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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186309089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630908
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630908
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-08
- Monat1863-09
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.09.1863
- Autor
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sin. viel z, seve». für die Verlust hier. heute mmluug L. Niger. kusfir. !ien. Sltphant. rlia. und de Pruste. Dre-dm. Vaviere. el garni. Zchwan. Hof. ronprinr. g«n>i. de Ba». erg, und rnberg. Hamburg. esel, und '« H- g. ronprim. usfie. aum. und Sieb. f. ienung a. n. Irnberg, rg, Ledt'- MlerH. g. bteb. de Pruffe. re-den. mburg. lUM. . KöuigS- !k Leipjig- rum. rieb. ation det lgSblätter r (Fort- llrösischm tsetzuug). ette-. und v»> hm».)- len. 4°«. Mpnger Tagtblalt Anzeiger. Amtsblatt dir KämA BeM-crichls und dlS Raths dir Stadt 8chM. M LSI. Dienstag den 8. September. 1863. Ausruf. Da- schwere Branduvglück, von welchem am 26. vorigen Monat- die Stadt Haynichen heimgesucht und durch welche- eine große Anzahl gänzlich unbemittelter Familien in die bitterste Noth versetzt worden sind, veranlaßt die Unterzeichnete Kreis-Drrection, sich an die Mildthätigkeit theilnehmender Menschenfreunde zu wenden und deren Hülfe in Anspruch zu nehmen. Zugleich erklärt sie sich hierdurch zur Annahme und Weiterbeförderung milder Gaben mit dem Bemerken bereit, daß über dieselben ferner Zeit öffentlich quittirt werden wird. — Leipzig, am 5. September 1863. § Königliche Kreis-Direktion. von Haugk. Hoffmann. Bekanntmachung. 9m Einverständnisse mit der Königlichen Salzverwalterei allhier haben wir die Errichtung einer neuen Salzschankstätte und zwar für die Frankfurter Vorstadt beschlossen, demzufolge Herrn Gustav Moritz Albani, Inhaber de- in der Frankfurter Straße 10 bestehenden Materialwaaren-Geschäft-, auf Ansuchen die Concession zum Salzschanke in hiesiger Stadt vom 8. dieses Monats a« ertheilt und denselben den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß in Pflicht genommen. Leipzig, am 4. September 1863. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Act. Verhandlungen der Stadtverordneten am 2. September 1863. (Ans Grund de- Protokoll- bearbeitet und verLffentlicht.) (Schluß.) E- folgte der von Herrn Bassenge erstattete Bericht über da- Budget da- Leihhause- und der Sparcaffe. E- sind darin neu postulirt 750 Thlr. für zwei neue Expe dienten beim Leihhause — welche die Versammlung bereit- bewilligt hat — und 300 Thlr. für Hilfsarbeiten zur Erhaltung und Rei- »ignng der versetzten Pfänder. Der Finanzausschuß empfahl die für Hilfsarbeit postulirten 300 Thlr. zu verwilligen, i» Uebrigen da- Budget zu genehmigen. Herr NLfer knüpfte hieran die Bemerkung, daß der Geschäfts gang der Sparcasse sehr schwerfällig sei und zu mehrfachen gerechten -lagen Anlaß biete. Nun seien zw« einige Aenderungen in Aussicht gestellt worden, er halte e» aber nicht für überflüssig, nochmals auf deren Rothwendigkeit hinzuweisen. Denn der Ge schäftsbetrieb diene nicht zur Bequemlichkeit de- Publicum-. Die Einzahlungen, Kündigungen und Rückzahlungen seien unnöthig erschwert und verlangte» Zettopser, die gewiß sehr schmerzlich empfunden würde». Sr beantrage daher de» Rach zu ersteche», i» der Handhabung der Geschäfte der Sparcaffe eine größere Erleichterung für das betheiligte Publicum eiutreten zu lassen. Der Antrag ward zahlreich unterstützt. Herr Näser fügte »och hinzu, daß «an gesagt habe, die vorgeschriebene achttägige Kündigung zurückverlangter Einlagen bewahre da- Publicum vor Nachthekl, z. B. wenn da- Gparcassenbuch gestohlen worden sei. Mein diese Frist schütze nicht. Denn da- gestohlene Gut könne ' ort beim Leihhause versetzt werden. Man möge sich den Vor- ßverei» in der Eoulanz zum Muster nehmen und neben sorg- Atiger Eontrole doch ei»e beschleunigtere Erledigung der Geschäfte eiutreten lasst». Der Herr Berichterstatter bemerkte darauf, daß von kompetenter beite solche» Wünschen der Hinweis auf die schwere Vertretungs- Pflicht entgegengehalte» werde, welche die Stadtgemeinde als Garantie übernommen habe. Uebrigen- sei die Jnbetrachtnahme «ancher Erleichterung in Aussicht gestellt worden. Auch habe man bisweilen, wen» e- die Verhältnisse gestatten, gekündigte Gelder sofort au-gezahlt. Die Beibehaltung einer Kündigungsfrist sei aber »othwendig «nd er erkläre fich daher gegen den Näserschen Antrag. Herr Näser erwiederte. daß ihm ei» Fall sofortiger Rückzah- lnng ohne Einhalte» der Kündigungsfrist nicht bekannt geworden sei; die Inhaber der Sparkassenbücher müßten vielmehr fich ans Leihhaus wenden, welches 8*/o, also mehr als das Doppelte der Zinsen, welche die Sparcasse giebt, nimmt; dies koste viel Zeit und dieser Verlust treffe meistentheils Leute, deren Zeit fast ihr ganze- Vermögen sei. Auch Herr Gott lieb hielt die Herbeiführung rascherer und coulanterer Expedition für «othwendig und thunlich. Die Versammlung trat darauf den Vorschlägen de- Ausschusses einstimmig, dem Näserschen Anträge gegen eine Stimme bei. 3. Herr vr. Günther ließ da- Gutachten de- BauauSschuffes über die Erwerbung von Areal von dem Linnemannschen früher Schwägrichenfchen Grundstücke zur Verbreiterung der Frank furter Straße mit Zustimmung der Versammlung folgen. Ein von Herrn Carl L innemann angebrachtes Gesuch um Ertheilung der Concession zur Aufführung eines Wohngebäude- auf der dermaligen Gebäude- und Einfriedigungslinie der Frank furter Straße und der vorschriftsmäßigen Baulinie der Lerbnitz- ftraße hat den Rath veranlaßt, mit demselben wegen theilweisen Abbruchs de- ehemals Schwägrichenfchen Hause- in Verhandlung zu treten, um das Einrücken de- neu projectirten Wohnhauses in die alte Baulinie der Frankfurter Straße zu vermeiden und in Berücksichtigung dessen, daß das Schwägrichensche Haus gegen die Fortsetzung der Fluchtlinie der äußeren Frankfurter Straße be deutend vorspringt, dadurch die Straße verengert und einen un schönen Anblick bietet, zugleich auf Beseitigung des durch die Flucht linie der äußeren Frankfurter Straße getroffenen Theils dieses Gebäude- schon jetzt hinzuwirken. Herr Linnemann ist auf diese Wünsche bereitwilligst eingegangen und es sind vom Rathe folgende Puncte mit ihm vereinbart worden: 1) Er erkennt die fortgeführte Fluchtlinie der äußeren Frank furter Straße als künftige von ihm und seinen Besitznach folgern einzuhaltende Baulinie an ; 2) er verpflichtet sich, den durch diese Linie getroffenen Theil de- Schwägrichenfchen HauseS abzubrechen, und zwar gegen die sui» 4 gedachte Entschädigung; 3) er übereignet sowohl da- hierdurch freiwerdende Areal, als auch das recht- und links vom vormals Schwägrichenfchen Hause gelegene, beziehendlich durch die neue Fluchtlinie nach der Straße zu abgetrennte Areal an zusammen 721,4 dH - Ellen der Stadt zur Verbreiterung der Straße ohne alle Entschädigung; wogegen 4) ihm für den abzubrechenden Theil de- Schwägrichenfchen HauseS die Summe von 6000 Thlr. und zu den nach dem Anschläge des Bauamts auf 2250 Thlr. berechneten Kosten der neu einzuziehenden Giebelwand, de- theilweise zu er neuernden Dache-, der Verlegung der Treppe rc. ein Beitrag
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