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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186511065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18651106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18651106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-11
- Tag1865-11-06
- Monat1865-11
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1865
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Anzeiger. > >. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts and des Raths der Stadt Leipzig. G M 310. Montag dm 6. November. 1865. Bekanntmachung. Unseren Bekanntmachungen wegen DeSinfieirung der Aborte ist nur sehr mangelhaft Folge geleistet worden, wir sind daher genöthigt, hiermit wohlfahrt-polizeilich anzuordnen,, daß die Grundstücksbesitzer in ihren Häusern die Abtrittsgruben bei Vermeidung von Geldstrafe nach dem unten beigesetzten Recepte*) durch Einschüttung von Eisenvitriollösungen von acht zu acht Tagen zu deSinfi- crren haben. Wir werden Revisionen, ob dieser Verordnung gehörig nachgegangen worden ist, eintreten lasten und Überall da, wo dieß nicht der Fall, die DrSivfection vorbehältlich der verwirkten Strafe auf Kosten des betreffenden Grundstücksbesitzers obrigkeitSwegen ausführen lasten. Der Math der Stadt Leipzig. Der Gtadtbezir-Sarzt. Leipzig, dm 28. Oktober 1865. . vr. Koch. vr. H. Sonnen kalb. *) Die Lösung von Eisenvitriol bewerkstelligt man am schnellsten in warmem Wasser. Zwei Pfund schwefelsaurer Eisen, gelöst in 8 bis io (Dresdener) Kannen Wasser genügen durchschnittlich für jede Etage zum Eingießen, wogegen in die Parterre gelegene Grube selbst eine Lösung von 4 Pfund dergleichen Eisen in 18 bis 20 Kannen Wasser einzubringen ist. Eisenvitriol ist in allen Droguenhandlungen zum Preise von 3 Thalern per Centner zu haben. Bekanntmachung, die für dieses Jahr vom A. bis späteste«- de« 10. November etrrzuretchendeu Ha«Sbewoh«er - Verzeichnisse betreffend. AaS dm zur Revision des Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer-KatasterS zeither alljährlich eingereichtm Hausbewohner- Verzeichnissen ist wahrzuuehmm gewesen, daß die in dem, jedem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter behändigten Patente enthaltenen Vorschriften in dm meisten Fällen nur sehr unvollkommen beobachtet werden, insbesondere, wie spätere Erörterungen ergeben haben, die betreffenden HauSlisten nebst dem Patente den Vüiethinhaber« nicht allenthalben vorgelegt und hierdurch nicht nur sehr unvollständige, sondern sogar unrichtige Angabe» veranlaßt worden sind. Ebenso haben Handlung-- Principale uv- andere Gewerbetreibende die namentliche Aufzeichnung ihrer sämmtlichen Handlung-« und GewerbSgehülfen unterlasse« und erst auf besondere Aufforderung nachgetragen. In Folge dessen ist das binnen einer bestimmten, sehr kurzen Frist zu vollendende RevistonSgeschäst ungemein erschwert worden. Die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter werden daher hierdurch aufgefordert, die wegen Fertigung der diesjährigen Hausbewohuerlisten in dem von uns unterm 20. dieses Monats erlassenen Patente enthaltenen Vorschriften nicht nur selbst genau zu beobachte«, sonder« auch ihre Abmiether unter Mitthetlung de- gedachten Patents dazu zu veranlassen, da austerdem bet Ntchtbefolgung dieser Bestimmungen die in tztz. 8. S. und LO. de- Patents angedrohte« Nachtheile für die Betheiltgten «othwendtg eintreten müsse». Leipzig, dm 23. Oktober 18SL. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Auch über -ie Ltadtverordueteuwahlen. III. Wenn wir in Nachstehendem uns bemühen, einige Fingerzeige zu geben, wie die Bürgerversammlung, d. h. die UrwLhlerschaft, verfahren müsse, um nicht einerseits wieder sich von Wmigm dupiren zu lasten und andererseits ihrm wahren Willen zum Aus druck gebracht zu sehen, so wollen wir damit weder erschöpfend noch maßgebend sei» — wir tragen eben unser Scherflein bei, wohl wissend, daß unsere Worte wirkungslos bleiben müssen, wenn dieselben in der Bürgerversammlung nicht die gewünschte Auf nahme und die genügende Unterstützung finden. In die sem bedauerlichen Falle müßten wir uns mit dem Bewußtsein be gnügen, das Gute gewollt und nach unser« Kräften avgestrebt zu haben; wir müßten uns mit der Hoffnung trösten, daß eine spa- tere Zeit einsichtigere und muthigere Kampfgenossen stälen werde. — Doch wir wollen unbekümmert um den Erfolg das Begonnene z« vollende» suchen und glauben eS getrost dem gesunden Ginne der Bürgerversammlung überlasten zu können, wa- sie mit unfern Vorschlägen aufangm wird. Wir fasten diese Letzterm in Kürze folgendermaßen zusammen: I. Die Bürgerversammlung wählt ei» Comitö, welche- minde sten- zur Hälfte aus Nichtstadtverordneten besteht. AuSscheidende dürfe» unter allen Umständen sich nicht darin befinden. Die Motive hierzu gehen au- dem früher Gesagtm klar gmug hervor, so daß wir einer weitern Begründung wohl überhobeu find. v. AuSscheidende Stadtverordnete dürfen nicht als Wahlmänner ausgestellt werde». Diese Bestimmung ist eine sehr »othwendige, da vir in frühe re» Jahren bei Feststellung der Eandidatenliste, wenn ansscheidmde Stadtverordnete nicht wieder gewählt werde» sollt«, oft die Ämter«»- hörten: »Wir müssen diese Leute wieder aufstüle», sonst gehen sie uns als Wahlstimmen verloren." Und es ist gewiß be gründet, daß manche Menschen in verletzter Eitelkeit zu ähnlicher Handlungsweise sich verleiten lasten. Will man also nicht einem verderblichen Zwange bei Aufstellung der Eandidatenliste unter worfen sein, so befolge man unfern Vorschlag, der gerechter ist, als z. B. die Ausschließung der Stadträthe rc. von der Wahl. III. Man erwirke vvm Rathe oder der Wahldeputation eine Vorschrift, daß wie nur wirklich geschriebene Namen gültig sind, auch nur mit Tinte ausgestrichene Namen ungültig wrrden. Wird dieser Vorschlag angmommen, so wird einer, in unser« zweiten Aufsatze geschilderten höchst verderblich« Thätigkeit der Bode» entzogen, oder wenigsten- die Manipulation dabei sehr er schwert. ES würde auch emem im Publicum hier und da aufge- tanchtm, wenn auch nach, unsrer Meinung gänzlich grundlosen Verdacht jeder Schein der Möglichkeit benommen werden, nämlich dem Verdachte, als könnte eben so gut noch beim AuSzählm eine Streichung der Ramm Vorkommen. — Wer bei der Auszählung zugegen gewesen ist und die Zusammensetzung der Wahldeputation sowie da- beim AuSzählm beobachtete Verfahren kennt, weiß zwar auf'S Bestimmteste, daß jener Verdacht absurd ist, doch haben wir zu unser« Erstaune« Derartige- im Publicum vernommen und eS schwer za beseitigen befunden. IV. Die Bürgerversammlung suche vor allen Divgm vom Rache zu erlang«, daß Stadtverordnete und Ersatzmän ner gesondert gewählt werde». Die Ausführung diese- Vorschlages ist so wichtig, so über ragend, daß damit fast alles Andre überflüssig wird, dmn dann wird da- ganze, im vorigen Austatze geschilderte unheimliche Trei ben hinter dem Rücken der Wahlmänner und Urwähler gegm- standS- und zwecklos, dann genügt nicht «ehr da- im Dunkel» schleichende Streichsystem, um mißliebige Personen aus dem Colle- aium fern zu halte», dann müßt« jme Leute, wollt« sie Oppo sition mach«, mit offnem Visiere kämpf«, dann könnten sie eine»
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