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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186901176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-01
- Tag1869-01-17
- Monat1869-01
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1869
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M. sollen Vormittag- von 8 Uhr an in Burgauer Revier und zwar hinter dem neuen Schützen hau- 43 eichene. 27 buchene, 65 rösterne, 4 eschene und 17 lindene Rntzklötzer, 140 Stück Schirr Hölzer, 1'/, Schock Stangen uud N/, Schock Hehebarrrne gegen übliche Anzahlung und unter den übrigen, im Termine an Ort und Stelle öffentlich ange schlagenen Bedingungen au die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 13. Januar 1869. DeS RathS Forst-Deputation. Holz-Auktion. Freitag den 22. d. M. sollen Vormittags von 8 Uhr an in Burgauer Revier und zwar im neuen Fluchgraben mehrere Hundert Lang- und Abraumhaufen gegen Anzahlung von 1 Thaler für jeden Haufen und unter den übrigen, im Termine durch öffentlichen Anschlag an Ort und Stell« bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: an der Luppenbrücke am Leutzsch-Wahrener Weg. — Leipzig, am 9. Januar 1869. DeS Raths Forst-Deputation. Erste Bürgerschule. Anmeldungen neuer Schüler und Schülerinnen für nächste Ostern erbitte ich mir in den Morgenstunden von 9 — ii Uhr, mit Ausnahme deS Sonntag-. — Für diejenigen Kinder, die noch keine Schule besucht haben, sind Geburt«- oder Taufscheine mit- zubringeu. Dir. vr. MöbiuS. Zweite Bürgerschule. Die Anmeldungen zur Aufnahme neuer Schüler und Schülerinnen für nächste Ostern ersuche ich die betreffenden Aeltern Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag den 18., 19., 21. und 22. Januar Nachmittags von 2—4 Uhr bewirken zu wollen und zugleich für die, welche eine Schule noch nicht besucht haben, Geburt-- und Impfscheine beizubringen. Dir. vr. Revter. Vierte Bürgerschule. Die Anmeldungen neuer Schüler und Schülerinnen für nächste Ostern erbitte ich mir Montag Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, den 18., 19., 20. und 21. Januar, Nachmittags 2—4 Uhr. Für diejenigen Kinder, welche noch keine Schule besucht haben, sind GebnrtS- und Impfschein beizubringen. Dir. vr. Fritzsche. Fünfte Bürgerschule. Die Anmeldung neuer Zöglinge für Ostern l. I. bitte ich Montag, Dienstag, Mittwoch «nd Donnerstag den 18., 19., 20. und 21. Januar in den Vormittagsstunden bewirken zu wollen. Für Schüler, welche noch keine Schule besucht haben, sind Tauf- und Impfschein mitzubrinaen. 14. Jauuar 1869. Dir. vr. Borneman«. Tele-raphenwese« Les Norddeutschen Lundes. — 8.13 bis 15 der neuen „Telegraphen-Ordnung." rr. Leipzig, 16. Januar. Der vorige- Jahr zu Wien abge schlossene Internationale Telegrapheu-Vertrag hat in der „Telegraphen-Orduung" noch folgende sehr erhebliche Aende- runge« herbeigeführt, deren Bedeutung Angesicht- de- ungeheuren Telcgrapheumtze- der BertragSstaateu wohl eine europäische ge nannt werde» darf. In K. IS, der von den „Beförderungs-Gebühren" handelt, begegnet uu- folgender neuer Satz, der also in der vorige» „Telegraphev-Ordnung", in welcher unser Paragraph als 8- 12 zu lesen steht, fehlt. Im Verkehr nnt dem VereinS-Au-lande gilt für da- ganze Berirag-gebiet ohne Unterschied der Entfernungen von der Grenze die Gebühr von 24 Neugroschen oder 3 Franken oder 1,50 Gulden holländisch, oder 1 Gulden 24 Kreuzer süddeutsch oder 1 Gulden 20 Kreuzer österreichische Währung. Hiervon wird hinfüro ein« Au-uahme statuiri: „Abweichend hiervon wird im Verkehr zwischen Baden, Bayern, Württemberg «ud Hoheuzoller» einer- uud Frankreich, der Schweiz und Italien andererseits nur die Verein Sgebühr vv' 8 Neugroschen --- 28 Kreuzer süddeutsch ----- 1 Frank erhoben wenn die Depeschen innerhalb de- Verein- nur die Lmien zweier oder mehrerer der obigen Länder berühren." , Zu dieser VereinS-Gebühr treten die nach dem internationalen Tarif zu berechnenden ausländischen Gebühren." „Hierbei gilt als Regel, daß die Gebühren nach dem wohl feilsten Wege zwischen dem Ursprung-- und dem Bestimmungs orte der Depesche zu berechnen sind, eS sei denn, daß dieser Weg unterbrochen oder bedeutend weiter ist, oder daß der Aufgeber in seiner Depesche einen andern Weg vorgeschrieben hat." „Eine solche Vorschrift ist dann nicht nur für die Berechnung der Gebühren, sondern auch für die Jnstradirung der Depesche maßgebend, insofern nicht dienstliche Rücksichten eS verhindern, in welchem Falle jegliche Beschwerde unzulässig ist." Auch in 8 14 (früher 8- 13), der die „Bestimmung der Wort za hl" angibt, sind Abänderungen vorgenommen worden Der Absatz 6 lautet jetzt: „Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viele Wörter gezählt, als sie Gruppen von fünf Ziffern enthalten, nebst einem Worte mehr für den etwaige» Ueberschuß. Dieselbe
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