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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186507069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650706
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-07
- Tag1865-07-06
- Monat1865-07
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1865
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Amtsblatt des Köuigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 187. Donnerstag den 6. Juli. 18K5. i«u -1» »»Hl H »»s <>< >< BekMNtznachWg. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, Au g uff und September 1864 einschließlich der auf kurze Fristen versetzten oder erneuerten-Pfänder, die weder zur VerfallM noch bis jetzt eingelöst wurden, sollen den L. September d. I. uud folgende Tage, und zwar in'den ersten Tagen die in Gold, Silber und Juwelen bestehenden, sodann aber die übrigen im Parterre-Locale des Leihhauses öffentlich versteigert' werden. ES können daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 11 August d. I. nur unter Mitentrichtung der AuctionSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler des DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuen werden. Dom IS. August d: I. an, an welchem Tage der AuetionS - Katalog geschloffen wird, kann die Siiulöfung derselben nur «nttr Mitentrichtung der AuettonSkostest an IT Pfenniges von jedem Tbaler der ganze« Forderung des Leihhauses stattfiuden und zwar «nr btS 2S. August u.von welchem Lage ab AuetionS-Pfänder unwiderruflich weder etSgelstst noch prolongirt werde« können. Während der Auction selbst, also vom 1. September d. I. an, ist jede Einlösung solcher Pfänder durchaus unzulässig und können sie daher von den Eigenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege de- Erstehen- wiedererlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft de-Einlösens und Versetzen- anderer Pfänder während der Auction in dem gewöhnlichen Locale seinen ungestörten Fortgang. Leipzig, den 1. Juli 1865. Die Deputation des Leihhauses. Ein Geschenk von fügen wir unter von Geschenken an Bekanntmachung. Andenken an eine schwere Stunde 160 Xhir. zum Andenken an eine schwere Ttunoe herzlichster Danksagung gegen den Ungenannte« Schenkgeber zu dem im gestrigen Tageblatt veröffentlichten Verzeichniß an die Armen-Anstalt hinzu. — Leipzig, 5. Juli 1865. Das Armen-Direktorium. als sich unsere Voraussetzung, e- werde an der Betheiligung un serer Mitbürger nicht fehlen, in erwünschter Maße bestätigte. „Dieselben Erwägungen, die für uns im Jahre 1862 maß- gebend waren, sind e- aber auch jetzt gelegentlich de- bevorstehenden deutschen Schützenfestes zu Bremen und konnten es ebenfalls um so eher sein, als wir wissen, daß von zwei Seiten in hiesiger Stadt Ehrengaben dorthin werden gespendet werden. „Wir bedauern daher, dem Anträge der Herren Stadtverord neten nicht entsprechen zu können rc.* Da- Collegium ließ eS hierbei ebenfalls bewenden. Die in voriger Sitzung genehmigte Verpachtung von 234 m Ellen Feld an Herrn Freyer betrifft, wie der Rath nachträglich angezeigt hat, 234 mRuthen. Auch in dieser Form ertheilte da- Collegium Zu stimmung zur Verpachtung. Gleiche- geschah einstimmig betreffs de- Zuschlags de- auf den Abbruch versteigerten ehemaligen Winv- mühlenthorhauseS an Herrn Gradehavd hier zu dem Höchstgebote von 167 Thlr. Weiter gelangte eine Zuschrift zum Bortrage, nach welcher der Rath zufolge einer Aufforderung de- königl. GerichtS- amtS beschlossen hat, die Annahme des vom verstorbenen Herrn Stadlältesten Hentze der Stadt eventuell hinterlaflenen, nach den Bestimmungen de- Testament- aber wohl kaum je in den Besitz der Stadt gelangenden Grundstücks unter der Voraussetzung zu erklären, Paß der Stadt die Zahlung de- LegatenstempelS nicht eher angesonnen werde, als ln- sie m den wirklichen Besitz de- Grundstücks gelangt. Die Versammlung trat dem RathSbeschluffe einstimmig bei. Eine Antwort de- Rath-, die beantragte Förderung de- Er- gänzuugSbaueS im JacobShoSpitale betreffend, ward mitgetheilt. Endlich wmde angezeigt, daß der Rath dem Anträge auf Herbei führung einer Abänderung der Gesetzgebung über Niederlassung von Israeliten entsprochen und in dieser Angelegenheit bereit- Bericht erstattet habe. Vorsteher vr. Joseph bemerkte PazU, daß da- rasche Vorgehen de- Raths in Erledigung dieser wichtigen Princip- ftage der Versammlung gewiß zur aufrichtigen Freude gereichen werde. Ein von den Herren Fräukel und Gen. eingebrachter An trag , die Erbauung eine- neuen RealschulgebäudeS beim Rath in Errpuflcung zu bringen, ward auf Antrag de- Herrn Adv. Helfer ajr dm Schulau-schuß verwiesen. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete dtzr von Herrn Hempel eiygebrachte Antrag, für die bevorstehenden vier StadrrathswMev auf Zeit von einer Vorwahl akzusehen und heute sofort zur eigentlichen Wahl zu verschreit«. ^ der Stadtverordnete« am 30. Juki 1865. (Auf «rund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Die Antwort de- Raths auf den Antrag de- CystegiumS Ly! Betreff de- KoßenbeitragS zu dem hier abzuhaltmden Feuerwehr- tage wird zur ffenntrnß der -Versammlung gebracht. Der Ratz sagt darin u. A. : , Sy ergebener Erwiederung auf Jhyy Hijrag vom 22-/26. diese-! Monat-, die Gewährung einer Unterstützung von 1500 Mr. anj de« Feuerwehrtag betreffend, bemerk« wir zuvörderst, daß vo.y den von uns für diesen Zweck qu-geworfeveu 500 Thlrn. die dieSfastsige Voraussetzung der Herren Stadtverordneten und somit I auch die darau- gezogene Folgerung, bie von uns beschlossene! Bewilligung reducrre sich auf nichts, sich als unrichtig darstellt. Hiernach glauben wir aoer sticht, fehlzugreifen, wenn wir annehmen, daß die von Ihnen beantragte Summe mit Rücksicht auf vor stehende Berichtigung sich von selbst auf 1000 Thlr. vermindere, und auf so hoch die Bewilligung für den Feuerwehrtag zu erhöhen, haben wir zu Ehren Ihre- Antrag- beschlossen - rc. Da- Collegium ließ es auf Anfrage de- Vorsteher- bei dieser Mittheiluvg bewenden. Auf den Antrag, für da- deutsche BundeSschieß« in Bremen eine städtische Ehrengabe zu widmen, ist der Rath nicht eingegangeu. Seine diesfallstge Zuschrift lautet u. A.: „Bereit- oei Gelegenheit de- Frankfurter Schützenfeste- hatten wir die Frage zu erwäge« , ob eS unserer Stadt nicht würdig sei, sich als Stadtgemeinde au- öffentlichen Mitteln bei demselben durch eine Ehrengabe zu betheiligen, um dadurch einen Beweis zu geben, daß Leipzig die Hohe nationale Bedeutung de- deutschen SchÜtzen- bünd« anzuerkennen wisse. Allein so lebhaft auch in uns d§r Wunsch sich regte, in dieser Richtung ein Postulat zu Ihrer Zu stimmung zu brmgev, so mußten wir uns doch dagegen eiuhalren, daß eine drreete Beziehung de- Schützenfeste- zu unseren Gemeinde- Interessen fehle, welche uv- berechtigen könne, Über öffentliche Gemeindemittel zu solchem Zwecke zu verfüg«, und daß e» viel mehr Sache der einzeln« Bewohner Leipzig- sei, dafür Sorge zu trag«, daß unsere Stadt bei diesem Feste durch eine Ebrevga würdig verirrt« werde. Wir sahen daher au- dies« Gründen damals von dem Beschlüsse ab, die Stadteasse bezüglich de- Schützen- feste- in Contribution zu setz«, und könnt« die- um so eher,
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