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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186309033
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630903
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-03
- Monat1863-09
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.09.1863
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t. ans , vod d« den. Anzeiger. AwtMM dli Köllig!. BkMgmchtö md dlk AM dn Stadt ÄWg. M 24K. Donnerstag den 3. September. - 18KZ. Bekanntmachung. lt. Sonar >g»e. eburgrr ptmaun »veredo, Mägde« nne. t. Wtra. ersburg, Bavim. m. »urg. dinbmg, Kroapr. »ur. d« n. biss. 427.5V; Ätalia. »derschles. Ivo Pst 3) 42 < , Früh. 75V Psd. 200 Pst. »öl: loco Oktober- noer. - ,4, Eie-t- rst. Ack. nutz vo» hm«.) - Oe». 6«L Die Liste der Stimmberechtigten und Wählbaren im zweiten Wahlbezirke des Handels- und Fabrikstandes, welche die Angehörigen ! de-Handelsstandes im Gemeindebezirke der Stadt Leipzig enthält, so weit dieselben nach dem Gesetze, die Wahlen der Abgeordneten ^der Kammern der Ständeversammlung betreffend vom 19. October 1861, Stimmberechtigung und Wählbarkeit haben, ist auf- grstellt worden. I» der Rathsstube auf hiesigem Rathhause liegt diese Liste aus und kann von jedem Beiheiligten, soweit sie ihn angehl, mgesehen werden. Wir machen dieß mit dem Bemerken bekannt, daß sofort nach erfolgter Anordnung der Wahl die Wahlliste zu schließen ist und beß alle die Personen, welche bis zu deren Schluß darin nicht eingetragen sind, an der ausgeschriebenen Wahl nicht Theil nehmen können. Etwaigen bis dahin nicht zur Erledigung gebrachten Neclamationen ist daher auch für diese Wahl keine weitere Folge zu geben. Die Wahlliste werden wir -en 11. d. M. dem Königlichen Herrn Wahlcommissar überreichen. Leipzig den 2. September 1863. Der SRath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Städtische Fragen. i. Die Errichtung eines Findelhauses in Leipzig. Vom nationalökonomischen Standpunkte. Bor nicht langer Zeit tauchte hier die Idee der Errichtung karr Findelhauses auf. Man hat vielleicht von dieser oder jener Seite den Gegenstand rein vom Standpuncte der Menschenliebe au» betrachtet und deshalb beifällig ausgenommen. Wenn wir nicht anders annehmen, als daß auch der Vertreter dieses Vor schlages allein sich von Rücksichten der Humanität leiten ließ, so wöge eS uns heute erlaubt sein, die Errichtung eines Findelhauses, au welche so ernste Gemeinde- und sittliche Interessen sich knüpfen würden, vom volkswirthschaftlichen und polizeiwiffenschastlichev Staudpuncte aus einer kurzen Prüfung zu unterwerfen. Unsere Zeit cbarakterisirt sich neben ihrem sonst ruhelos vor wärts hetzenden Wesen und der ziemlich allgemein nervös gewor dene» Natur des augenblicklichen Geschlechts in wahrhaft aner- knmenSwerther schöner Weise durch eine obwohl stille, doch zu großartigem Umfange angewachsene Wohlthätigkeit und Sorge für dru.ärmeren Theil unsrer Mitmenschen. Sind schon die Summen der'öffentlichen Armenpflege enorme, wie aus den Budget- der einzelnen größeren Städte hervorgeht, so sind die Summen, welche dir Privatwohlthätigkeit aufwendet, in ihrer Gesammtheit wahr scheinlich noch um das Vielfache höher. Und diese stille Fürsorge hat sich mij ganz besonderer Vorliebe in neuerer Zeit den Anstalten für arme Kinder zugewendet, um eine der mächtigsten Haupt- irsachen des Pauperismus zu entfernen, den Mangel an guter Erziehung, um also die Kmder in besserer Umgebung vor Un wissenheit, Rohheit. Unsittlichkeit und Trägheit zu schützen und »eben der gesundheitlichen Pflege frühzeitig schon an Ordnung und Tätigkeit zu gewöhnen. Daher jene große Anzahl Waisenhäuser, dei deren Errichtung und Erhaltung gewöhnlich Gemeinde oder Staat beiheiligt find; ferner Kinderbewahranstalten, Salles ä'aszcke, wkavt sebools, Krippen (eröedes), Pestalozzistifte, Kindergärten, Spielschule» und RettungShäuser für verwahrloste Kinder. An letzteren ist Deutschland besonders reich; unter den Einzelstaaten besonders Württemberg. Bayern hatte im Jahre 1857 bereits 60 »it 1659 Zöglingen, meist durch den St. IohanniSverein errichtet. 9» Baden hat ebenfalls ein Perein 2 große und einige kleinere ÄettungShLuser gegründet. Der Wetteifer für solche Anstalten erwachte in Europa mit dem Ende der Freiheitskriege. Johannes Falk gründete vor 50 Jahren i» unserem benachbarten Weimar die erste solche Anstalt. Graf v. d. Recke folgte bald mit einer gleichen zu Düffelthal bei Düssel dorf. DaS „Rauhe Hau»" datirl aus dem Jahre 1833. Hierauf legte» edle Männer in Frankreich und Holland Hand an ähnliche Anstalten. In großartigem Maßstabe aber hat sich erst in neuerer H^die Menschenliebe nach dieser Richtung hin gezeigt und Mit der Sorge für Waisen und verlassene oder verwahrloste Kinder ist man zunächst in Frankreich auf ein anderes Gebiet weitergegangen, indem man Findelhäuser errichtete und diese mit Einrichtungen versah, daß die betreffende Mutter sofort nicht blos aller NahruugSsorgen um daS Kind überhoben war, sondern, wenn sie wollte, auch aller ferneren Liebe. Die Wohlthätigkeit ist hier von sehr traurigen Folgen gewesen. Nationalökonomisch betrachtet, kann eine übel angebrachte Wohlthat überhaupt leicht in das Gegen- theil des beabsichtigten Zweckes Umschlagen und zur Uebelthat für den Einzelnen und indcrect für die Allgemeinheit werden. Der Streit über die Nützlichkeit oder Schädlichkeit der Findel häuser erwachte sehr früh, schon aus dem Jahre 1729 datirt eine deutsche Schrift über diesen Gegenstand. In Frankreich sahen wir die Anstalten bis auf die neuere Zeit in Schutz nehmen, in Deutsch land hat die nüchterne, gesunde Anschauung immer die Oberhand behalten und so haben wir denn glücklicherweise auch noch keine eigentlichen Findelhäuser. Während man in den Waisenhäusern von jeher so wie in den jüngeren Anstalten („Kinderbewahranstalten" rc) zunächst nur solche Kinder aufnimmt, deren Aeltern darum nachsuchen, und auch als dann nur nach sorgfältiger Prüfung der Bedürftigkeit derselben dem Gesuch willfährt — wovon nur bei von ihren Aeltern böswillig ver lassenen Kindern eine Ausnahme stattfindet —, während es sich hier meist auch um Kinder von schon mehrjährigem Alter handelt, kümmern sich die Findelhäuser, die eben Neugeborene auf nehmen, meistentheils weder um die wirkliche Armulh, noch wissen sie oder wollen sie wissen, wem diese unglücklichen Geschöpfe angehören, da man vor Allem nur den Zweck verfolgt, etwas Schlimmerem als der Noth vorzubeugen, nämlich dem Kindes- morde. Man meint, daß Mütter, welche ruchlos genug sino, ihr Kind ohne Weiteres von sich zu geben und sich um dessen ferneres Schicksal nicht mehr zu kümmern, das Kind wahrscheinlich umbringen würden, wenn ihnen nicht durch eine Anstalt Gelegen heit geboten würde, sich leicht aller Sorge und Beschwerde zu ent heben oder auch wegen ihres sittlichen Falles unentdeckt zu bleiben. So betrachtet, und diese Anschauung ist für die französischen Staats männer meist maßgebend gewesen, sind die Findelhäüser nicht ein mal eigentliche WohlthätigkeitSanftalten, sondern fallen unter die Anstalten der Präventiv-Juftiz zur Verhinderung des Kindermordes. Vom GesichtSpuncte der Armenpflege aus scheint also ihre Er richtung durchaus nicht empfehlenSwerth. Durch die Findelhäuser wird vor Allem der Unfittlichkeit Vorschub geleistet. Die jetzige Alimentation-Verbindlichkeit de- eventuell verklagten Vaters und die langen Geldunterstützungen, welche von dem Verführer gericht lich gefordert werden können, halten bekanntermaßen den Leichtsinn manches jungen Mannes im Zaume, auf Seite de- Frauen ge- schlechtS ist eS meist die Furcht vor der Schande und vor der Noth, das Kind ernähren zu müssen. Räumt der Staat selbst diese Schranke hinweg, erleichtert er also die sofortige Unterbringung de» Kinde» und sorgt er für dessen Ernährung, so fallen jene
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