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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.12.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-12-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186512131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18651213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18651213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-12
- Tag1865-12-13
- Monat1865-12
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.12.1865
- Autor
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April 1850 angeordnete Aufstellung der Gewerbe- und Personal-Gteuer-Kataster auf das Jahr 1866 bewirken zu können, bedürfen wir zur Bervoll- ' Verzeichnisse, in welchen 1) die Hausnummern der Wohnung der Angestellten, . 2) die vollständigen Tauf- und Geschlechtsnamen derselben, 3) deren festes Einkommen nach dem Betrage, welchen es am Schluffe dieses Jahres erreichen wird, 4) die steigenden und fallenden Emolumente nach dem Betrage, wie solche in den AnstellungSdecreten oder sonst Seiten der Anstellungsbehörden berechnet find, in Ermangelung derartiger Angaben aber nach Höhe der Summe des letzten Jahres, . 5) die darunter befindlichen Ortszulagen resp. der etwa bewilligte Dienstaufwand genau anzugeben, insbesondere auch 6) die Zeit de- Antritts der Neu-Angestellten d. I. bemerklich zu machen ist, an die Stadt-Steuer-Einnahme spätestens bis zum 3. Januar 1866 abgeben zu lassen. Spätere Angabe» können bei der bevorstehenden Katastration nicht berücksichtigt werden und haben daher die betreffenden Behörden die durch die verspätete Einreichung derselben in den Katastern herbeigeführten Unrichtigkeiten zu vertreten. Leipzig, den 11. December 1865. Der -Rath der Stadt Leipzig. Taube. Städtische Speiseaustalt. . Das Weihnacht-fest giebt regelmäßig einer großen Zahl unserer mit Glücksgütern gesegneten Mitbürger Veranlassung, auch der Armen und Bedürftigen zu gedenken und ihnen durch Unterstützung in irgendwelcher Form eine Freude zu bereiten. Das Unterzeichnete Eomite erlaubt sich, als zu diesem Zweck sehr passend die von ihm eingrführten Speisemarken in Erinnerung zu bringen, durch deren Abnahme und Verkeilung ei» doppelter Zweck erreicht wird, eineS- theilS dem Empfänger ein gute-, kräftiges Mittagessen, au- Ge müse und Fleisch bestehend, zu verschaffen, andererseits unsere Anstalt durch vermehrte Benutzung zu unterstützen: wir wieder holen bei dieser Gelegenheit, daß die Stadt-Speiseanstalt durch ihren Betrieb absolut Nicht- verdienen will, sondern lediglich den Zweck hat, durch Abgabe der Speise« zu den Selbstkosten der jenigen Elaffe von Bewohnern unserer Stadt ein gute-, kräftiges Mittagessen zu verabreichen, welche nicht in der Lage ist, dafür einen höheren Preis zu zahlen. Zm größere» Bequemlichkeit für da- Publicum sind die er wähnten Speisemarken K Stück 12 Pf. bis zum Feste, außer in der Lustalt selbst, auch bei den Herren Moritz Schäfer, Jnsel- stratze Nr. 11, I. W. Fiedler, Grimma'sche Straße Nr. 22, A. Weinoldt, Ritterstraß« Nr. 10, E. Grawert, Petersstraße Nr. 17, E. Wengler, Nauudörfchen Nr. 11, Robert Götze, Grimm. Straß« rm RathhauS, dem Unterzeichneten, Hainstraße Nr. 24 zu habe», und bitten wir um recht zahlreiche Abnahme. Leipzig im December 1865. Das Comitö der städtischen Speiseavstalt. In dessen Namen: Julius Ha.eckel. Geffenttiche Gerichtssitzung Leipzig, 12. Decbr. In der Nacht vom 14. zum 15. Oetbr. diese- Jahres entstand in der Nähe der Sternwartenstraße ein Excetz, in Folge dessen der dort statiouirte Nachtwächter eine der am meisten betheilrgten Personen herau-griff, um st« auf die Polizei wache zu briugr». Die übrige» Mttbetheiligten legten sich jedoch in- Mittel und drängten so heftig auf dev Nachtwächter ein, daß dieser sein Opfer losließ und diese- die Flucht ergriff. Um sich nun wenigsten- eine- Zeugnisse- wegen der andern unbekannten Ercedente» zu vergewissern, hielt der Nachtwächter den au- Gera _ . ^. . _ - _ _ - - - Ärretirten losgerissen und ihm so die boten habe. Herfurth wurde auf Grund Gelegenheit zur Flucht ge. »d seine- Gefft tändnisse- de- vr. Koch. nächsten Tage- dem königlichen Bezirksgericht zur Bestrafung über wiesen, von hier aber alsbald wieder entlassen. Zur Hauptverhandluug verwiesen, wiederholte derselbe heute vor dem dem königl. Gerichtshof prästdirenden Herrn Gerichtsrath Llbani nach anfänglichem Läuguen zwar sein beim Polizeiamt« abgelegtes Geständniß, behauptete aber hinterdrein, daß er wegen seines damaligen trunkenen Zustande- nicht wehr wisse, ob er den unbekannte» Gefangenen des Nachtwächter- oder auch diesen selbst thätlich angegriffen habe; dessen aber erinnere er sich noch be stimmt, daß seine Adstcht in jener Nacht nur dahin gegangen, zwischen den Streitenden Frieden zu stiften. Auch der als Zeuge vorgeladene Nachtwächter versicherte auf seinen Pflichteid hm, daß Herfurth den von ihm, dem Zeugen, ärretirten Ruhestörer mit Gewalt nicht befreit, vielmehr nur zur Sühne gesprochen und daß er denselben nur aus dem Gründe veranlaßt habe, ihm auf die Polizeiwache zu folgen, um sich, wie gedacht, seines Zeugnisse- wegen der übrigen Excedenten, die er nicht gekannt, zu vergewissern. Unter so bewandtrn Umständen ließ nunmehr der Herr Staat-, anwalt Löwe seine erhobene Anklage wieder fallen und stellte die Entscheidung hierüber lediglich dem Richtercollegium anheim. Da gegen suchte die von Herrn Advocat vr. Gerhard übernommene Verteidigung in wohldurchdachter längerer Rede gleichwohl noch darzuthuv, daß Seiten- seines Drfendenden höchstens eine entfernte Beihilfe zur Widersetzlichkeit anzunehmen und insoweit eine Be strafung zu erkennen sei. Allein der königliche Gerichtshof schloß sich auf Grund der heutigen Beweisaufnahme der Ansicht der Staatsanwaltschaft allenthalben an und sprach, da die Anklage ihren früher» Stütz« punet durch die neuerlichen Erhebungen verloren, Herfurthen wegen de- ihm Beigemeffene» vollständig klagfrei. Aeber pferdebandigung. Der gegenwärtig sich hier aushaltende Herr Stallmeister Kanne« au- Hannover producirte seine Kunst in der Pf-rde- Drrffur und Bändigung auch u. A. in Dresden, Chemnitz, Zwickau, Freiberg, Altenburg, so wie in dem großen landwirt schaftlichen Verein zu Lohmen, Pirna, Dohna, Dippoldiswalde, Frauevstein und Stolpe«, um den Pferdebefitzern, Züchtern und Liebhabern eine geheimnißvolle Methode zu lehren, um auf eine leichtfaßliche Art und Weise reizbare, böse und widerspenstige Pferde, welche kitzlich find, schlagen, hauen, steigen, sich auch nicht beschlagen lassen wollen u s. w., in Zeit von einer halben bi- höchsten- einer Stunde folgsam und gelassen zu machen. Der oben genannte Herr Stallmeister K. lieferte in genannten Orten
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