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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186512198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18651219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18651219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-12
- Tag1865-12-19
- Monat1865-12
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1865
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Anzeiger. Amtsblatt des SSnigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Sechzig. M 353. Dienstag den 19. December. 1865» Bekanntmachung, die Anmeldung zur theologischen Candidatenprüfung betr. Diejenigen Stndirenden der Theologie, welche gesonnen find sich vor Eintritt der Osterferien 1866 dem Lxameu pro eauckickL- tru-» zu unterziehen, werde» hiermit unter Verweisung auf §. 9 des PrüfungSregulativS veranlaßt, ihre Anmeldungsgesuche nebst den erforderlichen Unterlagen bis zam 18. Januar 1866 in der Canzlei der König!. Kreisdirection allhier (Postgebäude) abzugeben, oder soviel dies auswärts sich Aufhaltende betrifft, unter der Adresse der Könial. Prüfung-. Commission für Theologen portofrei Anher einzusenden. — Leipzig, den 15. December 1865. Königliche PrüfungS-Sommisfion für Theologe«. v. BurgSdorff. Aufforderung. Um die durch das Gesetz vom 24. December 1845 und Ergänzungs-Gesetz vom 23. April 1850 ««geordnete Aufstellung der Gewerbe- und Perfonal-Steuer-Kataster auf daS Jahr 1866 bewirken zu können, bedürfen wir zur Vervoll ständigung der bereits eingegangenen Hausliften genauer Verzeichnisse über das Einkommen der angestellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, überhaupt aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. ES werden daher die fämmtlichen hiesigen Königlichen, Universität-- und anderen Behörden veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) die Hausnummern der Wohnung der Angestellte», 2) die vollständigen Tauf- und Geschlecht-namen derselben, 3) deren festes Einkommen nach dem Betrage, welchen es am Schluffe dieses Jahre- erreichen wird, 4) die steigenden und fallenden Emolumente nach dem Betrage, wie solche in den AnstellungSdecreten oder sonst Seite» der Anstellungsbehörden berechnet find, in Ermangelung derartiger Angaben aber nach Höhe der Summe HeS letzten ÄahreS, 5) die darunter befindlichen Ortszulagen resp. der etwa bewilligte Dienstaufwand genau anzugeben, insbesondere auch 6) die Zeit de- Antritts der Neu-Angestellten d. I. bemerklich zu machen ist, an die Gtadt-Steuer-Einnahme spätestens bi» zum 3. Januar 186« abgeben zu lasten. Spätere Angaben können bei der bevorstehenden Katastration nicht berücksichtigt werden und haben daher die betreffenden Behörden die durch die verspätete Einreichung derselben in den Katastern herbeigeführten Unrichtigkeiten zu vertreten. Leipzig, den 11. December 1865. Der -Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. In Folge neuerer Vorkommnisse sehen wir uns veranlaßt, die Bestimmung in §. 132 der Armenordnung in Erinnerung zu bringen, wornach Jeder, der wissentlich von öffeatlichen Arnzen Kleidungsstücke«, Brod, Feuerungs material und andere Gegenstände, welche denselben von der Armeubehörde zur Unterstützung gegeben worden sind, kanft, oder darauf Geld leiht, nicht nur da» Gekaufte oder Verpfändete pnentaeltlich an die Armenanstalt zurückzugeben hat, sonder« noch überdies in eine Geldstrafe von 1 bis S Thaler oder verhältnistmästige Gefängntsistrafe verfällt. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß die aus der Armenanstalt herrühreuden Bekleidung-gegenstände und Bettbezüge an dem aufgedrückten Farbestempel kenntlich find. Leipzig am 16. December 1865. Der -Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Aet. Bekanntmachung. Die Marken für Hunde auf da- künftige Jahr find gegen Erlegung von 3 Thaler für die Marke, als dem jährlichen Betrage der Steuer, bis Ende dies. MtS. zu entnehmen, was wir hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung bringen, daß vom 2. Januar k. I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken einfangen wird. Leipzig, de» 15. December 1865. Der -Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Da eS ebenso in der Nothwendiakeit der Erhaltung eine- ordnungsmäßige» DieustbetriebeS wie im Interesse de- Publicum- liegt, daß bei der ungewöhnlich starken Ausgabe von Fahrpostsenduugeu in her Weihnachtszeit keine Störung in der regelmäßigen Benutzung der Eifenbahnzüge für die PosttranSport« stallfindet, so hat die Königliche Ober-Post-Direktion genehmigt, däß an den vser Tage» des 21., 22., 23. und 24. December d. I. die Schlußzeit zu de« Elseubahnzügen, einschließlich des Magdeburger Nachtzuges, eme Stunde früher als gewöhnlich erfolgt, wogegen die Schlußzeit für die Correspondenz allenthalben unverändert bleibt. Leipzig, den 18. December 1865. Königliches Ober-Post-Amt. Röntsch. Verbindungen der alten Stadt Leipzig Mit der nene« -West-Stadt. > Mit großer Freude hat wohl jeder Leipziger die Brrhaudlung der Herren Stadtverordneten über neu zu erömmde Verbindungen der in»«» Stadt mit de» Vorstädte» vom Peter-tbore bi» zu« Theaterplatze am 15. December d. I. i« Tageblatte gelesen. So s« eS denn auch einem Privatmann« erlaubt, seine unmaß »e Meinung darüber abzugebeu. tdem da- ehemals in Mauern eingeschloffene Leipzig durch gebliche Meinung darüber abzugebeu. Seitdem da- ehemals in Mauern eingeschloffene Leipzig ^ coloffal« Häuser- und Straßen-Anlagen in dm ehemaligen Bor- ,gewachsen ist, so ist eS eine Selbststnd rtio» der Straßen der inner« irgend- durch die Eine solche Ü ung. der städten so bedeutend daß di« Eommunicatio» der Straß« der inner« mit dns« äußern Stadt womöglich nirgends durch die alte Mauer uud Gräbeu unterbrochen wird. Eine solche Ünterbrechnng findet sich
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