Suche löschen...
Sächsische Volkszeitung : 29.04.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192304296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19230429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19230429
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1923
- Monat1923-04
- Tag1923-04-29
- Monat1923-04
- Jahr1923
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 29.04.1923
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
»ceiec dec Prakuphen Jugendjürsorgecirbeit ftcer Schattierung Sitz und Stimme hatten, beigeordnet wurde, ein Ausschuß, dessen rühriger und ernster Arbeit gar viele Verbesserungen des Gesetzes im Vergleich zn dem ursprünglichen Entwurse zn danken sind: denn nicht von Ansang an trug das Gesetz den Bedürfnissen der sreien Liebestütigkeit, vor allem der konsessionellen Wohlsahrts- pflege, Ncchnnng, sondern der Geist der Sozialisierung und Entchristlichnng halte in dem Entwurse breiten Boden gewonnen. Tank sei den Männern und Frauen, die auf Grund ehrlicher Uebcrzeugung und reicher Erfahrung hier dem deutschen Volte das gerettet haben, was nach unser Auffassung für Jugend« Wohlfahrt und vaterländischen Wiederaufbau bas Notwendigste ist: Die Möglichkeit freien Auswirkens der christlichen Liebe. Das Gesetz stellt an die Spitze seiner Bestimmungen erstmalig den Anspruch jedes deutschen Kindes auf Er ziehung. Wenn bisher in den Reichsgesetzen im wesentlichcn nur die Pflicht der Ellern sestgelegt war, die Kinder zu erziehen, so steht jetzt jedem Kinde überdies das Recht gegen den Staat auf Erziehung zn, d. h. das Recht auf öffentliche In ge ndhilfe, wenn dec Erziehungsanspruch des Kindes durch die Familie nicht erfüllt wird. Ter Staat hat zur Erfüllung dieser Ausgabe Jugendämter zu errichten, deren Bereiche sich in Sachsen voraussichtlich nntl de» Pslegebezirken decken werden; Über dieser: Jugendämter» steht das Landesjugendamt urU» an oberster Stelle das Reichs- jugcndamt, welches die Aufgabe hat, die Bestrebungeil aus dem Gebiele dec Jngendhilje zu uiuecstutzen, die Ersahrungen aus dem Gebiete der Jugendwohlsahrt zu sammeln, und für ihre Ver wertung zu sorgen. Sehr wichtig ist, daß das Gesetz aus drücklich in zwingender Vorschrift bestimmt, daß als stimmberechtigte Mitglieder des Jugend am te s »eben den leitenden Beamten in der Jugendwohl« fahrt erfahrene und. bewährte Männer und Frauen aller Bcvöllerungslreise, insbesondere aus den im Bezirke des Jugendamts wirkenden freien Ber einigungen für Jugendwohlfahrt und Jugend bewegung aus deren Vorschlag zu berufen sind: Diese Bereinigungen haben Anspruch aus zwei J-ünstcl der Zahl der nichtbeamteten Mitglie der. Man bedenke, welch sicherer Anker für die freie Ltebes- tätigkeit hier v.e>chm:edet ist. Boi: den Verbänden wird es nun abhänge», ob sie durch rege Arbeit sich würdig machen, im Jugendamt einen maßgebende» Einfluß zu gewinnen. Ein Wettbewerb aller freier Vereinigungen der Jugendwohlsahrt und Jugendbewegung ist hier erösjnet; KcNh. Fürioraeverein, Binzenz- verein, Elsiabethvcrein, Frauenbund, nicht »linder aber auch Quickbor», Neudeutjcyland ujw. sind aus den Plan grru.en. Und wie die Gegner unserer Weltanschauung diesen Wettbewerb ernst nehmen wollen, beweist am besten das Referat des Lehrers Schult auf dem ersten sozialdemokratischen Knlturtage in Dres den 1921, der die jozialdemolratische Jugend ausjorderte, sich bei den zu gründenden Jugendämtern zu beteiligen, wo es sich tuen lasse, „damit die Arbeit dec christlichen Verbände zurück- gedrängt werde." Ein Heer geschulter Kräsie für di« Jugend- wohlsahrtsarbeit müssen wir daher ins Feld stellen. Beruks- arbeiter und Berufsarbeiterinnen müssen sich in den Wohl- sahrtsschulen ansbilden lassen, um in beamtete Stellen ein- rücken zu können. Frerwillige Gärtner im Weinberge des Herrn müssen durch unablässige und getrost auch in der Oefjentlcchleit sich zeigende Arbeit am Jugendwohl sich den Ehrentitel der Erfahrung und Bewährung unter ihrer: Volksgenossen erwerben. Dann könne,: wir, wenn im Frühjahr 1921 die Jugendämter gebildet werden, auch Anspruch aus entsprechende Mitgliesschäjt erheben. In besonderen Abschnitten behandelt sodann das Gesetz den Schutz der Pslegelinder, die Stellung des Jugendamts im Vor- mundschastswesen, die Anstalts- und Vereinsvormundschast, die Schutzaufsicht und Fürsorgeerziehung. In allen diesen Bestim mungen ist es der eifrigen Mitarbeit des Sachverständigen« Ausschusses gelungen, auch die sittliche Erziehung der Jugend im Sinne unserer Weltanschauung zu schützen. Allenthalben ist be- stimmt, daß auf das religiöse Bekenntnis der Jugend Rücksicht zu nehmen ist. Für Anstalten ist in weiten, Maße die Möglichkeit dec Anstaltsvormundschaft geschaffen, sodaß auch die Kinder lath. Anstalten die Gewähr einer Vormundschaft ihres Bekenntnisses haben. Hier gebührt der Arbeit des Ausschusses besonderer Tank, der alle diese Bestimmungen in den Entwurf, erst nachträglich hineinbrachte nach der Weisung des Herrn: „Lasset die Kleinen zu mir kommen nnd wehret es ihnen nicht." Aufgabe der katholischen Vereine wird es nun fein, ein Heer von Katholiken aujzubielen, Männer und Frauen, verheiratet oder ledig, die sich bereit finde», Vormundschaften zu übernehmen. Die Earitas- ausschüsse der Pjarrbezirle werden gern Listen lolcher Katholiken anlegen, um sie dem Jugendamt als Vormünder vorzuschlagen. Katholiken meldet euchl Zum Schlüsse sei noch eines als besonders wichtig her« vorgchoben. Das Ziehiindermesen ist im Gesetze dahin geregelt, daß zur Aufnahme ernes P,legelindes die vorherige Erlaubnis des Jugendamtes erforderlich Hk, welches auch die Aussicht über die Pflegekinder führt. Es ist seit Jahrzehnten in unserer Diaspora zu beklagen gewesen, wie wenig Katholiken Ziehlinder anfnahmen und daoei daraus hielten, katholische Ziehkinder zu erhalten. Wenn schon die konjesjionelle Msichung des Landes die Gefahr des Verlustes mancher Glaubensgenossen mit sich bringen »ruß, so müsien wir ganz bejvnders vertage», wenn durch Nichtbeachtung der Bedeutung des Ziehkinderwe>ens die konfessionelle Durchmischung noch gefördert wird. Amt) hierin liegt eine überaus wichtige Organsiationsausgabe der Caritas« ansschüsse. Wer Willens ist, ein Ziehkind aufzunehmen, mr.de sich beim Caritasausjchuß seines Pfarramts. Rur wenn die Organisation schon jetzt einsetzl, wird ihre Durchführung Er,»cg haben. Die nächste Versammlung des DiözesanoerbandeS wird auch die>en: Zwecke dienen und hoffentlich schon manche frucht bringende Eriahrung der Allgemeinheit vermitteln. Nähere Auslüuste über ine Belange der Jugendwohlsahrt erteilt das Caritas,ecretariat Dresden, Weintraubeustr. 13. Auch sei auf den vorzüglichen Kommentar des Reichsjngendwohlsahrt« gcsetzes von Lanogernhtspräsident Dr. Engelmann hingewie,en, der rnr Berlage des deutschen Caritasverbanoes in Frewurg, alS erster seiner Art, erschienen ist. K. H. ZUM Aampfe gegen die Vegrävnisnol Von Rechtsanwalt Dr. Hille, Dresden Tie Art, wie ein Volk seine Toren bestattet, ist ein Grad messer seiner Kultur. Darum darf kein Volk seine Anschauun gen über die Lotenbestatlung durch wirt>chaftUche Fragen be- einträcht.gen lagen: auch wenn die wirt>chaftliche Notlage aus die äutzcre Gestaltung des Bestattungswesens einen E,»stutz ge. Winnen will, mutz eu: in der Kultur hochstehendes Volk Wege finden, die ihm die Bestattung feiner Toten in einer feinen ethi schen Anschauungen entsprechenden Form ermöglichen. Tie bittere Not des deutschen Voltes, so lesen wir jetzt gar oft, wacht sich besonders fühlbar in der Erhöhung der Begrab, niskosten. Und in der Tat: während 1918 in Dresden zum Ver spiel ein mittleres Begräbnis s2. Klaffe) etwa m>0 Mark Auf wand erforderte, betragen heule die Kosten eines Begräbnisses 2. Klasse :n Dresden etwa LUV 009 Mark. Mit banger Sorge sieht daher gar mancher unserer Volksgenossen der Zukunft ent gegen: denn bei solchem Aufwand mutz der Tod des Familien» Hauptes viele Familien in die Gefahr bitterster Not bringen, auch wenn das Sterbegeld der staatlichen Kasse auf 80 000 Mark erhöht fein sollte. Tiefe Tatsache ruft nun die Anhänger der Feuerbestattung, vor allen: die Frcidcnkervcreine der sozialistischen Parteien, auf den Plan, die eine großzügige Propaganda eröffnen und gegen Zahluim. niedriger Eintrittsgelder und niedriger MonatSbeitrage ihren Mitgliedern schon nach einjähriger Mitgliedschaft im Falle ihres Todes kostenlose Einäscherung versprechen, zum Teil daran allerdings auch von vornherein -an« offen die Bedmguim des Kirchenaustrittes knüpfen. Die Aichreisungen sind von seiten beruflicher Bersicherungömathematiker nachgeprüft worden und haben sich als eitlen Koder erwiesen. Nicht entfernt würden diese Beiträge auSreichen, den Mitgliedern unter Berücksichtigui^ auch nur normaler Sterblichkeitszisfern kostenfreie Einäscherung zu gewähren. Aus dem Gesichtspunkte wirtschaftlicher Sicherui^ darf also niemand glauben, dem Rufe jener Kreise folgen zn sollen. — „Der Kampf um Erdbestattung oder Feuerbestattung ist seinem Wesen nach ein Kulturkampf," sagt ein Anhänger der Leuerbcstattung in einem in der „Gartenkunst" veröffentlichten -Vorträge, und wir müssen ihm darin beipflichten. Für nnS Ka tholiken ist die Frage zugunsten der Erdbestattung bereits ent schieden. Selbst unsere Grgnrc geben zu, daß kein allgemein- gültiger sanitärer und kein ökonomischer Grund für die Feuer bestattung der ErdbcslattuiH gegenüber geltend gemacht werden kann; sie vertreten den Gedanken der Feuerbestattung aber meist in der Hoffnung, auf diesem Wege dein Volke den Glauben an ein Jenseits zu nehmen. Wir Katholiken treten dieser Propa ganda mit unserem festen Glauben an die Auferstehung von den Tote:: entgegen; wir Katholiken senken unsere Toten auch in Zukunft in daö Grab, wie unser HeUand in das Grab gelegt wurde. Hand in Hand mit diesem Drängen freidenkerischer Kreise geht daS Bestreben zahlreicher Politiker, die Kommunalisierung des BestattungSwesenS durchzuführe». Vor allem ist dabei die diesen Kreisen eigene Anschauung bestimmend, in allem die Hille des Staates anzurusen. Steh: doch dergleichen schon mit voller Deutlichkeit im Erfurter Programm. Wie nur hören, ist in fäch. fischen Regierungskreisen die Frage der kommunalen Toteio- bestattung kürzlich eingehend erörtert worden (vergl. Zeitschrift „Friedhof und Denkrnal", Robert B. Witte, Dresden, 1923, S. 48) und :st man dabei unter anderem zn folgenden Richtlinien gelangt: „DaS Bestattungkwesen ist Sache der politischen Ge meinden und wird durch die Gemeindebehörde besorgt. D:e Gemeinden haben dafür zu sorgen, daß jeder Verstorbene würdig bestattet wird. Die Bestattung erfolgt auf Kosten der politischen Gemeinde. Zur finanziellen Durchführung der kostenlosen Toten bestattung ist bei der Reichs- und Landesregierung dahin zu au/, a/§ (H//aE/^aac/ ck/- /)/o26§6 Li/r >ja§Lc/ka/// aa§ aa se^ ,a c//e§ea -4a/5ä/26a Fe-o/e/r u-e,c/ea. Lia ua>c/ c//e L/s-e^rellFllllF Few/allc-ll, r/aF aaeaft/a/r p/e/ Fe/,o//?a we^c/ea Ha/r/r. A/r /ec/e/- a^e/- aac/r e/an/rsa, c/a/ all/- e/'/re F/ll/rs/f, e/ll ^ll§a//rmellwi>^e/r a//e^ /Qa//e Lll/rr st'oH/e ües Oa/ne/r all/ c/ear aa<?ac///c/i^a (-e-ie/e />ll/a §all/lle äs/ae/', §/c/r a/5 ms/c/ea. wirken, den Gemeinden daö Recht einzurünmen, eine Bestat tungssteuer (Zuschläge zur Reichseinkoinmensteuer) einzusühren." Hierzu mutz zunächst bemerkt werden, datz diese Richtlinien ii: finanzieller Hinsicht mit der Reichsgejctzgabung in unmittel baren: Widerspruche stehen, da der in dieser ausgesprochene ele mentare Grundsatz überschen ist, datz den Gemeinden die Er hebung von Steuern verboten wird, welche den Reichs steuern gleichartig sind. Von diesem Grundsatz kann und wird das Reich nicht abgehe», weil sonst seine steuerliche Finanzhoheit untergraben und der ganzen Reichsfmanzresorm das Rückgrat genommen würde. In Hinsicht des kommunalen Haushaltsplanes sei sodann darauf hingewiesen, datz unsere über- schuldeien politischen Gemeinden unmöglich noch neue Lasten übernehmen können. Schließlich sei erwähnt, datz überall da, wo die Idee der KommunalisievuiH des BestattungSwesenS bisher verwirklicht wurde, ein voller Mißerfolg zu verzeichnen war. Nicht auf dem Wege zwangsweiser Regelung durch Majori- sierung politisch oder kulturell Andersdenkender kann man dem Problem beikommen: Man muh vorerst die Hauptursache der Skotlage erkennen und dann, unter Auswertung des :n unserer Verfassung nnd, so Gott will, auch im Geiste unseres Volkes verankerten Gemeinsinnes die Ursachen bekämpfen. Wenn oben gesagt wurde, datz von 1918 bis 1923 die Beerdigungskosten 2. Klasse von etwa 900 aus etwa 300 000 Mark stiegen, so sei hier ergänzend erwähnt, daß die Kosten eines Sarges 2. Klasse iu Dresden 1918 etwa 480 Ätark, 1923 dagegen 260 000 Mark be tragen. Während also 1918 die Sargkosten die Hälfte der Be erdigungskosten ausmachten, belausei: sie sich heute ans dreizehn Fünfzehntel. Die tzauptursache l:egt also in der Verteuerung der Sarg- kosten, und diese wiederum in der ungeheuren Steigerung der Holzpreise. ES wurde nun im Zusammenhang mit der Behand lung der Papierpreise schon wiederholt darauf hingewiesen, datz die Verteuerung des Holzes im Geldbedarse unserer Staaten und Gemeinden ihre Ursache hat: denn 48,8 Prozent aller deut schen Forsten gehören dem Staat und den Gemeinden. Wenn man daher an den Staat eine gerechte und erfüllbare wirtschaft liche Forderung im Rahmen des Bestattungswesens stellen will, io kann sie einzig und allein darin gipfeln, der Staat solle aus seinen Forsten unentgeltich das Sargholz für die sterbende,: Volksgenossen bereitstellen. Dies nicht aus dem Gesichtspunkte einer öffentlichen Armenunterstützung: der Staat würde dann: den Toten ehren, und zwar jeden toten Volksgenossen, arm und reich, in gleicher Weise. ES geht nicht cm, datz der Tod einer Volksgenossen durch einseitige Belastung der Hinterbliebenen aus dem Umweg über die Sargbeschassuug de», Staate ein« Ein nahmequelle« eröffnet. — Tritt diese wirtschaftliche Hilfe rin, dann bleibt der Rest der Teneru:>g unseres Beerdigungswesens ertragbar und kann, bei wahrer Pflege des Gemeinsinnes, un schwer überwunden werde». Die Toten begraben, ist eines der Werke der Barmherzig keit, daS in der katholischen Kirche seit ihrem Bestehen als eine Ehrenpflicht der Glaubensbrüder gepflegt worden ist. Sollte unsere Zeit, die vielgepriesene Zeit des Gemeinsinns, uns Ka tholiken darin unfähiger finden? Wir meinen, daß wir Katho liken es als eine unserer Hauptaufgaben betrachten müssen, auch darin helfend unseren Brüdern beizustehen. Als ein er freuliches Zeichen solchen Gemeinsinnes ist es daher zu begrü ßen, daß wie in: Mittelaller die Bcgräbnisbruderschafteu, auch jetzt in einer Anzahl katholischer Pfarrgemeinden des Reiches sich Gemeinschaften die Lösung der Begräbnissorgen zur Pflicht gemacht haben. In: Anschluß au vorhandene Organisationen, zum Beispiel KaritaSauSschüsje, Krankcnpslegervereine, Mütter vereine, DrittordenSgemeinschasten vom hl. Franziskus, errich tet man BcgräbniSkassen, die ein Eintrittsgeld erheben, be rechnet nach dem Lebensalter des eintrctenden Mitgliedes und nach unten begrenzt, und die im Todesfälle eines Mitgliedes den auf eine bestimmte Zahl (690) beschrankten Mitgliedern dieser Gruppe einen bestimmten Beitrag, sei es in Geld, sei es in Naturalien (zum Beispiel ein Ei) zur Pflicht uiache». Der hier durch erzielte Erlös wird als Sterbegeld den Hinterbliebcneii zur Verfügung gestellt. Für einen etwargen Ausfall kann zu- gunsten eine« besonderen unbemittelten Gruppenmitgliedes dann auch noch ein anderes eiile Sterbepatenschaft übernehmen. Ist daö nicht wahrhaft katholische Gesinnung? Ist daS nicht eiis Mittel, wie auch wir Diasporakatholiken einander echte christ liche Gemeinschaftshilfe leisten können? Die Karitasaussctstisft unserer Diözese, die OrtSverlmnde katholischer Vereine, die ka tholischen Wohlrätigkeitsvereine unseres Laiches werden gern sich in den Dienst dieser Aufgabe stellen. Beratend steht ihnen dabei zur Verfügung daS Karitassekretariat der Diözese in Dres den, Weintrauenstratze 13. Bonifatiusarbeit im Dienste der akademischen Zugend ES ist ein Zeichen der geistigen Gesundheit unserer akade mischen Jugend, datz sie es abgelehnt hat, ihre leibliche Not ohne eigene Mitwirkung durch Organisationen beheben zu lassen. Dei» Swlz der deutschen Jugend aus unseren Hochschulen ertrug eS nicht, datz die übliche Form der Wohltätigkeit eingriff, wo nicht ganz besondere Fälle dies erforderten, wie sie auch schon vor den: Kriege gelegentlich vorkamen. In großzügiger Weise haben di« Jung-Akademiker sich selbst geholfen durch die Organisation de« Werlstudententumö: fast jeder Student verdient sich heute durch Nebeimrbeit und vor allem durch praktische Betätigung während der Ferien den Unterhalt für die Studienzeit im Semester. mH Studentenausschüsse sind es, die die Stellenvermittelung be sorgen. Auch haben die Studentenausschüsse Hervorragendes ge leistet in der Organisation der Studentenspeisehäuser, der so, genannten mensa academwa. Was aber über ihre und ihrer Eltern Kräfte geht, das ist die Bereitstellung der stäiü>ig teurer werdenden Lehrmittel, und hier eröfsnet sich gar vielen, denen die Wohlfahrt unseres Volke« und das erneute Aufblühen deutschen Lebens am Herzen liegt, ein reiches Arbeitsfeld. Wieviele wissenschaftliche Werke verstauben und vermodern nicht in den Büchereien mancher Familie, ungenutzt und unge lesen. Sie stammen von verstorbenen Mitgliedern der Familie oder dienten noch lebenden Familienangehörigen seinerzeit selbst auf Universität oder Hochschule, werden aber niemals benötigt. Denn waS sie an Inhalt bergen, ist längst in den geistigen Be« sitz ihrer Eigentümer übergegangen. All diese ungenutzten Bücherschätze zu heben, mutz eme Organisation geschaffen werden, die an bestehende Vereme angegliedcrt wird. Wir denken in erster Linie an die akademischen Vinzenzkonferenzen und an die akademischen Bonisatiusvereine, die aus Juiig-Äkademikern zusammengesetzt, die eigentlichen VermittelungSstellen abgeben können. Bei diesen Vereinen müssen Leihbibliotheken wissen schaftlicher Werke, wie sie auf den Universitäten jetzt gebraucht werden, eingerichtet werden. Die Bücher werden an dis Studierendei: jeweils auf ein Semester gegen Vergütung ein.'« mäßigen Leihgebühr und gegen Bürgschaft der Eltern aus, geliehen, vielleicht auch noch die nächstfolgenden Ferien kindurch, damit der Student daS im Semester Erlernte durch Ferieiiarbnt zn befestigen vermag. — Die Bücher zunächst zu sammeln, wäre eine dankenswerte Aufgabe z. B. der Vinzenzvereine, de» BorromäuSvcreine, aber auch jedes Nichtorganisierten Katholiken. Mai: geht von Familie zu Familie, macht diese mit dem Zweck der Bücherei vertraut, bittet mit Rücksicht auf den guten Zweck um eine freiwillige Hergabe der unbenutzten Bücher und bittet, wenn die Auswahl der Werke' nur möglich ist unter Herzu ziehung von Fachleuten, gelegentlich einen Akademiker, di« Familie mitzubesuchen und dort zu helfen. Unsagbare Hilft könnte dadurch geleistet werden für die deutsche Intelligenz nnd wir sind überzeugt, datz viele Katholiken und Nichtkatholiken gern Werke hierfür zur Verfügung stellen werden. Buch eine leih weise Bereitstellung seitens der Eigentümer wäre schon von Wert, wenn sie auch nicht die Regel bilden soll. Auch ftir die Organisation solcher HilsSbüchercien stellt sich das Sekretariat des CaritaSverbandcS gern beratend zur Ver fügung. Schon stehen dem Sekretariate Bücher hierfür zu» Verfügung, zunächst für daS juristische Studium. Der heutige Aufsatz wird hoffentlich auch schon manche katholische Faniil-e anregen, dem Sekretariate in Dresden, Weintraubenstratze 13, weitere Werke aller Fakultäten anzubieten. Vereine, die die Ausgabestelle der Bücher übernehmen wollen, mögen sich eben, falls bei dein Cariiassekretariat melden. Es wird nicht unterbleiben, durch ein geeignetes Ex-LstaiS die Bücher als daö zu kennzeichnen waS sie sind, und hierbei d>s Gelegenheit zu benutzen „unsere" Jung-Akademiker mit den großen Gedanken organisierter Wohlfahrtspflege und christlicher EaritaS bekannt zu machen. Gebe Galt, datz es uns gelingt, aus diese Weise auch die akademischen Kreise anzuregen, miiöft'rcn- in der Caritas zu arbeiten. Laritasverband für die Diözese Meißen (e. D.) Entwiitlungssaten aus dem ersten Vcrbandsjahr: Gründungstag: 23. Januar 1922. Erstes össcntli.hrs Auftreten: 14. Juni 1922 (Einführung des Diözesancaritasdireltors Herrn Psarrer Heinrich Seid ec in sein Amt in Gegenwart der Vertreter der staatlichen und städ tischen Behörden, sowie der nichtkatholischen Wohisahrtr-ver- bände). Erste literarische Veröffentlichung: Statistik der LieüeStätlgkeitl der Katholiken Sachsens in der Festgabe des Landesgestind- hcitsamtes für die erste Tagung der Ge.ellschast Tentsther Naturforscher und Aerzte, Herbst 1922 (s. a. Benno-Kalender). Erste ösfcntliche Initiative: Sammlung von Lebensmitteln und Geld siir die katholischen Wohlsahrtsanstalicn der Diözese, -be schlossen auf dem Katholikentag zn Eheinnitz. (Geldertrag etwa 35-1000 Mark.) CaritaskursuS: Dreitägiger Lehrgang in Hosterwitz bei Dresden, Oktober 1922. Wesentliche Aufgabe: Wahrung katholischer Wohlfahrtsinteressei» in, gesamten öffentlichen Leben in der Diözese. Organisation der katholischen Wohlfahrtspflege durch Belebung der Arbeit der bestehenden Wohltätigkeitsvereine, die ihrerseits in vollkommen reien Fachverbänden (Landesspitzenverbänden) zusammenge- chlossen werden. Als Fachverbände kommen zurzeit in Be tracht: die Bonisatiusvereine, die Borromäusvereine, die Eli- sabcthvereine, der Frauenbund, die katholischen Fürsorge, erein« für Frauen, Mädchen und Kinder, die Binzentinsvereine. Caritassekretariot: Dresden, Weintranbenstraße 13. Bankverbindung: Tschechoslowakischer Bankverein, Dresden, Schrei bergasse 21. > Postscheckkonto: Amt Dresden 16 030, Banldirektor Ecdtel. Vorstand (gewählt in der Verbandsversammlung voin 13. März 1923): 1. Vorsitzender: Rechtsanwalt Dr. Hille, Dresden (vom hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Schreiber bestätigt); Schatz meister: Bankdirektor Erdtel, Dresden; Tiözesancaritasdire.tor Pfarrer Heinrich Seidler, Dresden, Schloßstraße 32; Seiretärin» Frl. Barbara Ponath, Dresden, Weintranbenstraße 13. Lei/aFS r/r Le/maF, /)/rLr/ea--4., //o//>e,as/,a-Se --6, aa «(ea Ä/6 Ses/e//aaFea nc/rrea s/ac/.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Nächste Seite
10 Seiten weiter
Letzte Seite