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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-09-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186509234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650923
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650923
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-09
- Tag1865-09-23
- Monat1865-09
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1865
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TaMalt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M r«k. Sonnabend dm 23. September. 1865. Bekanntmachung. ES soll di« Anlieferung der sämmtlichen zu dem Theater-Neubau noch erforderlichen bearbeiteten Sandsteine an einen oder mehrere unter sich verbundene Steiumetzmeister vergeben werden. Diejenigen, welche gesonnen sind, diese Lieferung zu übernehmen, werden hierdurch aufgefordert, Zeichnungen und Bedingungen auf dem Raths-Bauamte einzusehen und ihre Angebote bis S. Oktober d. I. Abend» 6 Uhr daselbst versiegelt abzugeben. Leipzig, den 22. September 1865. De» Nath» Baudeputatio«. Verhandlungen der Stadtverordneten am 6. September 1865. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Der Vorsteher vr. Joseph brachte folgendes Rathsschreiben bezüglich 1. des künftigen Wahlmodus bei Besetzung des Bicebürger« «eifteramte- re. zu« Vorträge: .Nachdem die Einführung des vevgewLhlten VicebürgermeisterS unserer Stadt in sein Amt stattgefunden hat, ist von uns sofort die Erfüllung der Ihnen von uns gemachten Zusage wegen de» ür künftige Fälle Ihne» eiuzuräumenden völlig freien Wahlrechts ür dieses Amt in Angriff genommen worden, und wir haben »nngemSß beschlossen, zu §. 204 und 205 der allgemeinen Städte- Ordnung folgende, beziehentlich da- bisher Bestehende abändernde, localstatutarisch« Bestimmungen der Königlichen StaatSregierung zur Bestätigung vorzuleaev: 1) Rückfichtlich der Wahl des Bürgermeisters als des ersten Rath-mitglied- auf Lebenszeit bewendet es bei den Vor- zeidlreetorS, ,-stelle von selbst nicht stattfiudet (vergl. §. 205 der allgemeinen Städte- Ordnuvg), find durch di« freie Wahl der Stadtverordneten unmittelbar, ohne jede Mitwirkung des StadtrathS durch Vorschlag, zu besetzen und e- gelten bei den dieSfallfigen Wahlen lediglich die Vorschriften in den §§. 207 und 20S der allgemeinen Städte-Ordnung. .Au dieser loealstatutarischen Bestimmung wird durch etwaige Veränderung der mit diesm Stellen verbundenen AmtStitel nichts verändert. .Indem wir Sie ersuche», hierzu Ihre Zustimmung erklären zu vollen, bemerken wir noch, daß durch die Verordnung des Köuiglicheu EowmiffarS vom S. Februar 1835 unter Nr. 1 die Wahl des VicebürgermeisterS gegm den damals erhobenen Wider spruch der Gemeindevertretung in derselben Weise wie die des Bürgermeister» geregelt worden ist, sodaß e- mithin einer Ab änderung dieser Ordnung bedurste, bevor von derselben abgegangen Verde« konnte. .Wen» wir serner in Punct 2 auch der Wahl de- Polizei- directorS gedacht haben, so fanden wir uns dazu veranlaßt im Hinblick auf die spätere über diese Frage zwischen Rath und Stadt verordnete» gepflogene DiSeusfiou, indem auch für diese Wahl die Mitwirkung Lurch Vorschlagsrecht von ersterem beansprucht wurde. Es schien daher zweckmäßig, die Beseitigung der darüber früher bestandene« Meinungsverschiedenheiten zu constatiren und demgemäß eiue localstatutarische Bestimmung zu vereinbaren." Da- Collegium trat den Rathsbeschlüffen einhellig bei. Hierauf folgte» Gutachten de- Bau-Ausschusses über 2. die anderweite RathSzuschrist, betreffend die Reparatur der Uferwände am Augermühlarabeu. Da- Collegium hatte seine Zustimmung zur Verwendung von 1800 Thlr. für Reparatur, resp. Ergänzuug der hölzernen Ufer- »auer i» der Frankfurter Straße abgelehnt und avstatt dessen die Herstellung einer steinerne» Ufermauer, sowie die Verengerung und baldige UÄerwölbung de- Mühlgraben- beantragt. .Wir bedauern, — sagt der Rath — diesen Anträgen zur Zeit nicht entsprechen zu können. .Die fraglichen llferstellen waren seit diesem Frühjahre so schadhaft geworden, daß «ine Reparatur derselben im Wohlfahrt-- polizeilichen Interesse unbedingt erforderlich war, ja es hatte des halb bereit- der Fährverkehr an dieser Stelle abgesperrt werden müssen. Eine gründliche Untersuchung des DefecteS aber und ein Urtheil darüber, ob die hölzerne Ufermauer zu repariren oder ganz u erneuern sei, war vor erfolgtem Wasserabschlag nicht möglich, dl Anerkennung dieser Umstände beantragte die gemischte Bau deputation im Emverständniß der anwesenden Herren Stadverord nelen, laut Protokoll vom 1. August u. e.» „daß da- Bauamt zum Beginn der beschriebenen Herstellungen ermächtigt werde u. s. w." (Der Rath legt vollständige Abschrift dieses Protokolls so wie de- demselben zu Grunde liegenden bauamtlichen Gutachten- bei.) .Ein Antrag auf Herstellung steinerner Ufermauern ist laut dieses Protokoll- nicht gestellt worden. Der Stadtrath hat völlig conform mit diesem Anträge des gemischten BauauSschuffeS da- Bauamt beauftragt, sofort nach erfolgtem Wasserabschlag Kosten anschlag einzureichen, inmittelst aber auf Grund der Zustimmung der dem gemischten Bauausschuß augehörigen Herren Stadtverord neten die erforderlichen Herstellungen zu beginnen re. Wir mußten von Herstellung der steinernen Ufermauer absehen, weil nach tech nischem Gutachten die Herstellung einer steinernen Ufermauer inner halb der für den Wasserabschlag bestimmten Frist unmöglich war. Da aber aus gesundheitSpolizeiluhen Gründen nothwendig ist, daß die Dauer des Wasserabschlages auf das allernöthigste Maß be schränkt bleibe, so durften wir in keinem Falle eine Maßregel er greifen, wodurch eine verlängerte Dauer des Wasserabschlags her beigeführt worden wäre. Wnc mußten und müssen auch Bedacht nehmen auf die von uns, wenn irgend möglich, in Aussicht ge nommene Verengerung und Ueberwölbung des Mühlgrabens, die aber allerdings augenblicklich unmöglich ist. Tritt diele Verengerung und Ueberwölbung ein, so liegt die größere Wahrscheinlichkeit vor, daß die Verengerung auf dem linken Ufer stattzvfinden hat, das heißt an der jetzt zu reparirenden Uferstelle. Liegt aber auch hier über noch keine Gewißheit vor, so kann doch so lange, als eben noch nicht feststeht, welche Seite verengert werden soll, auf keiner Seite ein theurer und das dringendste Bedürfniß überschreitender Uferbau in Stein auSgeführt werden. Der Uferbau in Stein würde den vierfachen Betrag de- von uns beschlossenen Holzbaues erfordern re. „Da laut Gutachten des BauaMteS zur Ausführung des stei nernen BgueS der Wafferadschlag um 14 Tage bis 4 Wochen ver längert werden müßte, wir aber, angesichts der herannahenden Cholera, ein Unternehmen nicht beginnen zu dürfen glauben, von dem wir im Voraus wissen, daß e« eine Verlängerung des ohne hin schon sehr unangenehmen WafferabfchlagS nothwendig machen wird, so haben wir bei nochmaliger Erwägung der Sache bei un serem Beschlüsse, die Uferreparatur in Holz auSzuführen, stehen bleiben wüssen. Der Ausschuß hatte zunächst zu constatiren, daß seine Depu tieren zum gemischten Bauausschuß darauf beharren, daß die Leich tigkeit der Beschaffung des erforderlichen StemmaterialS wirklich vom Bau-Director bestätigt worden. In der Hauptsache empfahl der Ausschuß nunmehr einstimmig, die Verwilligung der geforderten 1800 Thlr. zwar auSzu- spreche», dabei aber zu erklären, daß die Behauptungen der, der gemischte«
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