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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.03.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-03-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186903068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690306
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690306
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-03
- Tag1869-03-06
- Monat1869-03
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.03.1869
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^ . - 1930 . laffeu. Die Zeit ttMß eS lehren, in wie weit er bei dieser rung seiner Rechte mit den Parteien, und namentlich mit der noch herrschenden republikanischen Partei zurechtkommen wird, oder ob er sich dabei den Unwillen der letzteren in eben solchem Grade zu ziehen wird, als der bei seinem Amtsantritt von dieser Partei nicht minder als Herr Grant gefeierte, jetzt zurücktretende Präsident Andrea- Johnson. * Leipzig, 5. März. Officiöse Berliner Stimmen melden: AuS der Imtiative Sachsen- stammt ein so eben dem BundeS- rathe vorgelegter Gesetzentwurf, welcher als eine Ergänzung der in Aussicht genommenen einheitlichen Gesetzgebung für daS Wechsel- uvd Handelsrecht im Gebiete deS Norddeutschen Bundes gelten darf: der Entwurf beabsichtigt nämlich die Errichtung eines allen Bundesstaaten gemeinsamen obersten Gerichtshöfe- für Handelssachen. Dieser Gerichtshof soll nach den Vorschlägen Sachsen- dev Namen „ BundeS-Ober-HaudelSgericht" erhalten, in Leipzig seinen Sitz haben und auS einem Präsidenten, einem Vice-Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Rächen be stehen. Die Mitglieder des Gerichtshöfe- sollen auf Vorschlag de- BundeSratheS vom Bundeöpräsidium, die erforderlichen Se- cretaire durch den Bundeskanzler, die übrigen Subaltern- und Unler- beamten durch den Präsidenten de- Gerichtshofes ernannt werden. Zum Mitglieds de- Bundes-Ober-HandelSgericht- kann nur ein Rechtskundiger berufen werden, welcher in dem Bundesstaate, dem er angehört, befähigt ist, zum rechtskundigen Mitglied« eines oberen Gerichtshofes ernannt zu werden, oder welcher an der Universität eine- Bundesstaate- alS ordentlicher, öffentlicher Pro fessor angestellt ist. Die Mitglieder de- BundeS-Ober-HrndclS- gerichtS werden auf Lebenszeit angestellt und können ihre- Amtes nur verlustig gehen, wenn gegen sie eine Entscheidung deS Plenums de- Bundes-Ober-HandelSgerichtS auf Amtsenlfetzung wegen er heblicher Verletzung der Amtspflichten ergeht, oder wenn sie durch Erkenntniß deS zuständigen Gerichtes eines BundeSstaateS zum AmtSverluste, zu einer entehrenden Strafe, zu einer Freiheits strafe von mehr als einjähriger Dauer oder überhaupt wegen eine- entehrenden Verbrechens oder Vergehen- rechtskräftig ver- urlheilt worden sind. Zur Praxis bei dem Bundes-Ober-HandelS- gerichte sind alle im Norddeutschen Bunde zur gerichtlichen Praxis bet einem oberen Gerichte zugelaffenen RechtSanwalte und Adoo caten berechtigt. Der Geschäftsgang dei dem Bunde--Ober- HandelSgericht wird durch ein Regulativ geordnet, welche- der Gerichtshof zu entwerfen und dem BundeSrath zur Bestätigung einzureichen hat. DaS BundeS-Ober-HandelSgericht tritt für alle Handelssachen, die in einem Bundesstaate anhängig sind, an die Stelle deS für denselben bestehenden obersten Gerichtshofes. Ein Versprach in dritter Instanz durch juristische Spruch - Collegien oder Facultäten soll in Handelssachen nicht mehr stattfinden. In den Motiven deS Gesetzentwurfes wird darauf hingewiesen, daß auch nach Publication der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung und de- Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches als Bundes gesetzt die Einheit der Gesetzgebung für Wechsel- und Handelsrecht tatsächlich noch immer gefährdet ist, so lange die obersten Gerichts höfe der einzelnen Bundesstaaten in der Auslegung der Wechsel ordnung und deS Handelsgesetzbuches vielfach von einander ab weichen, wie die- auS einer Menge veröffentlichter Entscheidungen erhellt. Für die Einheit in der Anwendung und der Fortbildung deS Handelsrechtes sei daher die Einsetzung eine- obersten Handels gerichte- unentbehrlich. In Bezug auf den Vorschlag, Leipzig zum Sitze deS Bunde--Ober-Handelsgerichte- zu machen, wird vemerkt, daß für einen solchen Gerichtshof naturgemäß ein Handels und Meßplatz ersten Range- im Herzen von Deutschland und an einem Knotenpuncte von Eisenbahnen den Vorzug verdiene. —i— Leipzig, 5. März. DaS frühere königlich sächsische Postgesetz vom 7. Juni 1859 kommt noch einmal zur Auwen- düng, indem die hiesige BundeS-Ober-Post-Direction so eben in der „Leipziger Zeitung" vom 5. d. eine die während der drei letzten Vierteljahre de- Jahre- 1867 bei den königlich sächsischen Post- avstalten alS unbestellbare Sendungen oder herrenlose Sachen lagernden Gegenstände aller Art betreffende Bekanntmachung erläßt, die den berechtigten Eigenthümern, resp. Absendern eine letzte An meldefrist bis zum 31. Mai d. I. stellt. ES ist eine lauge bunte Liste von Brief- und Fahrpostsendungen und Pafsagierstuben- Funden, welche von 46 königlich sächsischen Postexpeditwnen und Postämtern so wie dem Hofpostamt in Dresden und dem Ober- poftamt in Leipzig herrührten. Die in und bei den Sendungen gefundenen Werthbeträge steigen von 2 Ngr. bis zu 20 Thlr. Unter den Fahrpoststücken ist auch eine „überzählige Stein platte" bemerklich, die in Plauen zur Post gegeben wurde. Von Leipzig sind 33 Gegenstände aufgeführt * Leipzig, 5. März. Zur ärztlichen Personalstatistik Sachsen- bringt da- „Dresdner Journal" folgende neueste Zahlen nach dem amtlichen StatuS vom Neujahr 1869. Im Leipziger Regierung-(KreiSdirectionS-Bezirke vertheilea sich die Lerzte, Hebammen und Apotheken auf die Bevölkerung dergestalt, daß je ein Arzt auf 1595 Menschen, eine Hebamme auf 1461, eine «pochte auf 10,065 Menschen kommt. Im Dresdner Be zirke wirb ein Arzt erst auf 1704, im Bautzener erst auf 2906,' endlich im Zwickauer gar erst auf 3549 Individuen kommen. Der Dresdner Kreis hat mehr Hebammen als die andern. In ihm haben schon 1417 Personen eine H-bamme. Auch der Bautzener Kreis hat mehr, denn der Leipziger; daS Verbälrniß ist nämlich 1446:1. Der Zwickauer KreiSdtrecuouSbezirk ist am ungünstig sten bestellt, da dort erst auf 157 r Personen eine Hebamme zu rechnen ist. Bezüglich der Apotheken steht Leipzig mit 10.065 obenan, dann folgt Zwickau mit 11,500, dann kommt Bautzen mit 13,440, endlich Dresden mit 13,889. * Leipzig, 5. März. Von den im Verlage von Durcker und Humblot erscheinenden „Mittheilungen deS Statistischen BureauS der Stadt Leipzig" wird demnächst daS dritte Heft auSgegeben, welches die Reihe der unter dem Titel „Leipziger Bevölkerung" zufammengefaßren Arbeiten absckließt. ES sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiefen, daß Veröffentlichungen dieser Art bisjetzt nur noch für Berlin und Königsberg extftiren, wo durch also die Möglichkeit interessanter Vergleichungen mit jenen beiden preußischen Städten gegeben ist. * Leipzig, 5. März. Zur tatsächlichen Berichtigung einer Av- abe in der DonnerStagSnummer deS Tageblattes, daS sächsische tsenbahnwesen betreffend, muß bemerkt werden, daß die Eisen bahnstrecken von der sächsischen Grenze bis Bodenbach und bis Hof insofern nicht alS „fremdländische" bezeichnet werden können, als daS Eigenthumsrecht an denselben notorisch dem Staate Sachsen zusteht. — Im 6. Wahlbezirke hat die Landbevölkerung schließlich dem Hofrath Ackermann in DreSden ein Mehr von 65 Stimmen verschafft. Von 4799 giltigen Stimmen erhielten nämlich Acker mann 1644, Siegel 1579 und Otto 1141. Zwischen Ackermann und Siegel hat nun eine engere Wahl statizufinden. — Im 8. Bezirk (Pirna) hat der national-liberale Advocat Eysoldt mit 3508 Stimmen absoluter Majorität gesiegt. Graf Rex (bundes staatlich - constitutionell) und Fritz Mende (Laffalleaner) erhielten geringe Minoritäten. — Bei der am 4. März d. I. stattgefundenen Zusammen stellung de- GesammtresultatS der Abstimmung behufs der Reichs tags-Ersatzwahl im 23. Wahlbezirke (Plauen) hat sich ergeben, daß 6151 gültige Stimmen eingegangen und hiervon 3265 Stimmen auf den BauergutSbesitzer Fahnauer in Boblitz, 2454 Stimmen auf den Rittergutsbesitzer Seiler auf Neuensalz, 286 Stimmen Se. K. H. den Kronprinz Albert und die übrigen auf verschiedene Andere gefallen sind. — Zu Anfang dieses MonatS sind wiederum mehrere Ofsi- ciersaspiranten de- sächsischen ArmeecorpS, nachdem dieselben zu Portepeefähnrichs befördert worden, auf die Kriegsschule zu Kassel abgegangen. Ein CursuS der Kriegsschule dauert in der Regel 9 Monate. — Die Localblätter Dresdens enthalten eine Einladung zur Actienzeichnung für Errichtung einer Dampf bi erbrauer ei auf der Grünen Wiese in Gruna bei DreSden. DaS Actiencapital ist auf 180,000 Thaler festgesetzt. — Für Vergrößerung de- BadeS Schweizermühle im Bilagrund der sächsischen Schweiz bildet sich ein Actienverein nut einem Anlagecapital von 160,000 Thalern. — Der Kirchenvorstand zu Riesa hat in seiner letzten Sitzung die von Seiten der Kircheninspection ihm gestellte Zu- mulhung, den Einsender eine- früher in der „Const. Ztg." ab gedruckten Aussätze- zu ermitteln und avzuzeigen, zurückgewieseu. Ueber die Puncte der KreiSdirectionS-Verordnung, wonach die Pfarre alS SitzungSlocal zu benutzen sei und wonach die Ver öffentlichungen der Verhandlungen und Beschlüsse de- Kirchen- vorstandeS nur mit Genehmigung de- Pfarrer- geschehen sollen, sowie über noch verschiedene- Andere wurde lebhaft diScuürt und beschlossen, gegen den gesammten Inhalt der Verordnung RecurS einzuwenden. Zwei Mitgliedern de- Kirchenvorstandes hat ihre Stellung zum Pfarrer sogar eine behördlich ausgesprochene Miß billigung, resp. Verweis eingetragen. Im Gefühl, nur ihre Pflicht redlich gcthan zu haben, werden selbige ebenfalls sich solche- nicht gefallen lassen. Pastor Böttcher hat wider den sonst einstimmig gefaßten Beschluß, gegen die injuriösen Artikel deS „Dresdner Journal-", der „Sächsischen Zeitung" und der „Dresdner Nach richten" Privatanklage zu erheben, Einspruch erhoben. — In zahl reichen Abschriften circulirt in Riesa folgender Antrag, der in der jüngsten Sitzung de- KirchenvorfiavdeS eingebracht und vom Pastor Böttcher selbst, als Vorsitzendem, verlesen worden sein soll: „Ja Erwägung, daß der Kirchenvorstand zu Riesa die Wahrnehmung hat machen müssen, 1) daß der Pfarrer Herr k. Böttcher sein Amt in einer Wcise führt, die augenscheinlich seiner Stellung und Pflicht, sowie dem Wohle der ganzen Kirchengemeinde zuwider ist; 2) daß der Vorsitzende k. Böttcher durch Verdrehung der lauter» Wahrheit einzelne Kirchenvorstand-mitglieder bei den Behörden za verunglimpfen und zu verläumden gesucht, also sein Amt miß braucht hat, beschließt die heutige Versammlung nach §. 29 der Kirchenvorstands-Ordnung zu verfahren und bei der Vorgesetzten Behörde auf Entlassung deü ?. Böttcher anzutragen.^ WaS darau- geworden, ist nicht bestimmt zu erfahren. Mau sagt,
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