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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186901145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-01
- Tag1869-01-14
- Monat1869-01
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1869
- Autor
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1. er N ll. /». 7; 5; it« !5,' /«; i5r dl. -hl der t) »er Z! eS SN b/s, V«, äir Lp aß- »ere »au »er» ind tig. ind d. eu iatt. pr. pr. >00, jahr /»»; von r in ach» ina" Sllle- oyd- ittag fsev, mme vor- und TllgMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und deß Ratbs der Stadt Leipzig. W 14. Donnerstag den 14. Januar. MS. BMnimchanz, dieAmtldmz MilaiWchliger >m EiniiU in dir Siammnlr» klr. Nach den Bestimmungen der Militair-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 sind für jeden Ort im Königreich Sachsen Verzeichnisse aller Militairpflichtigen (Stammrollen) zu führen und eS liegt für die Stadt Leipzig die Führung dieser Stammrollen der Unterzeichneten Behörde ob. In die Stammrollen sind einzutragen: 1) Militairpflicbtige, welche in Leipzig geboren sind; 2) Militair pflichtige, welche, ohne in Leipzig geboren zu sein, daselbst ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt haben; 3) Militairpflichtige, welche, ohne in Leipzig geboren zu sein und ohne ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt daselbst zu haben, als Studenten, Gymnasiasten oder Zöglinge anderer Lehranstalten, als Dienstboten, HauS- und WirthschaftS- beamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder als andere in ähnlichem Verhältniß stehende Personen, sich nur vorübergehend am hiesigen Orte aufhalten. Dergleichen Militairpflichtige haben sich im betreffenden GeftellungSjahre, soweit sie in Leipzig anwesend sind, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar bei der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde zum Behuf der Eintragung in dieselbe unter Borzeigung ihrer Geburtsscheine oder Taufzeugmsse persönlich anzumelden. Sind solche Militairpflichtige während der AnmeldungSftist überhaupt nicht in Leipzig anwesend oder nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung in der nämlichen Zeit zu gedachtem Zwecke durch deren Aeltern, Vormünder, Dienstherren, Principale, Lehr- herren oder Arbeitgeber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgefchriebenen Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 10 Thalern, im Falle deS Unvermögens mit entsprechender Gefängnißftrafe bestraft. Auch können Militairpflichtige, welche die Anme düng verabsäumen, nach Befinden unter Verlust der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und unter- Verlust deS auS etwaigen ReclamatiouSgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste, vorzugsweise zu demselben herangezogen werden. Wir fordern demgemäß unter Androhung der vorerwähntin Strafen und unter Hinweis auf die außerdem eintretenden Nach theile alle obenerwähnten Militairpflichtigen, soweit sie im Jahre 1849 geboren sind, beziehentlich im Falle der Abwesenheit, deren Aeltern, Vormünder, Dienstherren, Principale, Lehrherren oder Arbeitgeber hiermit auf: in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar gegenwärtigen IahreS auf hiesigem Rathhause, im Quartieramt, eine Treppe hoch, in den Stunden von Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 6 Uhr unter Vorzeigung der Geburtsscheine oder Taufzeugmsse die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken. Sollten Personen auS früheren Geburtsjahren, welche ihrer Militairpslicht noch nicht Genüge geleistet, sich hier aufhalten, so haben auch diese in der nämlichen Weise sich anzumelden. Gleichzeitig bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß diejenigen Militairpflichtigen, welche im Laufe deS IahreS, in dem sie zur Aufnahme in die Stammrolle sich anzumelden haben, ihren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen andern Musterungsbezirk verlegen, dies sowohl der betreffenden Behörde deS OrtS, welchen sie verlassen, alS der Behörde ihres neuen Wohn- oder Aufenthalts ortes behufS Berichtigung der Stammrolle ohne Verzug spätestens innerhalb drei Tagen bei Vermeidung der obenerwähnten Strafen und sonstigen Nachtheile anzuzeigen verbunden sind. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 11. Januar 1869. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Die unzureichenden Räume der Nicolai- und der Realschule und die vermehrte Schülerzahl machen eS nothwendig, daß für jede der beiden Schulen von Ostern a. e. an je 2, resp. 3 Klaffen, bis dahin, wo die Neubauten für beide Schulen vollendet sein werden, in andern Gebäuden untergebracht werden. Jedes dieser Klaffenzimmer muß einen Flächenraum von mindestens 100 Quadrat ellen und eine Höhe von mindestens 6 Ellen haben, muß heizbar und leicht zugänglich sein und gutes Tageslicht haben. Inhaber geeigneter Räumlichkeiten, welche gesonnen sind, dieselben zu dem angegebenen Zweck an unS zu vermiethen, werden hierdurch auf- gefordert, ihre Offerten unter Beschreibung der di-ponibeln Räume und unter Angabe ihrer Miethbedingungen spätestens bis zum 28. bei unS einzureichen. Leipzig, am 11. Januar 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Wilisch. Bekanntmachung. DaS betheiligte HandelSpublieum wird hierdurch benachrichtigt, daß eine Restitution von Mestunkosten für Propre- und Transitogüter, die während der gegenwärtigen NeujahrSmeffe im freien Verkehr hier eingegangen sind, nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längsten- den 28. Januar dieses IahreS bis Abends « Uhr allhier abgegeben sind. Später eingehende Reclamationen können von hier aus keine Berücksichtigung finden. Leipzig, den 2. Januar 1869. Königliches Haupt-Zoll-Amt. Meisel. Holz-Auktion. Mittwoch, den 2V. d. M., sollen Vormittag- von tt Uhr an im Kuhthurmer Revier und zwar an der sog Linie und dem Schleußiger Wege 63 eickene, 89 buchene, 3 Maßholder, 38 lüsterne, 28 erlene, 18 aspene und 7 lindene Rutzklotze, 2'/, Schock Hebebäume, 10 Schock Reifstabe, 38 Stück Retfstangen und 2^ Klafter eichene Ru-scheite gegen übliche Anzahlung und unter den übrigen, »m Termine durch öffentlichen Anschlag an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 9. Januar 1869. DeS RathS Forst-Deputation.
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