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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-09-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186509056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650905
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-09
- Tag1865-09-05
- Monat1865-09
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1865
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts nnd des Raths der Stadt Leipzig. L48. Dienstag den 5. September. Bekanntmachung. 18K5. Drei an der Nürnberger und Bauhof - Straße gelegene Bauplätze, darunter eine Eckparzelle, sollen versteigert werden. Kauflustige haben sich Donnerstag den 7. September d. I., Vormittag- 11 Uhr an Rath-stelle einzufinden, ihre Ge bote zu ihn» und sich weiterer Entschließung zu gewärtigen. Die Versteigerung beginnt pünctlich zur angegebenen Zeit und wird geschloffen, wenn keine Gebote mehr erfolgen. Die BerkaufSbedingungen nebst dem Plane liegen im Bauamte au-. Der -tath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 21. August 1865. vr. E. Stephani. Cerutti. Verhandlungen der Stadtverordneten. am 30. August 1865. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Die Sitzung begann mit dem Vortrage aus der Registrande. Dabei gab da- Collegium einhellig seine Zustimmung zur Gewäh rung eine- Beitrags von 50 Thalern zur Restauration de- Innern der Kirche in Taucha. Dieser Beitrag soll zur Verfügung de- dortigen StadtrathS gestellt werden. Die Ernennung des prov. Lehrers Hrn. Frischer zum confir- mirten Lehrer an der II. Bürgerschule, des Bauschreibers Hrn. Wanschpra zum Buchhalter und Cassirer bei der neuen Wasser kunst und des Architekten Hrn. Koch zum Bauschreiber ward an gezeigt. Hierauf brachte Vorsteher vr. Joseph die vom Rathe mitge- theilte Verordnung der königl. KreiSdirection bezüglich der jüngsten Stadtrathswahlen zum Vertrage. Sie lautet: »Die königl. KreiSdirection hat auf den Bericht des StadtrathS zu Leipzig die angezeigte Wahl des vr. weä. Karl Ferdinand Kollmann, des vr. we6. Clolar Moritz Müller und des Kauf mann- Friedrich Ferdinand Hering zu RatbSmitgliedern auf Zeit bestätigt. Soviel dagegen die Wahl des Klempnermeisters Karl Wilhelm Häckel betrifft, so muß die königl. KreiSdirection Anstand nehmen, dre erbetene Genehmigung zu erlheilen, da die Bedenken, aus welchen die Bestätigung der Wahl Häckel'S mittelst der Ver ordnungen vom 8. März und 30. Mai 1861 verweigert worden ist, seitdem sich nicht erledigt haben rc.* Die frühere durch das königl. Ministerium de- Innern bestä tigte Verordnung vom 8. März 1861, auf welche die königl. KreiS direction Bezug nimmt, wurde ebenfalls mitgetheilt. Es heißt darin: »Die königl. KreiSdirection trägt Bedenken, der Wahl de- Stadtverordneten Wilhelm Häckel zum RathSmitgliede auf Zeit Hierselbst Bestätigung zu ertheilen, da nach Allem, waS Ihr über die politische Richtung desselben und sein zeitherigeS Verhalten in öffentlichen Angelegenheiten bekannt geworden, Man zu ihm nicht da- zu Ueberttagung eine- solchen öffentlichen Amtes unbedingt uothwendige Vertrauen haben kann, daß er bei Verwaltung dessel ben ein treues Festhallen an der bestehenden Staat-Verfassung und nötigenfalls kräftige- Auftreten gegen verfassung-feindliche Bestre bungen unter allen Zeitvertzältuiffen sich zur Pflicht machen werde re.* Herr vr. Müller «ahm nach Eröffnung der Debatte Vera« laffung, der Versammlung für da- ihm durch die'frühere und neuerliche Wahl bewiesene Vertrauen zu danken. Er glaubte dar an- folgern zu können, daß sich der von ihm stet- zur Richtschnur genommene Grundsatz, daß ein Gemeindevertreter unbekümmert darum, ob er allen Ansichten gerecht werde, seine Selbstständigkeit und Unparteilichkeit zu wahren habe, sich der Anerkennung de- Collegiums erfreue. Wenn seine Wahl früher nicht bestätigt wor den, zetzt aber Bestätigung gefunden habe, so sei es ihm GewiffenS- sache zu constatireu, daß seine Ueberzeugung in allen Puncten noch ganz genau dieselbe» sei, wie vor 3 Jahren ; habe sich daher etwa- geändert, so sei er e- sicher nicht, sondern die Lust i» anderen Regionen. Auch Herr vr. Kollmann sprach der Versammlung sein« Dank für die auf ihn gelenkte Wahl aus. Herr vr. Schildbach: Meine Herren! Sie Hab« gehört, welchen Vorwurf die KreiSdirection sich gemüßigt gefunden hat gegen Herrn Häckel auszusprechen. Als Herr Häckel vor 4 Jahren zum Stadtrath erwählt wurde, war ich noch nicht Mitglied dieses Collegiums und weiß nicht, ob damals ein Schritt gegen seine Nichtbestätiguug gethau worden ist. Die KreiSdirection beruft sich aber heut auf ihre damaligen Bedenken und ich wenigstens halte es für Schuldigkeit, einen solchen Ausspruch nicht ruhig hinzuneh men, sondern dagegen'zu thuu, waS uns verfassungsmäßig zusteht. Von unserm Standpuncte aus werden wir es sicher als einen schweren Vorwurf bettachten, den die KreiSdirection gegen einen unbescholtenen ehrenwerthen Mitbürger vorgebracht hat. Ich halte es schon für einen Privatmann und noch mehr für eine Behörde für gewagt, einen solchen Vorwurf ohne ganz feststehende Stützen zu erheben, ihn auf blose Vermuthung zu begründen. (Sehr wahr!) Auf ganz anderm Standpuncte freilich steht die Regierung; ich glaube wenn da- Ministerium die angeführten Bedenken liest, so wird eS sagen: dem Manne kann geholfen werden. Wissen wtt doch, daß für die Regierung selbst dre Verfassung nicht immer un verbrüchliche- Gesetz gewesen ist; haben wir doch erlebt, daß auch für sie der Grundsatz im Drange des Augenblicks galt, „der Zweck heiligt die Octroyirung. (Bravo.) Nach den Ansichten, wie sie jetzt in Dresden herrschen, wird man wohl in den Bedenken der KreiS direction gar keinen erheblichen Vorwurf finden, sich vielmehr über die KreiSdirection wundern, denn diese hat eigentlich mit ihrem Motive imvlioliv angedeutet, daß sie. wenn es von ihr abhinge, manchen Minister erst recht nicht bestätigen würde. Wenden wrr uns also an's Ministerium mit der Erklärung, daß dieser Vorwurf in unfern Augen nicht gerechtfertigt ist. Noch eine- bestimmt mich dam, meinen Antrag zu stellen. Die Art und Weise der Nichtbestätiguug ist eine Bevormundung, ein Ein griff in unsre persönlichen und bürgerlichen Rechte, gegen welchen wir aukämpfen müssen, solange da- möglich ist. Ich meine, die Regierung müsse von ihrem Rechte nur dann Gebrauch machen, wenn ein formelle-, ein juristisches Bedenken vorliegt, waS hier allerdings gar nicht der Fall ist. Hier denkt die KreiSdirection nur, e- könne doch irgend einmal irgend was geschehen, was nicht ganz recht wäre. Ich glaube jedoch nicht, daß die Regierung die Aufgabe habe, etwas, das nicht recht ist, zu verhüten, sondern sie had Organe zu bestellen, welche da- Unrechtmäßige bestrafen, gleichviel ov ein Minister, oder ein Stadtrath, oder ein gewöhn licher Mann eS Ihne. Der Staat hat kein Recht, etwas besser wisse» zu wollen, als Diejenigen, welche es zunächst angeht. Die Majorität der Stadtverordneten hält Herrn Häckel für einen guten Stadtrath — ist er e- nicht, so leiden wir darunter. — Im All gemeinen führt uns dieser Fall wieder auf die Aufgabe hin, dem nächst eine formelle gesetzliche Beschränkung diese- Bestätigung-- rechte- zu erstreben. — Ich bitte Sie, meine Herren, meinem Ao- ttage wo möglich einstimmig beizutreten, von persönlichen Neigungen und Abneigungen aber gänzlich abzusehen. Sie wissen, daß ich selbst gegen Herrn Häckel'S Wahl gewffen bin, jetzt aber, wo ihm Unrecht -eschicht, müssen wtt Alle, meine ich. für ihn eintreten. (DerMinrag wird fast einstimmig unterstützt.) Ersatzmann SiegiSmund: Meine Herren! Wen« ich mir gestatte, auch da- Wort zu ergreife», so geschieht e- von einem unabhängig« Standpuncte av«, da ich der der Wahl selbst nicht betheiligt war, auch mit der Mehrheit meine Stimme nicht abge- geb« Hab« würde. Wahl« find ein so allgemeiner Vertrauens- aet, daß dagegen die persönliche Meinung zurücktreten muß. Wäre
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