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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186511249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18651124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18651124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-11
- Tag1865-11-24
- Monat1865-11
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1865
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NMM Md Gtblatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. BeMsgerichtS ond des Raths dn StM Leipzig. M S28. Kreitag den 24. November. Bekanntmachung. 1865. Da- 23. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 117. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vereins zu Rath und Thal zu Dresden, vom 2«. Septbr. 1865. - 118. Decret wegen Bestätigung der Statuten des KrankenunterfiützungS - und BegräbnißauSsteuer-Vereins zu Olbernhau, vom 2. October 1865 ; Decret wegen Bestätigung der Statuten für die Braugenoffenschaft in Geilhain, vom 14. October 1865; Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcaffe zu Lichtenberg, vom 17. October 1865 ; Decret wegen Bestätigung der Brauordnung für dir Braugenoffenschaft zu Schöneck, vom 20. October 1865 ;" Bekanntmachung, die Richtungslinie der'BorSdorf-Döbeln-Meißner Eisenbahn betr., vom 28. Octbr. 1865; Verordnung, die Bekanntmachung des Staatsvertrags vom 7. Februar 1865 wegen der Paß - und Fremdenpolizei betreffend, vom 1. November 1865 ; 124. Verordnung, einige Abänderungen der für die Verwaltung der direkten Steuern und der Stempelsteuer be stehenden Eintheilung des Königreich- Sachsen betreffend, vom 9. November 1865 ; ist bei uns eingegangen und wird bis zum Lv. Deeember d. I. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich aus hängen. — Leipzig, am 22. November 1865. Der Batb d 119. 120. 121. 122. 123. Der Bath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Verordnungen vom 3. Juli 1855 und 18. Mai 1857 bringen wir hierdurch in Erinnerung, daß die Ausgabe und Annahme von ausländischen Caffenanweisungen unter zehn Thal er überhaupt verboten ist. Bon ausländischen Caffenanweisungen über zehn Thaler sind nur die von fremden Staaten so wie die von der Privat bank zu Gotha und den Banken zu Weimar und Gera anSgegebenen Scheine zugelaffen. Zuwiderhandlungen find mit Geldstrafe bis zu Fünfzig Thaler« bedroht. Leipzig, den 22. Novewber 1865. Der STath der Stadt Leipzig. i. vr. Lands vr. E. Stephani. Zandgraff. Jur Cholera. Ein renommirter Pariser Arzt, der vr. A. de Grand-Boulogne, gibt eine Anleitung zur Erkennung der ersten Symptome der Cholera und zu ihrer Heilung. Nachdem vorerst französische TageS- und Wochenschriften, dann auch mehrere deutsche Blätter dieselbe veröffentlicht haben und wir trotz des heranvahenden Wintks nicht sicher find, von der Epidemie verschont zu bleiben, so dürfte die nachstehende Mittheilung jener Instruction um so mehr am Platze sein, als dadurch Jeder in den Stand gesetzt wird, sich selber Hülfe zu schaffen, vorzüglich aber von Anfang an und für den Fall die geeignete» Mittel anzuwenden, wenn, wie die« nament lich auf dem Lande häufig genug Vorkommen mag, nicht sofort ärztliche Hülfe zur Verfügung steht. vr. A. de Grand-Boulogne schreibt über die Symptome, welche der Cholera vorhergehen, und die Mittel, sie zu erkennen und ihren Fortschritt zu hemmen, in wortgetreuer Übersetzung Folgendes. Zeuge von vierzehn Cholera-Epidemien», mache ich mir zur Aufgabe, in kurzen Worten Alles zu sagen, wa- über vie ersten Anzeichen dieser Krankheit zu wissen von Wichtigkett ist. Man kennt nichts über die Ursache und die innerste Natur der Cholera. Eben so wenig hat man ihre Behandlung-weise ergründet für die Fälle, wo man, unter Vernachlässigung der ersten Anzeichen, dem Nebel Zeit läßt, mit dem charakteristischen Ensemble seiner schrecken- erregenden Symptome sich zu verbreiten. Aber wenn es über die menschliche Wissenschaft hinausgeht, einen Kranken zu retten, dessen Extremitäten kalt und blau, dessen Haut klebrig, dessen Stimme am Erlöschen und dessen Pul- unfühlbar ist, so ist anderseits die Heilung eine- Cholerakranken sehr leicht, wenn man zeitig geuug bei ihm erscheint. Da- Leben hängt hierbei also von der recht zeitigen Anwendung der geeigneten HülfSmittel ab. In der erste» Stunde »st die Heilung eine gesicherte, in der vierte» der Tod fast gewiß. Die Aerzte der Hospitale und der HülfSstatione» sehn» die Kranken meistens in der vierten Stunde ; daran- erklärt sich die schreckbare Ziffer der Sterblichkeit. Der größte Dienst, der einer von der Cholera bedrohten Bevölkerung geleistet werden kan», besteht nicht so sehr dann, die Hülfe zu vervielfältigen, als Jedwedem die Mittel an vie Hand z« geben, sein eigener Arzt zu sein. Gerade darin besteht der Zweck dieser kurzen Instruction. Die plötzlichen Fälle find sehr selten. Neunzehn Mal von zwanzig beginnt die Krankheit Mit einer Diarrhöe. Ist diese die Cholera, oder ist sie es nicht? — Die zu beobachtende Be handlung beruht ganz auf dieser Unterscheidung. Zur Zeit der Epidemie ist eS nöthig, aufmerksam da- geringste Abführen zu beobachten. Sind die Excremente gelb, grünlich oder braun, sind sie mehr oder weniger gebunden und covsistent, so ist die Diarrhöe eine schleimige oder gallige und mit keiner Ge fahr verbunden. Reiswasser mit Gummi, einige Tropfen Lau- danum in einem halben Glase Zuckerwasser reichen zu ihrer Stillung hi«. Wenn die Entleerung in einer wässerigen Materie besteht, ähnlich sehr dünnem Kaffee mit Milch, oder ReiSwaffer mit ge ronnenen Theilen oder ohne diese, wenn sie dem Spülwasser oder Thee gleicht, der durch einige Tropfen Milch getrübt ist: — wie sonst auch der allgemeine Zustand de- Betroffenen sein mag, ob er weder Schmerz noch Schwäche verspürt, er befindet sich unter dem Einflüsse der Epidemie, er hat die Cholera. Wa- ist unter diesen Umständen zu thun? Die weitere Ausbildung der Krankheit muß verhindert werden, und nicht- ist leichter wie vaS. Man bereitet recht schnell eine reichliche Menge vonPfeffer- münzthee und trinkt davon jede Viertelstunde eine halbe Taffe recht heiß und nach Belieben gezuckert, mit Zufügung von zwei Eßlöffeln Rum oder alten Cognac und zwanzig Tropfen Zimmt- tinctur. Man geht mit raschen Schritten im Zimmer herum und sucht durch angestrengte Bewegung den Schweiß hervorzurufen. Fühlt man sich jedoch schwach und matt, so legt man sich ins Bett ; mau nimmt ein Klystier von einem halben Glase fuschen Wasser« und einem Theelöffel Schwefeläther und bleibt warm zu- aedeckt liegen. wie beim Schwitzen. Man setzt das Trinke« de- alkoholifirten und aromatifirten Thee'S so lange fort, bi- die Stuhlgänge aufgehört haben. In der grche» Mehrzahl der Fälle wird dieser Erfolg m weniger denn drei Stunden vollständig erreicht sein. Wenn da- genannte Getränk einen Anfang von Trunkenheit hervorbringea sollte, so
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