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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186902215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-02
- Tag1869-02-21
- Monat1869-02
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1869
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HripMtr.Tageblatt Anzeiger. WMatt dik KimzI. BniMklichtS »nd di» dn Sladt ÄiW. »I« 52. Sonntag den 21. Februar. 1869. Bekanntmachung. DaS 4. Stück deS diesjährigen BundeS-GefetzblatteS deS Norddeutschen Bundes ist bei unS eingegaugen und wird biS 8. Marz dieses Jahres auf dem Rathhausfaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 233. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung zweier Bevollmächtigten zum Bundeürathe deS Norddeutschen Bundes, vom 15. Februar 186S; -» 234—237. Ernennung von Eonsuln und Viceconsuln deS Norddeutschen Bundes in Belgrad, La Valette (Malta), Catania, Pesth; - 238. 239. Die Nameuö des Norddeutschen Bundes erfolgte Ertbeilung de- Exequatur an den Königlich Dänischen Vicecouful in Bremerhafev und den Bkeconsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen. Leipzig, den 19. Februar 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Der hiesige Bürger und Kaufmann Herr Ferdinand Grnil JultuS Geupel hier hat die ihm übertragen gewesene Agentur k. k. priv. ^MieurLrioni Oouerali in Triest für den Bezirk der Stadt Leipzig und die Ortschaften GohliS, Möckern, Reudnitz, Anger, der LolkmarSdoif, Thonbergstraßenhäuser, Neuschönefeld und Schönefeld niedergelegt. Leipzig, am 18. Februar t86S. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Ast. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag den 25. d. M. Abends ,7 Uhr ine Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: 1. Gutachten deS SchulauöschuffeS über a) einstweilige Verwendung deS alten Armenhauses zu Schulzwecken, Neubau eiueS 2. Flügels an die 3. Bürgerschule s. w. d. a. betr. d) PeusionScafsenbeiträge für Lehrer, e) Dir Kosten für daS Areal zur neuen Nicolaischule. 2. Gutachten deS Finanzausschusses über den BrkvstigunaSaufwand der Gefangenen. 3. Gutachten deS Ausschusses zum Rosenihale über di« Verbreiterung deS HauptfußwegeS nach GohliS. 4. Gutachten deS VerfafsungSauSschusfeS über: a) Revision der TheatervenstonSfondS - Statuten, b) Ent- schädigungSerhöhuvg für einen Beamten deS Waisenhauses, e) Die Wtukler-Pöppig'sche StiftuugSrechnung für 1867. ä) Antrag auf Verwendung deS überschießenden KirchenvermögevS zu Schulzwecken. Holz - Auktion. Montag am 22. d. M. sollen Vormittags vvn^ Uhr an in Counewitzer Revier an der sogen. Linie unweit deS Schleußiger Wegeö ca. 150 Laag- und nach Befinden eine Partie Abranmhanfen gegen Anzahlung von 1 Thaler für jeden Haufen, sowie unter den übrigen, im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden ver kauft werden. Leipzig, am 16. Februar 1869. DeS Raths Forst-Deputation. Versammlung des Vereins für Uaturheilkunde. Am LS. Februar Die Tagesordnung bot einen Bortrag über Hautkrankheiten und Besprechung der Frage übrr den Nutzen der Pockenimpfung. Da gerade gegenwärtig eine Epidemie von fieberhaften Haut krankheiten herrscht, waren die erschienenen Mitglieder vielfach von Gäste» begleitet und daher die Versammlung sehr zahlreich. Drr Vortragende, dem zuerst daS Wort ertheilt wurde, vr. Boruttau, gab eine sehr verständliche Beschreibung der eiu- ulnen Krankheiten: Masern, Scharlach und Pocken, deren ver schiedene Erscheinungen und gewöhnlichen Verlauf er kurz skizzirte. In Betreff drr Behandlung hob er hervor, daß bei regelmäßig verlaufenden Krankheitsfällen dieser Art alle wissenschaftlichen ärzt liche» Richtungen sich dahin geeinigt hätten, daß die Versuche mit Medicamenteu den AuSbruch der betreffenden Krankheiten zu ver hindern oder den Ablauf derselben günstiger zu gestalten als un brauchbar und sogar all schädlich zu verwerfen seien. Diese Er- kenniniß der wissenschaftlichen Welt, so fuhr der Redner fort, könne jedoch nur daun von wirklichem Nutzen sein, wenn auch die vosi- nve Erfahrung über den hohen Werth der rein diätetischen Mittel, wie namentlich der gehörigen Reinlichkeit und Darbietung guter Luft und richtiger Temperatur, gebührend gewürdigt würde. Die Anerkennung der Wichtigkeit dieser einfachen Vorschriften sei leider »och immer ein frommer Wunsch und werde daS bleiben, so lau nicht umfassende, alle Schichten der Bevölkerung durchdrungen fklärungS- «u -Maßregeln ergriffen würden. Nur weil daS bisher nicht der Fall gewesen, sei eS erklärlich, daß gegen die sogenannten Complicationeu der genannten Krank heiten auch heute noch ärztlicherseits mit giftigen Arzneien und so- euaauten Specificiö zu Felde gezogen würde. Diese Neben- und Mgekrankheiten, wie z. B. Bräune und Wassersucht bei dem Scharlachsteber, würde» von selbst aufhören fürchterlich zn sein, ja sie würden aufhören zu existiren, wenn jene hygienischen Borkeb rungen und jene allein naturgemäße Behandlung allgemein durch geführt würden. Seine Behauptungen belegte der Vortragende durch Verlesung von Beweisstellen auS verschiedenen Büchern, wie namentlich auS deS Professor Hebra großem und berühmtem Werke über Haut krankheiten. Nach einer Pause fand eine Debatte über Einzelnheiten de- BorlrageS statt, an welcher sich die Herren Zeller, Champagner und Löwe durch Berichte über ihre persönlichen Beobachtungen be- theiliflteu. Einer gleich lebhaften Theiluahme hatte sich der zweite Theil der Tage-ordvung zu erfreuen. AuS den verschiedenen Meinungs äußerungen und Vorlesungen auS Büchern und Briefen ging her vor, daß sowohl im Vereine selbst als auch in weitern Kreisen daS öffentliche Unheil der Impfung und ganz besonders dem Impfzwauae keineswegs günstig fei. Die Versammlung behielt sich schließlich vor, über den Gegenstand öfters zu verhandeln und später einen endgültigen Beschluß zu fasten.
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