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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186902082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-02
- Tag1869-02-08
- Monat1869-02
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1869
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des UM der Stadt Leipzig. 3«. Montag den 8. Februar. 1888. Die Expedition des Leipziger Tageblattes wird heute Montag den 8. Februar von 10 Uhr Vormittag biS 2 Uhr Nachmittag geschloffen. Im Monat Januar 1869 erhielten das hiesige Bürgerrecht: Herr Minkwitz, Friedrich LouiS, Bachbinder. - Kriegel, Friedrich August, Uhrmacher. - Hoffmann, Johann Peter, Meubleur. Frau Wolf, Marie Henriette verehel., Hausbesitzerin. Herr Miller, Ferdinand Ludwig, Kaufmann. - Thiele, Carl Friedrich, Buchdruckereibesitzer. - Lehmann, Gustav Adolph, Schuhmacher. Fll. Wolf, Pauline Marie, Inhaberin eines StrohhutgeschLftS. . - Lorenz, Marie Auguste, In Hab. eines WeißwaarengeschäftS. Herr Wieg an dt, Ernst August Friedrich, HrndlungSagent. - Teubner, Wckhelm Franz, ProductenhLndler. - Schlegel, Inhann Carl, Cigarren Händler. - Lackhorn, August Magnus, Schneider. - Nicklisch, Ernst Heinrich, Tuchhändler. - Müller, Rudolph Ferdinand, Tuchhändler. - Beyer, Oscar Emil, Kaufmann. - Kühne, LouiS Emil Johannes, Glockengießer. - Hauschild, Karl Clemens Otto, Kaufmann. - Bader, Georg Richard Wilhelm, Advocat. - Klemm, Ernst Ludwig, vr. meä., praktischer Arzt und Ge burlshelfer. - Böhne, Karl Eugen, Schneider. - Berger, Richard Edwin, Advocat. - Hertzog, Karl Ferdinand, Tischler. - Wen dt, Hermann Friedrich, vr. mell. und Privatdocent. - Erben, Simon, Schneider. - Kahl eis, Friedrich Wilhelm Leopold, Schuhmacher. - Viergutz, Anton Bernhard Rudolph, Kaufmann. - Ludwig, Julius Eduard, Kaufmann. - Sperling, Arthur Alexander, Bürsten- und Pinsel Fabrikant. Herr Lieb ich, Johann Gottfried, Kaufmann. - Schnalle, Johann Anton, Schneider. - Lübecks, Karl Gustav, Schneider. - Weiß, Emanuel, Kaufmann. - Rüger, Friedrich Heinrich, Barbier. - Henke, Karl Friedrich, Kaufmann. - Weiske, Friedrich Wilhelm, Victualienhändler. Frau Ernst, Friederike Auguste verehel , Inhaberin einer Stroh- Wäscherei. Herr Stratmann, Heinrich, Friedrich, Tischler. - Winkler, Hermann Eduard Ludwig, Korbmacher. - Rößner, Johannes Adam, Lohnkutscher. - Becker, Andreas, Schneider. - Kietz, Gustav Adolph, Kaufmann. - Klein, Ernst Adalbert, Kaufmann. Frau Pohle, Johanne Eleonore verehel., Productenhändlerin. - Kabitzsch, Juliane Erdmuche verehel., Resterhändlerin. Herr Schulze, Karl Anton, Delicaussenhändler. - Hausse, Heinrich Wilhelm, Cigarrenhändler. - Müller, Johann Friedrich, Bäcker. - Starke, August Karl, Kaufmann. - Glausch, Eduard, Lohnkutscher. - Lorbacher, Friedrich Heinrich Arnold, vr. mock. und praktischer Arzt. - Lilie, Eduard Möritz, Kaufmann. - Rühland, Wilhelm Andreas Hermann. Schneider. Frau Schädlich, Ida Clementine verehel., Victualienhändlerin. Herr Ger icke, Karl Jacob, Productenhändler. - Klemm, Ernst Hermann, vr. moch, prakt. Arzt und Ge* burtShelfer. - Kindermann, Adolph, Condüor. Bekanntmachung. In Gemäßheit H. 2l dcS Gesetzes, das Elementar-VolkSschulwesen betreffend vom 6. Juni 1835, nach welchem zu Ostern jeden IahreS alle Kinder, die zwischen Michaelis des vorigen und Michaelis des laufenden IahreS daS sechste Lebensjahr vollenden, zur Schule zu bringen sind, werden die Aeltern, Vormünder und Erzieher aller in daS schulpflichtige Alter getretenen Kinder bei der jetzt wieder bevorstehenden Vorbereitung der Osteraufnahme hierdurch angehalten, ihre betreffenden Kinder, bez Pflegebefohlenen rechtzeitig zur Schule auzumelden, für solche aber, deren geistige oder körperliche Unreife einen Aufschub der Aufnahme in die Schule um ein halbes oder ein ganzes Jahr erfordert, gemäß §. 1 der Verordnung am 8. August 1861 ein diesen Zustand ausreichend bescheinigendes ärztliches Zeugniß beizubringen. Zugleich wird bemerkt, daß, weil ein über daS 7. AlterSjahr hinaus verzögerter Eintritt in die Schule gänzlich unzulässig ist, gegen" die der obenerwähnten gesetzlichen Bestimmung Zuwiderhandelnden, namentlich aber gegen diejenigen, welche etwa sogar ein in der Zeit vom 1. October 1861 btS zum 30. September 1862 geborneS Kind zu Ostern dieses Jahr eigenmächtig von der Schule zu- rückhalten wollen, unnachsichtlich mit ZwangSmaßregeln wird eingeschritten werden. Leipzig, am 1. Februar 1869. Die Schulinspection. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Lechler. vr. Ko ch. Wilisch, Res. Bekanntmachung. Der den 1. Februar d. I. fällige erste Ter«tn der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai vor. IahreS erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Drei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeilräge von diesem Tage ab bis spätestens 14 Tage nach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, dev 29. Januar 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube.
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