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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186309279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630927
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630927
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-27
- Monat1863-09
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.09.1863
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Anzeiger. Amtsblatt des Kömzl. BkMzmchlS mb dir Raths dn Stabt LchM. !li« 27«. Sonntag den 27. September. 1863. Bekanntmachung. Die Stadtbehörden von Leipzig und Berlin haben am 14 d. M. an alle Städte des deutschen Vaterlandes die Einladung ergehen taffe», sich mit ihnen zu verbinden, um ein» Gedenkfeier der fünfzigjährigen Wiederkehr der Tage der Leipziger Völkerschlacht auf der Wahl statt zu veranstalten. Sie haben zu diesem Behufe zunächst die Vermittelung der Landes- und Bezirks-Hauptstädte in Anspruch genommen, und dieselben aufgesordert, für sich und Namens der Städte ihre- Landes, resp. ihres Bezirks sich in einer auf den 23. d. M. an- beraumten Versammlung zu einem Centtal-Comitö der vereinigten Städte zu conftituiren, um über das Festprogramm endgültig zu beschließen. In den am 23. und 24. September stattgehabten Versammlungen diese- Central-Comitö'S ist das nachstehende Programm frstzestellt worden? > < Programm. 1) Da» fünfzigjährige Gedenkfest der Leipziger Völkerschlacht, zu dessen gemeinschaftlicher Veranstaltung die sLmmtliche» deutschen Hätte von den Räthen Berlins und Leipzigs unterm 14. September eingeladen worden sind, findet am 18. und 19. October in und bei Leipzig statt. 2) Festgeber sind diejenigen deutschen Städte, deren Vorstände bis zum 8. October dem F< stausschuß in Leipzig ihren Beitritt erklären. 3) Als Gäste der verbundenen Städte werden -u dem Feste sLmmtliche deutsche Veteranen eingeladen, welche in de« verbündeten Heeren an der Leipziger Schlacht Theil genommen haben. 4) Die Vororte der verbundenen Städte sind ersucht, die Bekanntmachung der von dem Festausschuß zu erlassenden Einladung der Veteranen zu vermitteln. 5) Dem Festausschuß bleibt überlasten, au einzelne hervorragende Personen aus den Freiheitskriegen und an einzelne Männer, velche während derselben ein vorzügliches Verdienst um das Vaterland sich erworben haben, besondere Einladungen ergehen zu-lasten. 6) Die verbundenen Städte (No. 2.) werden bei dem Feste durch Deputationen vertreten, deren Mitgliederzahl für Städte bi« z» 20,000 Einwohnern auf 2, für Städte von 20,000 biß 50,000 Einwohnern auf 4, für Städte über 50,000 bis 100,00V Hin- nohueru auf 6 festgestellt ist. In Bettest der Stadt Leipzig sowie derjenigen Städte, die mehr als 160.000 Einwohner haben, ist von der Beschränkung der Zahl der Deputaten Abstand genommen. . l ^ 7) Die Personen, welche in Folge der Einladung unter No. 3. erscheinen wollen, sind bis zum 8. October dem Festausschuß -»zumelden. 8) Die Festordnung ist, wie folgt, beschlosten: Sonntag, den 18. Oktober. b Uhr Morgens: Eröffnung der Feier durch Weckruf und das Geläute aller Glocken. 9 Uhr: Beginn des FestgotteSdieusteS in den Kirchen aller ReligionSgesellschaften. 12 Uhr: Aufführung eines vsum durch die vereinigten Männergesavgvereine der Stadt auf dem Markte. 3 Uhr: Vaterländische Lieder, von den Gesangvereinen auSgeführt, auf dem Markte oder bei ungünstigem Wetter in der Centralhalle. AbendS: Festvorstellung im Theater, gleichzeitig Musikanfführungen. Beleuchtung der städtischen öffent lichen Gebäude und Plätze. Octoderfeuer auf dem Schlachtfeld-. Montag, de» IS. October. Festzug: Für die am Feste theilnehmenden Veteranen werden Wagen bereit sein. Der Zug bewegt sich früh 9 Uhr, von einem noch zu bestimmenden Puncte der Stadt aus, nach dem zur Errichtung eines würdigen, durch Nationalsudscription zu er richtenden Denkmale« der Leipziger Schlacht ausgewählten Platze zwischen dem Thonberge und Stötteritz. Nach der Ankunft auf dem Platze: Legung des Grundsteins zum Denkmale. Festrede. Allgemeiner Gesang. Der Zug begiebt sich in der Ordnung, in welcher er angekommen, nach der Stadt zurück, bis an die Stelle am äußern grimmaischeu Thore, an welcher die KönigSberger Landwehr, unter Führung de- Major FricctuS, am 19. October 18 l3 in die Stadt eindraug. Diese Stelle wird durch ein einfaches, von der Stadt Leipzig errichtete-, bis dahin verhülltes Denkmal bezeichnet sein. Nach Ankunft des Zuges: Enthüllung diese- Denkmal«. Nachmittags 4 Uhr: Festmahle in mehreren noch zu bestimmenden Lokalitäten. AbendS: Fackelzug. 9) Zur Ausführung diese- Programms ist der Festausschuß bestimmt. Derselbe wird gebildet auS den Mitgliedern de- Leipziger Local-Cowttö's und vier bis sechs von dem Central-Comitö der verbundenen Städte gewählten Mitgliedern. Der Festausschuß ist bevollmächtigt, über die zur Ausführung zu verwendenden Kosten zu beschließen. Die Unterbringung der Gäste und der Deputirten der Städte, sowie die Kosten der Beleuchtung der städtischen Gebäude hat die Stadt Leipzig übernommen. Die übrigen Kosten werden unter die verbundeuen Städte (No. 2.) nach Maaßgabe ihrer Bevöl kerungen vertheilt. Die Feststellung der Rechnung geschieht durch den Rath der Stadt Leipzig. 10) Die persönlichen Kosten für die Vertreter der Städte bei dem Feste werden von jeder Stadt besonder- getragen. ^11) Die Aufbewahrung der auf da- Fest Bezug habenden Verhandlungen erfolgt im Archiv de- RatheS der Stadt Leipzig. Leipzig, den 24. September 1863. Da- Leutral-Lomite. Indem wir da« vorstehende Programm und gleichzeitig unsere an die Veteranen der Leipziger Völkerschlacht gerichtete Einladung veröffentlichen, richten wir au die deutschen Gemeindebehörden und an die Organe der deutsche« Presse da« dringende Ersuchen, beide Echnftflücke in allen Kreisen der Bevölkerung in kürzester Feist zu verbreite», und dadurch an ihrem Theile berzutrazen, daß unser Octoberfest ei« Volksfest im höchsten Sinne de- Worte« werde» möge. Mit der Bitte um Einhaltung ' els auch für die Anmeldung der stät de» Kreisen und Communen als auch .. Ateumm nach dem Feflort zu befördern.
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