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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186508137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-08
- Tag1865-08-13
- Monat1865-08
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1865
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des Äömgl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M WS. Sonntag dm 13. August. 1865. Bekanntmachung. Nach allgemeinen Landesgesetzen ist bei namhafter Strafe derbsten, in die Flüsse und Mühlgräben Kehricht, Kohlen, Ruß und überhaupt zur Verschlämmung derselben gereichende Gegenständ« zu. schütten. Da neuerdings wahrzunehmea gewesen, daß diesem Verbote häufig zuwidergehandelt worden, und hieraus namentlich bei dem jetzigen niedrigen Wafferstande Nachtheile für die Gesundheit zu besoirgen find, so bringen wir dies Verbot unter Bezugnahme auf unsre früheren Verordnungen hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung, daß gegen Zuwiderhandelnde unnachfichtlich die angedrohte Strafe vollstreckt werden wird. Leipzig, am 7. August 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. vr. Hempel. Bekanntmachung. Montag de» 1A August d. I. beginnt die Wasserrohrleanng in der Gerberstrahe, und diese Straße wird von da an auf ungefähr 12 Tage für den durchgehenden Fährverkehr gänzlich gesperrt. Letzterer hat während dieser Zeit seinen Weg durch die Rofemhalgaffe oder Leibnizstraße zu nehmen. Dieser Weg ist bereits vom 10. d. Mon. an, wo die Anstchre der Röhren in der Gerberstraße beginnt, dem Fuhrwerke gestattet. Nach Vollendung der Rohrlegung treten die bestehenden Verbote drS Führen- durch die Rofenthalgaffe und zwischen Pfaffendorf und der Leibnizstraße wieder in Kraft. Da- nach der Gerberstraße selbst bestimmte Fuhrwerk kann auf dm Strecken, welche noch nicht in Angriff genommm oder bereit- vollendet find, insoweit pasfiren, als die- nach der Beschaffenheit Her Arbeit« thunlich ist, und als dir Fuhrwerk« so beschaffen find, daß sie auf dem jeweilig vorhandmen Raume umlenken können. Leipzig, am 9. August 1865. Der Ruth der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung, den Theaterba« betreffend. ES soll« die sämmtltchen Maurerarbeite» des Theaterbaues, sowohl de- Hauptgebäude- wie auch der beide» Pavillons vom Parterre an bis zu ihrer Vollendung, so wie auch die in de» Kellern der genannten Gebäude noch rückständigen Arbeiten, als: Gewölbe, Putz u. s. w., welche nur erst dan« gemacht werde» rönnen, wenn die Gebäude unter Dach gebracht sind, au einen oder mehrere unter sich verbundene Maurermeister vergeben werde». Diejenigen der genannt« Herren, welche gesonnen sind, diese Arbeiten zu übernehmm, können die auf dem Bauamte ausliegenden Zeichnungen und Bedingungen jederzeit einsehen und haben ihre Forderungen bis den 17. d. M. RachmtttagS « Uhr daselbst versiegelt abzugebev. — Leipzig, den 2. August 1865. DeS Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. Da- vormalige MünzthorhauS am Schleußiger Wege soll von Michaelis d. I. ah anderweit gegen etnviertel- jährliche Kündigung vermiedet werden. Der Abmiether hat di« Erhebung der städtischen Wegeabgaben (Dammgeld) unentgeltlich mit zu übernehmen. Wir fordern Miethlustige auf, sich Donnerstag de« 17. dieses Monats Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die zur angegebenen Stunde beginnende Licitation wird geschloffen, sobald kein weitere- Gebot mehr erfolgt. Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung bleibt dem Rath« Vorbehalten. Die Licitation-- und BermiethungSbedingungen liegen an RathSstelle zur Einsicht aus. Leipzig, dm 8. August 1865. DeS RatheS der Stadt Leipzig Kinauz-Deputation. Bekanntmachung. Die unter dem östlichen Flügel der V. Bürgerschule in der Schletterstraße befindlichen Ksllerräume sollen als Niederlage für nicht seuergesährliche Gegenständ« vom 1. September d. I. ab aus drei Jahre an den Meistbietenden vermie- thet werden. Wir fordern Miethlustige hierdurch auf, sich Freitag den 18. d. M. Vormittags 11 Uhr an RathSstelle ein zufinden und ihre Gebote zu thun. Die Licitation beginnt pünetlich zur angegebenen Stunde und wird der Termin geschloffen, sobald weitere Gebote nicht mehr erfolg«. Die Auswahl unter dm Bietern namentlich auch in Rücksicht auf die beabsichtigte Be nutzung des Kellers und jede sonstige Entschließung wird dem Rathe Vorbehalt«. Die Licitation-- und BermiethungSbedingungen lieg« an RathSstelle zur Einsichtnahme auS; weg« Besichtigung de- zu vermie- thenden Kellers hat man sich an dm im Schulgebäude wohnhaften Schuldiener zu wendm. Leipzig den 12. August 1865. DeS RatheS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Tagesbefehl an die Feuerwehr M Leipzig den 10. August 1865. Zu einer stattfindendm Uebung Hab« sich die Mannschaft« der fämmtliche» Viertels- und JnnungSfpritze« Montag den 1A. August Nachmittags punet »/»V Vhr an ihr« Spritzenlocalen einzustuden. Das Sommando der Feuerwehr. Dost, Raths-Baudireetor. Schindler, Brandmeister. Leipziger Lueftverela. Neu ausgestellt ist ein kleinere- Oelbild »Der Sündeasall* non Ludwig Teitz m Rom, interessant durch die außerordentlich feine Durchbildung und eigenthümliche Formmgebung. Der Künstlet (geb. 1845, ein Sohn de- Historienmalers Alexander Geitz in Rom und Enkel de- KuNstfchriftstellerS und Maler- Ernst Platver au- Leipzig) hat sich in fein« bisherig« Arbeiten die italienischen Meister vom Schluffe d« 16. Jahrhunderts zu» Vorbild des Stadium- gewählt und ähnlich wie an dm Jugendarbeit« der
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