde eS fühlbare Uebelstände zur Folge haben, käme eln Handelsvertrag oder auch nur eine Verständiguna über die gegenseitige Behandlung auf dem Fuße der meistbegünstigte« Na tionen nicht zu Stande; aber die hieraus hervorgehenden Schwierig keiten und Belästigungen für de« Handelsverkehr würden auch für Italien eintretev. Beide Theile haben ein großes Interesse daran, sich gegenseitig wie alle andere Nationen zu behandeln und keine Ausnahmestellung gegen einander anzunehmen; beide Theile werden also auch geneigt sein, sich über eine Frage zu beständigen, welche
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