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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186511154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18651115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18651115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-11
- Tag1865-11-15
- Monat1865-11
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1865
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agtlilaü Anzeiger. Amtsblatt des Sömgl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M Z19. Mittwoch dm 15. November. 1865. Bekanntmachung. Der am L. -kovember d. I. fällig« vierte Termi« der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 23. August vor. Jahre- erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 24 August desselben Jahres mit zwei Pfennigen von der Steuer- Einheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst de« städtischen Gefälleu an I,i Pf. von der Steuer-Einheit von diese« Tage ab und spätestens binnen 14 Lage» «ach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier za bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlich vor- geschriebenen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müsse«. Leipzig, den 28. October 186L. Der -Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Herstellung ätherischer Oele in se mann-Straße Nr. 7b allhier. Indem wir solches auf Grund § 26 de- Gewerbegesetzes zur öffentlichen Ke Herr Gustav Gödecke beabsichtigt die Errichtung einer Fabrik zm m seinem Grundstück Mahl- )ewerbegesetzes zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir hierdurch dazu auf, etwaige Einwendungen hiergegen, innerhalb einer füx. alle nicht auf PrivatrechtStiteln beruhenden Einsprüche präclustven Frist von 4 Wochen, bei uns anzubringen. Leipzig, den 14. November 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. v Günt! vr. Koch. Günther. Bekanntmachung. Die zu den Vorbauten am Börsengebäude erforderlichen Tischler-, Schlosser-,. Glaser- und Lackirer-Arbeite« sollen im Ganzen in Submission vergeben werden. Diejenigen, welche fich hierbei zu betheiligen gesonnen sind, werden ersucht, die Zeichnungen und Bedingungen hierüber auf dem Raths-Bauamte einzusehen und hiernach ihre Preisforderungen bis zum 27. d. M. Abends 6 Uhr daselbst versiegelt einzureichen. ovember Leipzig, den 14. November 1865. Verhandlungen der Stadtverordneten am 1. November d I. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Nach Eröffnung der Sitzung wurde eine Zuschrift des Raths vorgetrage», wonach der auf die Stadt Alt-Strelitz fallende Bei trag von 18 Thlr. 18 Ngr. zu den Kosten der LrinnerungSfeier an die Leipziger Schlacht im Jahre 1863 von jener Stadt nicht zu erlange» gewesen, inzwischen aber von Herrn Banquier Franz Kind hier, u»d zwar nicht im Austrage der Stadt Alt-Strelitz, sondern au- eigen« Mitteln und weil er daselbst Bürger ist, berichtigt worden ist. Weiter zeigte der Rath an, daß auf dm RecurS, welcher vom Collegium geg« die von der hrestgen Königlichen KreiSdireetion versagte Bestätigung der Wahl de- Herrn St.-B. Häckel zum Stadt- raty auf Zeit eingewmdet Word«, da- Königliche Ministerium de- Inner» jene Wahl bestätigt habe. In der Verordnung des Königlichen Ministeriums heißt eS: »DaS Königliche Ministerium de- Innern hat auf den Vortrag der KreiSdireetion zu Leipzig zu befind« -Habt, daß eine bewegende Beraulaffung. der auf den Klempnermeister Häckel zu Leipzig ge fall«« Wahl zum RathSmitgliede auf Zeit, die Bestätigung zu versag«, vom Standpuncte der Regierung aus gegenwärtig nicht vorlieae. »Indem daher der KreiSdireetion anheimgestellt wird, nunmehr mit der Bestätigung Häckel- zu verfahren, wolle dieselbe gleichzeitig weg« Bescheidung der Stadtverordneten, der« gegen die Ver ordnung der KreiSdireetion vom 10. August d. I. eingewendeter RecurS sich erlediget, da» Behufige verfügen." re. re. Die iu dieser Angelegenheit vom Collegium au da- Königliche Ministerium de- Iunern gerichtete ReeurSschrift wird auf Herrn >vr. HeyuerS Anirag, welcher geg« drei Stimm« Annahme saud, hiermit veröffentlicht. Sie lautet: »Der hiesige Bürger und Stadtverordnete, Klempnermeister Herr Wilhelm Häckel. war iu der Plenarsitzung unsere» Collegium- Wahl die Bestätigung zu ertheile», vielmehr au» denselben a»< dem» sie bereit- einer im Jahre 1861 aas Herr» Des Raths Bau-Deputation. lenkten Wahl ihre Genehmigung versagte, diese Bestätigung von Neuem abgelehnt. Gehen wir auf die frühere, vom 8. März 1861 datirte und unter dem 30. Mai desselben Jahres durch das Königs. Ministerium de» Innern bestätigte Entscheidung der Königlichen KreiSdireetion zurück, so finden wir, daß dieselbe damals nach »Allem, was ihr über die politische Richtung Herrn Häckel- und »sein zeitherigeS Verhalte» in öffentlichen Angelegenheit« bekannt geword«, zu dem Erwählten nicht das zu Uebertragung ein,- »solch« öffentlich« Amtes unbedingt nothwevdige Vertrau« hatte, »daß er bei Verwaltung jene- Amtes ein treue- Festhalt« an der bestehend« Staat-Verfassung und nöthigenfalls kräftige- Auf treten gegen verfaffungsfeindliche Bestrebung« unter alle« Zeit- verhältnissen fich zur Pflicht machen werde." »Wmn wir uns angesichts dieser, im Jahre 1861 von den vorgesetzt« Regierungsbehörden geg« die Bestätigung unserer Wahl zur Geltung gebracht«, wesentlich dem Gebiete politischer Rücksicht« entnommenen Gründe dennoch ermuthigt fand«, Herrn ckel abermals in das hiesige RathScollegium zu berufen, so stützte - dieser Entschluß nicht allem auf die uugeschwächte Ueberzeuguug, daß der Gewählte den a» ein Rathsmitglied unserer Stadt in Hin sicht auf Einsicht in di« Verhältnisse und Grundsätze zu stellenden Anforderung« allenthalb« entspreche, sondern ganz besonder- auch auf da- hoffaungSvolle, durch mehrfache Bestätigung früher abge- lehuter Wahlen bestärkte Vertrauen, daß die Königliche StaatS- reaieruug, gerade im Hinblick auf die Natur der früher gegen die Häckelsche Wahl geltend gemachten Motive, im Jahre 1865 einer ander« Anschauung Platz gönnen werde, als fie vier Jahre vorher für geboten erachtete. »Diese- Vertrauen aber, da- in dm mehrfach kuudgegebenen und nur mit Freude zu begrüßenden Anschauungen de- König lich« Ministerium» über die Selbstverwaltung der Gemeinden eine feste Stütze erblickt, ist durch die Verordnung der hiesig« Kreis- direction vom 10. August d. I. nicht erschüttert worden. Es be stimmte uns vielmehr »u dem. in unserer Sitzung vom 30. August d. I. ei »stimmig gefaßte» Beschlüsse, da« Königliche Ministerium de- Inner» mittel- gegenwärtigen Recurses um hochgeneigt« Aufhebung der angezogenen Verordnung der l« Königlich« KreiSdireetion und um Bestätigung der . .... .lsch« Wahl ehrerblttigst zu ersuch«.
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