Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.12.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186512207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18651220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18651220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-12
- Tag1865-12-20
- Monat1865-12
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.12.1865
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. AmtSUM de- König!. veMSgerichtS nutz des Raths der Stadt Lcpzig. ^ S54. Mittwoch den 20. December. MS. « ! l'i I N V' 8» Bekanntmachung. da« an waldau richtenden WaffergeldeS gewLhrt wird. Den Math de, Gtadt Leipzig. Leipzig, de» 11. December 1865. vr. Roch. vr. Landgraff. Waffergeldtarif. I. Waffe, zu« gewöhattche« Hausbedarf. Für da- zum gewöhnlichen Hausbedarf erforderliche Wasser wird alljährlich n von jedem bewohnbaren Raume — Thlr. 18Ngr.-—Pfg. d. - jeder Küche (sowohl Roch- als Waschküche) — ,18- — . o. - jedem Badezimmer — - 18 - — - 6. - Pissoirs, je nach dem Wasserverbrauch l-4-_---_, v - Waschküchen, die für den gemeinsamen Gebrauch aller Bewohner eines Hauses bestimmt sind . 8—6 ------ - jedem Watercloset 1-15- — - entrichtet. 8. Wafferabflüffe (Ständer) zu gemeinsamen Gebrauche eines Hauses können im Hofe desselben mit verschließbaren Hähnen versehen aufgestellt werden. Der WafferzinS dafür wird mit einer Ermäßigung von 33»/» o/o nach dieser Abtheilung (I.) de- Tarifs so berechnet, als ob das Wasser für alle einzeln« Räume des betreffend« Hauses abgegeben würde, zu ». Räume von weniger als 25 Quadraten« Grundfläche werden als bewohnbare nicht angesehen, daher zur Bezahlung nicht ver anlagt. Daß ei« Raum nicht heizbar oder nicht benutzt ist, schließt denselben von der Veranlagung nicht aus. Werkstätten jeder Art werden, insofern sie eine Größe von 25 Quadraten« erreich« und in ihn« das Wasser nicht vorherrschend und als zum Gewerbebetrieb wesentlich nöthig erachtet wird, gleich den bewohnt« Räum« veranlagt, zu d Bloße in hm Fluren und EorridorS angehrachte Rochkamine werde» nicht zm Bezahlung veranlagl. Bekanntmachung. Da e- ebenso in der Nothwendigkeit der Erhaltung eine- ordnungsmäßigen Dienstbetriebe- wie im Interesse de- Publicum- liegt, daß bei der ungewöhnlich starke» Aufgabe von Fahrpostseudungen in der Weihnachtszeit keine Störung in der regelmäßigen Benutzung der Eisenbahnzüge für di« Postttan-porte stattfindet, so hat die Königliche Ober-Post-Direction genehmigt, daß an den vier Tage» - - ... — .. ^. - - - — — — - — - de- 21., 22., 28. und 24. December d. I. die Gchlußzeit zu d« Eisenbahnzügen, einschließlich des Magdeburger Nachtzuges, eine Stunde früher als gewöhnlich erfolgt, wogegen die Gchlußzeit für die Eorrespondenz allenthalben unverändert bleibt. 8. December 1865. Königliches Ober - Post A»t. Röntsch. Leipzig, d« 18. Bekanntmachung. Die Inhaber der abhanden gekommenen QuittungSbücher Nr. 38.138 und 52,605 werden hierdurch aufgefordert, sich damit u bewe binnen drei Monat« und längstens am 20. März 1866 bei unterzeichne oder die Bücher geg« Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls, d« Statut« der S'parcaffe gemäß, den Anzeigern die Beträge der Bücher werden ausgezahlt werden. — Leipzig, 18. December 1865. leier Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen, gemäß, den Anzeigern die Beträgt Die Gpareaffe zu Leipzig. Oeffentliche Sitzung -er Handelskammer. Leipzig, 15. December. Die Handelskammer zu Leipzig hielt heute eine öffentliche Sitzurm, welche hauptsächlich der Berathuug folgender vom königlich« Ministerium de- June« ergangener Verordnung vom 6. d. M. galt: »Nachdem die dem Abschluffe eines Handelsvertrages zwischen dem Zollvereine und dem Königreiche Italien bisher entgegm- fiehenden Hindernisse in der Hauptsache als beseitigt angesehen werden können, hat jetzt die köaigl. preuß Regierung ihre Bereit willigkeit in die Verhandlung« einzutret«, den übrigen Zoll- verein-re-ieruug« zu erkennen gegeben und dabei vorgeschlagen, ein« einfachen und kurz« Vertrag nach Art desjenigen avzu- schließ«, welcher im Laufe diese- Jahre- zwischen dem Zollvereine nnd Großbritannien abgeschlossen Word« ist. Der Vertrag würde also i« Wesentlichen »m die gegenseitige Zusicherung der Behand lung ans gleichem Fuße wie die meistbegünstigt« Nation« ent halt«. Die Erzeugnisse de- Zollverein- würden hiemach beim Eingänge »ach Italien keine ander« und höher« Abgab« zahl« als die Erzeugnisse Frankreichs, Englands, der Schweiz u. s. v. und jede einem Erzeugnisse irgend eine- ander« Staates später zuzugestehende Ermäßigung würde auch dem gleich »iffe de- Zollverein« zu Gute komm« ; umgekehrt würden die Dgemein« BereinStarife« und jede folgende, wen» auch ^ de« allgemein« uur durch Verhandlung mit «tue« einzeln« herbeigeführte Ermäßigung auf die italienischen Erzeugnisse Anwendung leiden. Die von den Handelskammern Sachsens in Bezug auf die HandelS- verhältniffe zu Italien bisher geäußerten Wünsche haben sich sämmtlich darauf beschränkt, die Nothwendigkeit einer solchen Gleich stellung uachzuweis«. Diese Gleichstellung würde durch d« vor geschlagen« Vertrag erreicht und da- Ministerium de- Innern ist auch der Ansicht, daß ein derartiger allgemeiner Vertrag im vorliegen den Falle au-reichend und zweckmäßig sei. Specirlle Anträge in Bezug auf besondere, d. h. über den jetzt geltenden italienisch-französischen Tarif hinauSgeheude Begünstigung einzelner Artikel im Verkehr mit Italien sind zur Zeit von keiner Seite gestellt Word«. Sollt« indessen dergleichen fpecielle Wünsche besonders wichtiger und dringen der Art existire», so würden sie jetzt noch in Bettacht gezogen werden köun« (ohne daß jedoch irgend eine Gewähr für der« Erfüllung zu geben wäre), wenn sie so bald als irgend thuulich zur Rennt- »iß de- Ministerium- gebracht werden. Es ist dabei nicht zu ver schweig«, daß eine große Neigung auf neue Speeialconeessionen eiuzugeheu darum von keiner Seite zu erwart« ist, weil jede solche Specialeoucesston von beiden Theile» auch all« anderen irf ver- Sverhältniff« stehenden Staat« sofort ebenfalls gewährt werden keitsverttag auf dem Fuße der Meistbegünstigung keinerlei Schwierigkeit haben kann. Die« rechtfertigt de« auch im : > '
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite