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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186309234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630923
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630923
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-23
- Monat1863-09
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1863
- Autor
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Anzeiger AnMIM dir Ki»A BkMzmchlr Md dir Arths dir Stadt Srtpjtg. W 2K«. Mittwoch den 23. September. 1863. A» unsere Mitbürger. Die Tag«, an welchen vor 50 Jahr« in unser» Fluren die große Völkerschlacht geschlagen wurde, in deren Folge Deutschland von jahrelangem fremde» Joch befreit und unsere theuere Stadt a»S der größten Gefahr errettet ward, nahen heran. Diese Tage sollen hier und zwar am 18. und 19. October von ganz Deutschland gefeiert werden und es ist zu erwarten, daß aa- allen Gegenden unseres großen Vaterlandes Männer hierher gesandt werden, um ein wahrhaft deutsches nationale- Fest mit «ns m feiern. »dermal- tritt daher an unsere geehrten Mitbürger die Aufgabe heran, die Pflichten der Gastfreundschaft auSzuüben, durch welche fich »nsere Stadt erst in jüngst verflossener Zeit so glänzend ausgezeichnet hat. Die Veteranen, welche den Befreiungskrieg mitgemacht haben, die Deputationen, welche aus alle» Gauen Deutschlands hierher- grsandt werden, sollen und müssen gastliche Aufnahme bei uns finden. Der unterzeichnet« Ausschuß ist beauftragt, hierzu die nöthigen Vorkehrungen zu treffen. Derselbe wird sich erlauben, an alle Diejenige», von denen er glaubt, daß es deren Räume gestatten, Gäste für die Zeit vom 17. bis 20. October gastlich bei sich achunehmen, das schriftliche Gesuch zu übersenden, die beigefügte» Anmeldezettel au-zufüllen. Da e- aber möglich ist, daß dem Eine» oder Andern eine solche Einladung nicht zugegaugen ist, so werden wir auch gefällige Lnneldungen in unser« Bureau auf dem Rathhause in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr dmkbar entgegennehmen. Mt Zuversicht hoffe» wir aus ein bereitwilliges Entgegenkommen unserer geehrten Mitbürger. Äipzig, am 18. September 1863. Der WohnungS-Ausschuß. M. Bering, Vorsitzender. — Bekanntmachung. Die Skeiutguug der städtischen Schleusten soll auf drei Jahre vom 1. October d. I. ab verdungen werden. Unternehmer wollen sich Donnerstag den 24. September d. I. Vormittags II Uhr zur Licitation, wobei die Auswahl unter den Licitanten und jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, auf dem Nathhause einfinden. Die Bedingungen können daselbst vorher eingesehen werden. Leipzig, am 10. September 1863. Der Vath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Lieferung der GaSkohlen für die hiesige städtische Gasanstalt für da- Jahr 1864 an 198,000 Centner soll im Wege der Hubmisfion vergeben werden. Die Bedingungen find im Locale der Gasanstalt einzusehen. Neflectanten wollen ihre Offerten bald möglichst und spätestens bis Ende October d. I. versiegelt an den Direktor der Gasanstalt Herrn Westerholz einsenden. Leipzig am 17. September 1863. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 16. September 1863. (Ans Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) ES folgten hierauf einige von Herrn vr. Kori vorgetragene Gutachten de- Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Aiftungen.' Dabei bettachtete ») die Versammlung eine Anfrage wegen stiftung-gemäßer Verwendung der Mende'schen BlindenstistungS-Zinsen durch die vom Rath gegebene Aufklärung für erledigt. Die übrigen Gutachten betrafen 1>) einen von Herrn Sigismund in der Plenarsitzung vom 1. April d. I. eiugebrachten Antrag folgenden Inhalts: das Colleaium wolle gegen den Stadtrath die vertrauensvolle Erwartung aussprechen, daß die Einflihrung neuer Schul-, Lehr- und Lesebücher nur mit seiner Zustimmung im Sinne s der früher diesfalls ausgesprochenen und adoptirten Grund sätze erfolge, und zwar nicht nur im Interesse der städtischen allgemeinen Bürgerschulen, sondern auch rm Interesse der wechselnden Lehrer, Schüler und deren Aeltern. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss« in seinen Intentionen dahin erläutert, daß die vom Rathe vorbehaltene Genehmigung za Einführung neuer Schulbücher und die Verpflichtung der Direk tor», ohne diese Genehmigung nicht vorzugeheu, im Interesse der Einheit unseres Schulwesens aufrecht erhalten werden solle. Es gelte ferner dabei der Beseitigung des bisher vielfach empfundenen UebelstandeS, daß die häufig wiederkehrende Hervorbringung neuer Schulbücher in einzelnen Schulen vom Standpuncte der Geld- speculation aus sich bemerkbar macht. Es sei dadurch nothwendig geworden, den Directoren die Befugnrß unbedingt zu nehmen, ohne Zustimmung der Gemeindebehörde andere Bücher als von dieser bestimmte au ihren Schulen einzuführen. Auf der andern Seite hob man dagegen die außerordentliche Unbrauchbarkeit, Fehlerhaftigkeit, Unrichtigkeit, Syftemlosigkeit und Geschmacklosigkeit einiger bisher wesentlich an den Schulen ein- geführter Lehrbüchtt hervor, deren Unbrauchbarkeit eS gerade dringend wünschenSwerlh mache, sie durch bessere Bücher aus der Schule zu verbannen. Den» es handele sich in der Hauptsache doch nur um die Erstrebung desselben Lehrziels, wenn auch nicht durch das Medium eines und desselben Lehrbuchs an allen Schulen und der für die Aeltern durch solche Maßnahmen befürchtete Kostenaufwand werde sich dadurch auSgleichen lasten, daß die Schulen ihre Lehr bücher bei dem Uebertrttt eines KmdeS von einer zur andern auS- tauschten Der Ausschuß rieth schlüßlich der Versammlung an: den SigiSmund'schen Antrag in Erwägung, daß der Fall selbstständiger Einführung von Schulbüchern neuerdings nicht eingetreten ist und eine gründliche Abhülfe der hierunter vor handenen Uebelstände nur auf dem Wege der am 1. März 1862 beantragten, am 7. April d. I. in Erinnerung ge brachten Errichtung einer Localschuldeputation zu erwarten steht, zur Zeit zwar auf sich beruhen zu lasten, den Antrag
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