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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-01-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186901257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-01
- Tag1869-01-25
- Monat1869-01
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1869
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tlpngtr lm. erg. Hktrl Lom> Anzeiger M 25. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Montag den 25. Januar. 18KS. :ourö.) j 86 20: Amen icragio nge» ml hen ikactir« Westb. Nord- Pan- Rente -Eisen» -77 50; 70.25. 135'/,; ; 6« '» 1865r Mivdl. Mehl end der rrkt.) ruh?ger i unoer- Ballen veite- : ruhig 11^, tiau 13, 8, Fan », FÄr )erkautt. ck; I2r > — «i; kl 16 6; V. Psd. r. s Shir- amwolle N^/is. '3 Shir- uwwolle Fracht Pr. d. Nogaen G.; K G.; pr. S. ; pr. 10,000. T. ; pr. » Herbst G. -r 49-/4; -r SV,; Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienst betr. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund von Z. 148 in Verbindung mit tztz. 154 flg. der Militair-Ersatz-Instruction für Iden Norddeutschen Bund vom 26. März 1868, beziehentlich §. 12 der Ausführungsverordnung dazu Anspruch auf die Vergünstigung Sachen wollen, ihrer activen Dienstpflicht im stehende» Heere durch einjährigen Dienst genügen zu dürfen, werden hiermit wegen ihrer -Meldepflicht auf die unter T abgedruckten Vorschriften, insbesondere auf daS Präjudiz in §. 151 der Milüair-Ersatz-Jnstruclion, -ilfmerksam gemacht. Die PrüfungStermine der Unterzeichneten Königlichen PrüsungS-Commission finden — wie hiermit in Abänderung der Bekannt machung vom 9. dieses MonatS bestimmt wird — zwischen dem 1. und 10. März dieses IahreS statt, und werden die Betheiligten, soweit nöthig, dazu besondere Vorladung erhalten. Leipzig, den 22. Januar 1869. Königliche Prüfung-- Commission für einjährig Freiwillige im Regierungsbezirke Leipzig. von Lindeman, Major. von Schönberg, RegierungSrath. D Milttairerfatziuftruetiou. 8 149. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste ertheilen die Prüfung-- Commissionen (§. 15, 5), und zwar in Ijedem speciellen Falle diejenige PrüsungS-Commission, in deren Bezirk der die Berechtigung Nachsuchende nach tz. 20 gestellungs pflichtig ist. H. 151. 1. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre, und muß bei Verlust KS Anrecht- spätestens bis zum 1. Februar de- Kalenderjahre- »achgesucht werden, in welchem daS 20. Lebensjahr vollendet wird. §. 152. 1. Wer die Berechtigung zum einjährigen Dienste nachfucheu will, hat sich schriftlich bei der H. 149 bezeichnten Prüfung--Commission zu melden. — Der Meldung sind beizufügen: a) ein GeburtS-Zeugniß (Taufschein); d) ein Einwilligung-ältest deS Vater-, beziehungsweise Vormunde-; c) ein UnbescholtenheitSzeugniß, welche- für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Direktor, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehr-Anstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei-Obrigkeit auSzustellen ist. Ausführung- - Verordnung. 8 13 Diejenigen jungen Leute, mit Ausnahme der den altpreußlschen LandeStheilen angehörenden, welche die Berechtigung zum einjährigen Dienste auf Grund der Ausnahmebestimmungen in §. 12 nachsuchen wollen, haben ihren Antrag unter Beifügung der vorgeschriebenen Atteste und etwaiger Schulzeugnisse an die PrüfungS-Commisston ihres DomicilS zu richten. Bekanntmachung, die Landtagswahlen betreffend. und sächsische Staatsbürger sind. Die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter haben diese Fragebogen den Abmiethern, letztere aber ihren etwaigen Aftermiethern zuzustellen. Die Fragebogen sind genau nach der denselben vorgedruckten Anweisung au-zusüllen und bei einer unnachsichtlich einzuziehenden Geldstrafe von 3 — 5 Thlr. längsten- binnen 3 Tagen vom Tage der Zusendung an gerechnet von 8—12 Uhr und von 2—6 Uhr in dem DirectionS- zimmer de- PolizeiamtS Reichsstraße 53/54, Etage I. von den Hauseigentümern und deren Stellvertretern entweder persönlich oder durch Beauftragte, welche über die Hausbewohner genaue Auskunft zu ertheilen vermögen, abzuaeben. Jeder Wähler hat sich übrigen- nur in dem Fragebogen de- Hause-, welche- er bewohnt, einzutragen. Leipzig, den 23. Januar 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die am 1. Februar d. I. sich erledigende Armenarzt-Stelle haben wir Herr» 0» Karl Gustav Kvthe (Dorotheenstraße Nr. 2 wohnhaft) üb.rtragen und wird derselbe von da ab im V., VI. und VII. Armendistritt armenärztlich fungiren. Dagegen wird der bisherige Armenarzt der genannten Distritte, Herr »o. ,»««>. Herrriei, (Brühl Nr. 61) vom 1. Februar ab im I., II. und III. Armendistritt die armenärztlichen Functionen übernehmen. Leipzig, den 23. Januar 1869. DaS Armen-Directorium. Universität. v. Leipzig, 23. Januar. Montag, den 25. d., promovirt der chirurgische Assistent beim hiesigen St. Jacob-Hospitale, Herr ton E< Auto» Eckstein, ein Sohn de- Rector- unserer Thomana, als Doctor der Medicin. Er wird zu dem Ende seine Disser tation ..Einige- über die Anaesthetica, besonder- über a< Chloroform" öffentlich (im Saale der Fantttäi über dem Convitt) vertheidigen gegen vier junge Mediciner, die Herren C. L. Klotz, H. Elb, H. Lange und B. Crede. Doctoraud verwaltete im KriegSjahre 1866 ein auf dem Rittergute deS Herrn Dietze zu Pomßen eingerichtete- Privatlazareth während eine- ganzen Vierteljahre-, spater ein halbe- Jahr lang die Famulatur der hießegen gynaekologischen Poliklinik und fast
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